Jagdpachtvertrag- Wildschadenregelung §12

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Für die Dauer behördlich angeordneter Jagdverbote, entfällt die Verpflichtung zum Ersatz von Wildschäden.

haben wir im neuen Pachtvertrag stehen, vielleicht eine Anregung für Alle, die neu unterschreiben.

orrido
 
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Was meinst Du damit?
ok. ich erkläre es Dir, die Jagdpacht ist sehr moderat und wenn Du es schaffst auch noch einen Pachtverzicht zu verhandeln, Glückwunsch. So doll wollte ich es nicht treiben.


Horrido
 
Zuletzt bearbeitet:
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Sorry, eben erst gesehen. Danke für die Erklärung. Bei uns sind die Preise >10€/ha, da würde mich Pachtzahlung trotz Jagdverbot schon ärgern. Ist aber alles eine Frage der Einstellung und des Geldbeutels...



Moin!
Der recht hohe Pachtpreis bei euch ist wohl der Nähe zum Rhein-Main Gebiet geschuldet oder habt ihr die heiligen Kühe des deutschen Jagdwesens im Revier oder wie kommen solche Preise zustande?


Gruß aus Mittelhessen


Prinzengesicht
 
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Öööööhm,

das ist ja alles nix besonderes, das kosten bei uns manche NW Reviere.

In nem Revier mit Sauen und gelegentlichem Damwild steht bei uns schnell mal ne 3 vorne, teilweise auch ne 4, wenn Damwild Standwild ist.

Wmh. Skidder
 
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Von diesen Preisen träumt die Eifel


Das ist mir durchaus bekannt,
ich stamme aus der Nordeifel und bin dort in Rotwildrevieren auf deutscher und belgischer Seite großgeworden!
In Hessen sind solch extreme Auswüchse wie an der Ahr (Kesselinger Tal) und bei Bad Münstereifel GsD so noch nicht an der Tagesordnung, daher die Frage nach den "heiligen Kühen"!

Gruß

Prinzengesicht
 
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Da würd ich mir jetzt keine großen Sorgen machen. Eine behördliche Stilllegung der Jagd ist ja als höhere Gewalt ein Sonderkündigungsgrund, weil dadurch der Gegenstand der Pacht - also die Jagdausübung - nicht mehr gewährleistet ist und die Vertragserfüllung damit von Seiten der Jagdgenossenschaft nicht mehr möglich und damit nichtig ist.

Das kriegste durch, da wär ich jetzt entspannt.
 

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