Umsatzsteuer Jagdgenossenschaft

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Wer kann Licht ins Dunkel bringen?

Jagdgenossenschaften sind seit 2017 Umsatzsteuerpflichtig mit 19%.

Gilt dies nur, wenn sie über die Grenze von 17500€ kommen oder grundsätzlich?

???? Sehr unübersichtlich, dieses Steuerrecht...
 
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Es gilt bei Kleinunternehmern die Geringfügigkeitsgrenze, d.h. unter diesem Wert ist die JG nicht USt-pflichtig.
Sie hätte aber ein Wahlrecht.
Würde nur keinen Sinn machen, weil die USt ja abzuführen ist.

WMH

T.
 
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Gibt es Umstände, unter denen die Jagdgenossenschaft Umsatzsteuer abführen muss obwohl sie dauerhaft unter den 17.500€ bleibt?
 
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Mal eine andere Frage:

In der Gemeinde A gibt es eine Jagdgenossenschaft mit sagen wir mal 600ha. Diese wurden bisher am Stück als gemeinschaftlicher Jagdbezirk "Gemeinde A" verpachtet.
Wenn man nun den Jagdbezirk auf zwei Reviere aufteilt in die Reviere "Gemeinde A I" und "Gemeinde A II".
Sind das dann zwei verschiedene Jagdgenossenschaften oder eine Jagdgenossenschaft mit zwei Revieren?
Ein Teil der Eigentümer (Gemeinde, Landwirte) hat Flächen in beiden Revieren, andere Eigentümer (Kleinparzellen / Streubesitz) haben nur Flächen in einem der Reviere.

Weiter: Hypothetischer Fall - Revier I und II werden von der gleichen Person gepachtet.
 
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Im Gesetz steht sinngemäß: "in einer Gemeinde bilden alle land- und forstwirtschaftlich nutzbaren Grundlächen bzw. deren Besitzer eine Jagdgenossenschaft".

Wie viele Reviere / Jagdbögen mit der entsprechenden Mindesgröße die JG dann bildet, ist ihr überlassen-

Alles klar?

WMH
T.
 
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Mal eine andere Frage:

In der Gemeinde A gibt es eine Jagdgenossenschaft mit sagen wir mal 600ha. Diese wurden bisher am Stück als gemeinschaftlicher Jagdbezirk "Gemeinde A" verpachtet.
Wenn man nun den Jagdbezirk auf zwei Reviere aufteilt in die Reviere "Gemeinde A I" und "Gemeinde A II".
Sind das dann zwei verschiedene Jagdgenossenschaften oder eine Jagdgenossenschaft mit zwei Revieren?
Ein Teil der Eigentümer (Gemeinde, Landwirte) hat Flächen in beiden Revieren, andere Eigentümer (Kleinparzellen / Streubesitz) haben nur Flächen in einem der Reviere.

Weiter: Hypothetischer Fall - Revier I und II werden von der gleichen Person gepachtet.

Wenn AI und AII weiterhin von der gleichen Jagdgenossenschaft verpachtet werden, dann ist es weiterhin eine Jagdgenossenschaft. Wenn die Flächeneigentümer vo A! und AII unabhängigige, eigenständige Jagdgenossenschaften gründen, dann sind es zwei Jagdgenossenschaften. Aber das ist ein nicht zu unterschätzender Aufwand und macht bei der kleinen Größe keinen Sinn!
 
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Ja, gibt es. Das ist dann der Fall, wenn die Jagdgenossenschaft "auf die Umsatzsteuerbefreiung des § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmerregelung) verzichtet" hat.

Quelle: https://ljv-hessen.de/umsatzsteuerpflicht-der-jagdpacht/

Nenn mal einen sinnigen Grund, warum sie das tun sollte? Die Verpachtung wird doch nur erschwert, man hat erhöhten Verwaltungsaufwand und die JG hat keinen finanziellen Vorteil, weil die Umsatzsteuer ja abgeführt werden muß.
 
