Entgeltliche Jagderlaubnis für Jungjäger in SH?

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Ein Revierinhaber und ein Jungjäger in Schleswig Holstein sind sich einig: Der Jungjäger soll eine Jagderlaubnis erhalten und im Gegenzug einen Beitrag X zu den Kosten leisten.

Wie schließt man einen solchen Vertrag ab, damit auch der Gesetzgeber zufrieden ist? Geht das überhaupt?

So wie ich es als Laie verstehe, steht dem das Schleswig Holsteinische Landes- und auch das Bundesjagdgesetz entgegen. Der Empfänger einer entgeltlichen Jagderlaubnis gilt dort nach meinem Verständnis automatisch als Unterpächter. Und ein Unterpächter muss zwingend pachtfähig sein, was ein Jungjäger mit unter 3 JJ bekanntlich nicht ist.

Gibt es eine Möglichkeit, um dieses Problem zu umgehen? Nur per Handschlag kann man die Sache ja schlecht abwickeln, da der Jungjäger zumindest irgendeine Art Schriftstück benötigt, aus dem die Jagderlaubnis hervorgeht. Außerdem wäre es schön, wenn sich eine Regelung fände, die nicht gleich gegen sämtliche Jagdgesetze verstößt...
 
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Ein Revierinhaber und ein Jungjäger in Schleswig Holstein sind sich einig: Der Jungjäger soll eine Jagderlaubnis erhalten und im Gegenzug einen Beitrag X zu den Kosten leisten.

Wie schließt man einen solchen Vertrag ab, damit auch der Gesetzgeber zufrieden ist? Geht das überhaupt?

So wie ich es als Laie verstehe, steht dem das Schleswig Holsteinische Landes- und auch das Bundesjagdgesetz entgegen. Der Empfänger einer entgeltlichen Jagderlaubnis gilt dort nach meinem Verständnis automatisch als Unterpächter. Und ein Unterpächter muss zwingend pachtfähig sein, was ein Jungjäger mit unter 3 JJ bekanntlich nicht ist.

Gibt es eine Möglichkeit, um dieses Problem zu umgehen? Nur per Handschlag kann man die Sache ja schlecht abwickeln, da der Jungjäger zumindest irgendeine Art Schriftstück benötigt, aus dem die Jagderlaubnis hervorgeht. Außerdem wäre es schön, wenn sich eine Regelung fände, die nicht gleich gegen sämtliche Jagdgesetze verstößt...
Unentgeltlicher Begehungsschein. Der Betrag, der gezahlt wird ist ein Hegebeitrag. Mehr ist nicht drin. Wenn der Pächter oder in diesem Fall die Pächterin keine Lust mehr hat, hat der Jungjäger leider Pech gehabt. Aber zumindest hat er damit was in der Hand wenn er mal kontrolliert wird.
 
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Einer dieser berüchtigten unentgeltlichen Begehungsscheine mit Hegebeitrag als einzige Lösung? Liest man nicht immer wieder, dass diese sittenwidrig, nichtig und überhaupt unbedingt zu vermeiden sind?

Es spricht nicht gerade für die klugen Leute, die Gesetzestexte schreiben, wenn einem gar nichts anderes übrigbleibt als zu schummeln und die Gesetzeslage zu ignorieren.

Hat vielleicht noch jemand eine bessere Idee?
 
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Mal nach dem Sinn hinter der "Gesetzeslage" fragen?
Aber Gesetze sind ja bekanntlich immer nur für die Anderen da.:help:
 
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Keine Ahnung. Klär mich auf. Was ist der Sinn hinter unentgeltlichen Begehungsscheinen, wenn doch jeder weiß, dass diese sehr oft gar nicht unengeltlich sind?

Mir scheint das vor allem eine pächterfreundliche Grauzone zu sein, in der man sich wie ein preußischer Landjunker aufführen kann und sich dies dies dann auch noch durch Geld, Kirrdödeldienste, etc. bezahlen lassen kann.

Das soll gewiß nicht heißen, dass das auch jeder Pächter in Schleswig-Holstein so tut, aber die Regelung in Niedersachsen scheint mir wesentlich zeitgemäßer und fairer zu sein. Da gibt’s die Unterscheidung in entgeltliche und unentgeltliche Jagderlaubnisse nicht mehr und es geht nur Beständer und Begeher etwas an, auf welche Leistung/ Gegenleistung man sich einigt.
 
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Da gibt’s die Unterscheidung in entgeltliche und unentgeltliche Jagderlaubnisse nicht mehr und es geht nur Beständer und Begeher etwas an, auf welche Leistung/ Gegenleistung man sich einigt.

Wo ist der Unterschied? Die unentgeltliche Jagderlaubnis ist wie die entgeltliche an das wohlwollen des Pächter geknüpft. Jagen oder nicht jagen...Das ist hier die Frage. Ich bin kein Pächter, würde aber auch nicht jedem, dahergelaufen oder nicht, einfach so erlauben bei mir zu jagen, während ich allein die Zeche zahle. Hier kann ein unentgeltlicher erlaubnisschein der wirklich unentgeltlich ist Sinn machen, wenn entsprechend das Wildbret bezahlt wird (Optimum) oder halt ein Hegebeitrag und dafür keine zusatzkosten beim Wildbret.
 
