Moin,
Bestimmt eine blöde Frage, die schon hundertmal gestellt wurde, und ich bin nur nicht in der Lage, die Suchfunktion zu benutzen, aber...
Waffenrechtlich sind Zieleinrichtungen mit Nachtsichtfähigkeit ja verboten. Nicht verboten sind Nachtsichtgeräte an sich, *ohne* Befestigungsmöglichkeit an der Waffe, und die Jagd damit auch zulässig (falls das Wild nachts bejagt werden darf).
Was ist denn jetzt, wenn ich ein Nachtsichtgerät z.B. als Brille auf dem Kopf trage, darf ich damit durchs Zielfernrohr gucken und einen Schuss abgeben? Meiner Ansicht nach ja, weil ja nichts fest verbunden ist, aber sicher ist sicher...
lg,
Dexter
Bestimmt eine blöde Frage, die schon hundertmal gestellt wurde, und ich bin nur nicht in der Lage, die Suchfunktion zu benutzen, aber...
Waffenrechtlich sind Zieleinrichtungen mit Nachtsichtfähigkeit ja verboten. Nicht verboten sind Nachtsichtgeräte an sich, *ohne* Befestigungsmöglichkeit an der Waffe, und die Jagd damit auch zulässig (falls das Wild nachts bejagt werden darf).
Was ist denn jetzt, wenn ich ein Nachtsichtgerät z.B. als Brille auf dem Kopf trage, darf ich damit durchs Zielfernrohr gucken und einen Schuss abgeben? Meiner Ansicht nach ja, weil ja nichts fest verbunden ist, aber sicher ist sicher...
lg,
Dexter