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Nenn mal einen sinnigen Grund, warum sie das tun sollte? Die Verpachtung wird doch nur erschwert, man hat erhöhten Verwaltungsaufwand und die JG hat keinen finanziellen Vorteil, weil die Umsatzsteuer ja abgeführt werden muß.

Der Sinn in den Handlungen anderer erschließt sich einem selbst nicht immer, insofern ist es schwierig zu sagen, wann eine Jagdgenossenschaft auf eine solche Idee kommen könnte. Möglich wäre z.B., eine größere umsatzsteuerpflichte Anschaffung, bei der mann die Vorsteuer ziehen will. Wenn dann parallel die Pachtverträge so gestaltet sind, dass der Pächter die USt zusätzlich zahlen muss, könnte sich daraus ein (kurzfristiger) Vorteil für die Jagdgenossenschaft ergeben. Denbar wäre aber auch, man hat ein schlechtes Verhältnis zum Pächter und will ihm eins reinwürgen, etc..
Kann man das Wahlrecht zu Umsatzsteuer nicht sogar alle 4 Jahre neu ausüben?
 
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Nenn mal einen sinnigen Grund, warum sie das tun sollte? Die Verpachtung wird doch nur erschwert, man hat erhöhten Verwaltungsaufwand und die JG hat keinen finanziellen Vorteil, weil die Umsatzsteuer ja abgeführt werden muß.

Da fielen mir sogar ein Paar ein...
- Versäumnis aus Unwissenheit
- man will sie abführen, hinterher per Steuererklärung Rückforderung und dann am Pächter vorbei einstreichen.
- Frist verpasst "huch, sry, ..."
-....

Kann man das Wahlrecht zu Umsatzsteuer nicht sogar alle 4 Jahre neu ausüben?

Alle 5!?

Und dann weiter. Muss diese Befreiung alle 5 Jahre erneuert werden oder nur, wenn sich etwas an der Entscheidung zu Veränderung ändert?

Also in jedem Fall alle 5 Jahre erneuern oder wird sie automatisch alle 5 Jahre verlängert, wenn die JG nichts anderes angibt?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Der Sinn in den Handlungen anderer erschließt sich einem selbst nicht immer, insofern ist es schwierig zu sagen, wann eine Jagdgenossenschaft auf eine solche Idee kommen könnte. Möglich wäre z.B., eine größere umsatzsteuerpflichte Anschaffung, bei der mann die Vorsteuer ziehen will. Wenn dann parallel die Pachtverträge so gestaltet sind, dass der Pächter die USt zusätzlich zahlen muss, könnte sich daraus ein (kurzfristiger) Vorteil für die Jagdgenossenschaft ergeben. Denbar wäre aber auch, man hat ein schlechtes Verhältnis zum Pächter und will ihm eins reinwürgen, etc..
Kann man das Wahlrecht zu Umsatzsteuer nicht sogar alle 4 Jahre neu ausüben?

In der Theorie seit ihr alle super? Was soll denn eine Jagdgenossenschaft für eine große Anschaffung tätigen, bei der es lohnen würde Vorsteuer zu ziehen? Einfach mal etwas nachdenken und nicht nur abstruse Fälle konstruieren!
 
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unsere JG ist befreit, ergo zahlen wir die Pacht Netto und zusätzlich die Jagdsteuer an den Landkreis.

Horrido
 
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In der Theorie seit ihr alle super? Was soll denn eine Jagdgenossenschaft für eine große Anschaffung tätigen, bei der es lohnen würde Vorsteuer zu ziehen? Einfach mal etwas nachdenken und nicht nur abstruse Fälle konstruieren!

hast Du evtl schon mal daran gedacht, dass es auch JG gibt, die ein umfangreiches Wegenetz unterhalten?
Bei uns wird der Reinertrag der Feldmarkinteressentschaft zur Verfügung gestellt, für deren Wegebau etc. Lediglich ein Jagdgenosse muß die Auskehr verlasngen, da Er Pächter von Domänenflächen (Landesbesitz) ist.

Horrido
 

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