Jad mit Nachtsichtgerät ohne Montage an Zieleinrichtung - zulässig?

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Moin,

Bestimmt eine blöde Frage, die schon hundertmal gestellt wurde, und ich bin nur nicht in der Lage, die Suchfunktion zu benutzen, aber...

Waffenrechtlich sind Zieleinrichtungen mit Nachtsichtfähigkeit ja verboten. Nicht verboten sind Nachtsichtgeräte an sich, *ohne* Befestigungsmöglichkeit an der Waffe, und die Jagd damit auch zulässig (falls das Wild nachts bejagt werden darf).

Was ist denn jetzt, wenn ich ein Nachtsichtgerät z.B. als Brille auf dem Kopf trage, darf ich damit durchs Zielfernrohr gucken und einen Schuss abgeben? Meiner Ansicht nach ja, weil ja nichts fest verbunden ist, aber sicher ist sicher...

lg,
Dexter

1. Das Thema ist URALT

2. Es ist legal und es gibt sogar einen BKA Festellungsbescheid, in dem das drin steht.

3. Du brauchst eine gute gepolsterte Kopfhalterung, sonst reißt es Dir die Rübe ab. Preiswert und praktisch sind auch manche Militärhelme; mindestens Vierpunkt-Beriemung beachten.

4. Du brauchst ein wirklich gutes (teures) Nachtsichtgerät, sonst siehst Du ohne Zusatzbeleuchtung NIX und Kunstlicht ist normalerweise verboten. Am Acker geht es im Sommer zur Hauptschadenszeit meistens gut.

5. Das Okular am Zielfernrohr sollte einen Gumminuppel haben und das Objektiv am NSG gepolstert sein. Sonst hast Du ziemlich leicht schwere Schäden, wenn Beides aneinander knallt.

6. Vergrösserung niedrig halten und die Schussweiten kurz.

Diese Art zu jagen ist dann waidgerecht, wenn Du Lodenkleidung trägst und ein Blaser R8 oder R93 nutzt.



Alles wird gut.
 
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5. Das Okular am Zielfernrohr sollte einen Gumminuppel haben und das Objektiv am NSG gepolstert sein. Sonst hast Du ziemlich leicht schwere Schäden, wenn Beides aneinander knallt.

6. Vergrösserung niedrig halten und die Schussweiten kurz.

Deswegen besser ein Aimpoint, weit vorne montiert.
 

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