Ein Revierinhaber und ein Jungjäger in Schleswig Holstein sind sich einig: Der Jungjäger soll eine Jagderlaubnis erhalten und im Gegenzug einen Beitrag X zu den Kosten leisten.
Wie schließt man einen solchen Vertrag ab, damit auch der Gesetzgeber zufrieden ist? Geht das überhaupt?
So wie ich es als Laie verstehe, steht dem das Schleswig Holsteinische Landes- und auch das Bundesjagdgesetz entgegen. Der Empfänger einer entgeltlichen Jagderlaubnis gilt dort nach meinem Verständnis automatisch als Unterpächter. Und ein Unterpächter muss zwingend pachtfähig sein, was ein Jungjäger mit unter 3 JJ bekanntlich nicht ist.
Gibt es eine Möglichkeit, um dieses Problem zu umgehen? Nur per Handschlag kann man die Sache ja schlecht abwickeln, da der Jungjäger zumindest irgendeine Art Schriftstück benötigt, aus dem die Jagderlaubnis hervorgeht. Außerdem wäre es schön, wenn sich eine Regelung fände, die nicht gleich gegen sämtliche Jagdgesetze verstößt...
Wie schließt man einen solchen Vertrag ab, damit auch der Gesetzgeber zufrieden ist? Geht das überhaupt?
So wie ich es als Laie verstehe, steht dem das Schleswig Holsteinische Landes- und auch das Bundesjagdgesetz entgegen. Der Empfänger einer entgeltlichen Jagderlaubnis gilt dort nach meinem Verständnis automatisch als Unterpächter. Und ein Unterpächter muss zwingend pachtfähig sein, was ein Jungjäger mit unter 3 JJ bekanntlich nicht ist.
Gibt es eine Möglichkeit, um dieses Problem zu umgehen? Nur per Handschlag kann man die Sache ja schlecht abwickeln, da der Jungjäger zumindest irgendeine Art Schriftstück benötigt, aus dem die Jagderlaubnis hervorgeht. Außerdem wäre es schön, wenn sich eine Regelung fände, die nicht gleich gegen sämtliche Jagdgesetze verstößt...