INF 3 Formular

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... wenn ich mich noch so recht erinnern kann, musste ich bei der letzten Kanada Reise ein sogenanntes INF 3 Formular für die Waffe machen, und bei der Aus- und Einreise beim Zoll am Flughafen registrieren lassen,... was ich so nicht verstanden habe, ....weil man ja den Besitz der Waffe ja mit der Waffenbesitzkarte bzw. Europäischen Feuerwaffenpass nachweisen kann.
Kann mir jemand sagen ob sich da was geändert hat .
Gruß hoppel61:)
 
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Wie wär's denn damit, mal da nachzufragen, wo das Ding verlangt wird, nämlich beim Zoll ?
Die müssten doch eigentlich am besten wissen, wofür das notwendig - oder wenigstens nützlich - ist. Und müssten dir das auch sagen können. Das nächste Hauptzollamt ist bestimmt nicht so weit weg. Und außerdem gibt's ja auch noch Telefon.

Teddy
 
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Ich hab bei den letzten 20-30 Jagdreisen kein INF3 dabeigehabt. Könnte aber wetten dass das Zollamt sagt dass man das unnütze Ding angeblich braucht. Wer viel fragt bekommt viel Antwort.
 
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Ich habe letztes Jahr den Zoll angeschrieben; es wird "empfohlen", um Scherereien zu vermeiden.
 
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Hallo,

habe zur Sicherheit das Formular immer dabei. Zollamt ist um die Ecke, deshalb keine Lauferei.

Mehrfach mit Zöllnern am Flughafen Frankfurt unterhalten. In irgendwelchen Verordnungen steht, man sollte es
haben, aber die WBK oder der Europ. Feuerwaffenpass wäre viel besser geeignet.

http://www.zoll.de/SharedDocs/Boxen...ewehr_nach_deutschland.html?searchResult=true

Deshalb hat Casull schon recht, aber ....

Ich flieg immer über Frankfurt, hat noch nie jemand danach gefragt.
 
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Dann möchte ich, als kleines Licht in der Bundeszollverwaltung, auch meinen Senf dazugeben:

Eine WBK sagt ja "nur" aus, dass man die Waffe erworben hat und sie in Deutschland auch legal besitzen darf.

Wenn man nun die Waffe ins Nicht-EU-Ausland und anschließend wieder nach Deutschland transportiert kann die Waffe, genau wie alle anderen Waren, die diesen Weg mitgemacht haben (Kleidung, etc.) als sogenannte Rückware zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei importiert werden.

Bei der Rückwarenregelung gilt jedoch eine Drei-Jahres-Frist vom Zeitpunkt der Ausfuhr zu beachten.

Dass heißt, das genannte INF 3 bzw. einfacher der Vordruck 0330 (im Beitrag von Relda zu finden), dient nicht irgendwelcher waffenrechtlicher Legitimation, sondern einzig und allein der Vermeidung von Abgaben. Es dient als Nachweis der Einhaltung der Frist (u. a.).

Waidmannsheil.
 
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für den TS:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersone...l-und-Steuern/Rueckwaren/rueckwaren_node.html

lies das. Dieses Formular bewahrt dich davor, Einfuhrumsatzsteuer auf Sachen zahlen zu müssen, die du bei deiner Reise ausgeführt hast und wieder einführen willst, du aber die bereits erfolgte Versteuerung bei der Wiedereinfuhr nicht nachweisen kannst.

Mit Waffenrecht hat das nicht das Geringste zu tun.

Dass der Zöllner, der gerade Dienst tut das häufig nicht verlangt, ist reiner Zufall - oder dessen Faulheit.

Teddy
 
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Ist das nicht total unnötig?

Durch die WBK oder den Waffenpass habe ich ja praktisch schon den Nachweis, wann ich das Ding wo erworben habe...
 
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für den TS:
Dass der Zöllner, der gerade Dienst tut das häufig nicht verlangt, ist reiner Zufall - oder dessen Faulheit.

Stimmt nicht ganz. Er muss es auch nicht. ;)

Ist das nicht total unnötig?

Durch die WBK oder den Waffenpass habe ich ja praktisch schon den Nachweis, wann ich das Ding wo erworben habe...

Eben. Da steht, wann du es erworben hast. Aber nicht, wann du das ausgeführt hast. Siehe meinen ersten Beitrag.
 
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Stimmt nicht ganz. 1) Er muss es auch nicht. ;)



Eben. Da steht, 2) wann du es erworben hast. Aber nicht, wann du das ausgeführt hast. Siehe meinen ersten Beitrag.

zu 1): du meinst ernsthaft, dass ein Zöllner, der nicht angemeldete, aber zu versteuernde Ware findet, die einfach ignorieren darf?

zu 2) schon vergessen, dass der waffenrechtliche Erwerb NICHTS mit dem zivilrechtlichen Kauf und den dabei anfallenden Steuern zu tun hat?

Teddy
 
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Jetzt vergleichst du Äpfel mit Birnen.

zu 1): du meinst ernsthaft, dass ein Zöllner, der nicht angemeldete, aber zu versteuernde Ware findet, die einfach ignorieren darf?

Das nicht, aber das ist ja nicht Thema.

zu 2) schon vergessen, dass der waffenrechtliche Erwerb NICHTS mit dem zivilrechtlichen Kauf und den dabei anfallenden Steuern zu tun hat?

Siehe meinen ersten Beitrag.....Drei-Jahres-Frist.....
 
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danke euch im Forum , ich will auch noch mein Zeiss RF Fernglas mitnehmen und die Waffe , besser ich fülle den Papierkram aus ,um späteren Ärger aus dem Weg zu gehen.....
Gruß aus der Lausitz
hoppel61
 
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Dann tu wenigstens allen anderen Jägern den Gefallen und renn nicht bei jeder Wiedereinreise stolz mit Deinem wunderschönen INF3 Formular proaktiv zum Zöllner und präsentier Dein Fleißkärtchen...etwaige andere Jäger die am Zoll den Unfug nicht mitmachen werden es Dir danken. Du kannst ja bei einer etwaigen Frage das Ding immer noch rausziehen....
 

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