Gilt dies nur, wenn sie über die Grenze von 17500€ kommen oder grundsätzlich?.
Gibt es Umstände, unter denen die Jagdgenossenschaft Umsatzsteuer abführen muss obwohl sie dauerhaft unter den 17.500€ bleibt?
Mal eine andere Frage:
In der Gemeinde A gibt es eine Jagdgenossenschaft mit sagen wir mal 600ha. Diese wurden bisher am Stück als gemeinschaftlicher Jagdbezirk "Gemeinde A" verpachtet.
Wenn man nun den Jagdbezirk auf zwei Reviere aufteilt in die Reviere "Gemeinde A I" und "Gemeinde A II".
Sind das dann zwei verschiedene Jagdgenossenschaften oder eine Jagdgenossenschaft mit zwei Revieren?
Ein Teil der Eigentümer (Gemeinde, Landwirte) hat Flächen in beiden Revieren, andere Eigentümer (Kleinparzellen / Streubesitz) haben nur Flächen in einem der Reviere.
Weiter: Hypothetischer Fall - Revier I und II werden von der gleichen Person gepachtet.
Gibt es Umstände, unter denen die Jagdgenossenschaft Umsatzsteuer abführen muss obwohl sie dauerhaft unter den 17.500€ bleibt?
Ja, gibt es. Das ist dann der Fall, wenn die Jagdgenossenschaft "auf die Umsatzsteuerbefreiung des § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmerregelung) verzichtet" hat.
Quelle: https://ljv-hessen.de/umsatzsteuerpflicht-der-jagdpacht/
Nenn mal einen sinnigen Grund, warum sie das tun sollte? Die Verpachtung wird doch nur erschwert, man hat erhöhten Verwaltungsaufwand und die JG hat keinen finanziellen Vorteil, weil die Umsatzsteuer ja abgeführt werden muß.
Nenn mal einen sinnigen Grund, warum sie das tun sollte? Die Verpachtung wird doch nur erschwert, man hat erhöhten Verwaltungsaufwand und die JG hat keinen finanziellen Vorteil, weil die Umsatzsteuer ja abgeführt werden muß.
Kann man das Wahlrecht zu Umsatzsteuer nicht sogar alle 4 Jahre neu ausüben?
Der Sinn in den Handlungen anderer erschließt sich einem selbst nicht immer, insofern ist es schwierig zu sagen, wann eine Jagdgenossenschaft auf eine solche Idee kommen könnte. Möglich wäre z.B., eine größere umsatzsteuerpflichte Anschaffung, bei der mann die Vorsteuer ziehen will. Wenn dann parallel die Pachtverträge so gestaltet sind, dass der Pächter die USt zusätzlich zahlen muss, könnte sich daraus ein (kurzfristiger) Vorteil für die Jagdgenossenschaft ergeben. Denbar wäre aber auch, man hat ein schlechtes Verhältnis zum Pächter und will ihm eins reinwürgen, etc..
Kann man das Wahlrecht zu Umsatzsteuer nicht sogar alle 4 Jahre neu ausüben?
In der Theorie seit ihr alle super? Was soll denn eine Jagdgenossenschaft für eine große Anschaffung tätigen, bei der es lohnen würde Vorsteuer zu ziehen? Einfach mal etwas nachdenken und nicht nur abstruse Fälle konstruieren!