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Hier kann ein unentgeltlicher erlaubnisschein der wirklich unentgeltlich ist Sinn machen, wenn entsprechend das Wildbret bezahlt wird (Optimum) oder halt ein Hegebeitrag und dafür keine zusatzkosten beim Wildbret.

Immer wieder dieses Märchen vom „Unentgeltlichen Begehungsschein mit Hegebeitrag“…

Jedem der möchte, besorge ich gern eine kostenlose Büchse nach Wunsch. Für das beiliegende Fläschen Ballistol hätte ich dann allerdings gern einen angemessenen Langwaffenpflegebeitrag.
 
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...es gibt Jungjäger, deren nassforscher Ton im strikten Gegensatz zur Stellung innerhalb der Jägerschaft steht und deren Mutmaßungen, Besserwisserei und Ansätze zur Umgehung gesetzlicher Regelungen jede Jagdgemeinschaft und jeden Beständer - der sich ja meist "wie ein preußischer Landjunker aufführt" - dazu bringt, ihn weder entgeltlich noch unentgeltlich mittels Begehungsschein in seiner Nähe zu akzeptieren.

Dass man in jedem Beruf, bei jeder Tätigkeit als Lehrling, Anfangsgeselle, Referendar oder Jungjäger zuerst mal die Nase in den Wind dreht, Augen und Ohren aufsperrt und den Mund nur öffnet, um zu Fragen oder Mithilfe anzubieten, mag heute als veraltet gelten, hat sich aber für das persönliche Weiterkommen sehr bewährt.

Aber solcher Jungjäger wird seinen Weg machen - von Beständer zu Beständer zu Beständer, stets auf der Suche nach einem solchen der bereit ist, seinen Vorstellungen genüge zu tun - und laut schandierend über deren Unwissen, Unverständnis und mangelnder Bereitschaft, dem Gesetzgeber Sinnhaftes beizubringen. Und über das Sinnhafte entscheidet er alleine, der Jungjäger.

Wandersmann
 
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...es gibt Jungjäger, deren nassforscher Ton im strikten Gegensatz zur Stellung innerhalb der Jägerschaft steht....
Es gibt aber auch jede Menge Pächter, deren nassforscher Ton im strikten Gegensatz zu ihrer realen Situation steht: entweder sie bewirtschaften ihr jagdliches Pachtunternehmen ungestört ganz alleine (was aber niemand schafft), oder sie nehmen noch etwas mehr Geld in die Hand und stellen sich einen Berufsjäger ein (was aber kaum jemand hat), oder sie suchen sich solvente "Mitgesellschafter" die sich an dem Ding beteiligen (was scheinbar kaum jemand will).

Oder sie wärmen eben die linke "Tom Sawyer Nummer" mit dem Zaunstreichen noch mal wieder auf. Heute nennt man das wohl auch "Generation Praktikum".

Übrigens ist eine "unentgeltliche" Jagderlaubnis mit Verpflichtung das erlegte Wild zu kaufen auch eine "entgeltliche", da ja ein (mündlicher) Vertrag über eine Gegenleistung (Kauf) geschlossen wurde.

Wirklich fair und seriös sind deshalb nur solche Jagderlaubnisse, die entweder korrekt Leistung und Gegenleistung (incl. Auflösung) vereinbaren, oder eben die wirklich generöse unentgeltliche Erlaubnis ohne jede verdeckte Gegenforderung.

Das in allen Fällen die Chemie stimmen muss, ist ebenso notwendig, wie die Bereitschaft aller Beteiligten, das gemeinsame Projekt ehrlichen Herzens auch über den vereinbarten Umfang hinaus fördern zu wollen.

Das beide Modelle in der Praxis gut laufen können, ist ebenso belegt, wie die nicht ganz wenigen Fälle, wo es leider -aus welchem Grund auch immer- nicht funktioniert.

"Gute Verträge erhalten die Freundschaft."

basti
 
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Das "Gefährliche" beim Hegebeitrag dürfte sein, dass der Pächter zu jeder Zeit die Jagderlaubnis widerrufen kann, da sie ja unentgeltlich ist. Dann kiekste aber blöd. Beim entgeltlichen BgS, der in NRW anzeigepflichtig und mit einer dreiwöchigen Wartefrist verbunden ist, dürfte man eine Art Vertrag vorliegen haben, der zumindest das aktuelle Jagdjahr abdeckt und bei vorzeitigem Wegetrennen eine Ersatzpflicht auslöst. Beim "Hegebeitrag" heisst es dann "danke" und das war es. Alle unentgeltlichen JE, bei denen eine Gegenleistung in irgendeiner Form abgesprochen wird, werden zu entgeltlichen, das wird gern vergessen.

Schlimm genug, dass die Not der jungen Jäger, ans Jagen zu kommen, derart ausgenutzt wird, aus Unwissenheit oder aus purer Berechnung.

Auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung des Hegeringes wurde auch beklagt, dass noch nicht mal die alljährlichen Fuchswochen genutzt werden, um Einsteiger ans Wild zu kriegen ("keine Jungjäger"), die revierübergreifende Taubenjagd gibt es auch nicht mehr. Nur der Hegeringleiter bot dann, spontan oder zufällig, einen Schein in seinem Niederwildrevier an.

Zum TS: im Idealfall sollte es eine entgeltliche Jagderlaubnis im Sinne des Jagdgesetzes sein, bei der beide Parteien das Gesicht nicht verlieren und insbesondere für den Neuling eine adäquate Gegenleistung neben der Jagderlaubnis im Raume steht.
 
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Ein Revierinhaber und ein Jungjäger in Schleswig Holstein sind sich einig: Der Jungjäger soll eine Jagderlaubnis erhalten und im Gegenzug einen Beitrag X zu den Kosten leisten.
So wie ich es als Laie verstehe, steht dem das Schleswig Holsteinische Landes- und auch das Bundesjagdgesetz entgegen. Der Empfänger einer entgeltlichen Jagderlaubnis gilt dort nach meinem Verständnis automatisch als Unterpächter. Und ein Unterpächter muss zwingend pachtfähig sein, was ein Jungjäger mit unter 3 JJ bekanntlich nicht ist. Gibt es eine Möglichkeit, um dieses Problem zu umgehen? Nur per Handschlag kann man die Sache ja schlecht abwickeln, da der Jungjäger zumindest irgendeine Art Schriftstück benötigt, aus dem die Jagderlaubnis hervorgeht. Außerdem wäre es schön, wenn sich eine Regelung fände, die nicht gleich gegen sämtliche Jagdgesetze verstößt...Wie schließt man einen solchen Vertrag ab, damit auch der Gesetzgeber zufrieden ist? Geht das überhaupt?

Moin moin, ich gehe vorab mal davon aus, das der Jungjäger volljährig ist? Die Sache ist einfacher als sie scheint: Die Kernfrage ist, ob das Entgelt der Grund für die Jagderlaubnis ist. Der Pächter kann eine unendgeltliche Jagderlaubnis begeben, weil er diesen Jungjäger schätzt und seine Hilfe für die Erfüllung seiner Pflichten in Anspruch nehmen will, der Jungjäger kann sich im Rahmen seiner Möglichkeiten freiwillig an der Revierpflege und Anschaffung von Gegenständen oder Materialien beteiligen. Solange die Pflichten des Jägers nicht vertraglich mit der Jagderlaubnis gekoppelt sind, ist alles OK. Ob eine solche Koppelung vorliegt, wird im Streitfall durch die Gerichte ausgelegt, dabei werden die sich im Zweifel anschauen, wie umfangreich die Rechte und Pflichten des Jungjägers sind (Geld oder Arbeitseinsatz)?, ob es für die Pflichten wiederkehrende Termine gibt, ob der Pächter pachttypische Risiken abbildet (Wildschaden) oder ob die Verpflichtung in Höhe und Regelmäßigkeit mit typischen entgeltlichen Begehungsscheinen vergleichbar ist. Hilfreich ist es sicherlich, wenn der Begehungsschein selbst auf die Situation des Jungjägers eingeht, also entsprechende Begrenzungen enthält, wie man sie typischerweise einem weniger erfahrenen Jäger auferlegen würde.

Zumindestens für die drei Jahre wird man nicht drum herum kommen, den Begehungsschein dementsprechend zu handhaben, das er sich klar als eine Gefälligkeit und nicht als ein Vertrag darstellt.

Beste Grüße, Allons!
 
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Gibt es eine Möglichkeit, um dieses Problem zu umgehen? Nur per Handschlag kann man die Sache ja schlecht abwickeln, da der Jungjäger zumindest irgendeine Art Schriftstück benötigt, aus dem die Jagderlaubnis hervorgeht. Außerdem wäre es schön, wenn sich eine Regelung fände, die nicht gleich gegen sämtliche Jagdgesetze verstößt...

Ist das denn so mit dem Status als Unterpächter? Oder vermutest du das? (Wo steht das?)
Nach meiner Meinung kann z.B. eine klare Regelung des Fruchtziehungsrechtes den eventuellen Status eines Mit- oder Unterpächters klären.
 
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Immer wieder dieses Märchen vom „Unentgeltlichen Begehungsschein mit Hegebeitrag“…

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Ich kann diesen Unterton deinerseits nicht nachvollziehen. Auch wenn es nicht schmeckt ist das doch die Realität. Akzeptieren oder eben nicht. Ich bin ab sofort hier raus.
 
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7 Okt 2002
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Ich kann diesen Unterton deinerseits nicht nachvollziehen. Auch wenn es nicht schmeckt ist das doch die Realität. Akzeptieren oder eben nicht. Ich bin ab sofort hier raus.

Lass ihn.
Er wird mit seiner Einstellung zu dieser Sache schon seine Erfahrung machen.
Zumindest darf er nach 3JJ selbst ein Revier pachten.

WH
Frank
 

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