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hast Du evtl schon mal daran gedacht, dass es auch JG gibt, die ein umfangreiches Wegenetz unterhalten?
Bei uns wird der Reinertrag der Feldmarkinteressentschaft zur Verfügung gestellt, für deren Wegebau etc. Lediglich ein Jagdgenosse muß die Auskehr verlasngen, da Er Pächter von Domänenflächen (Landesbesitz) ist.
Horrido
Das Unterhalten von Wegenetzen ist nicht Aufgabe der Jagdgenossenschaft und somit ist das Einbringen der Pachterlöse das privatvergnügen der Jagdgenossen. Ich denke nicht, daß diese Ausgaben zum Ziehen von Vorsteuer berechtigen! Ihr könnt das ja mal ausprobieren und das Ergebnis der Steuerprüfung dann mitteilen!