INF 3 Formular

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Mal zum besseren Verständnis: Dieses Formular ist keineswegs Pflicht!

Es dient nur als Nachweis der sog. Rückwareneigenschaft. Diese könnte im Zweifelsfall auch anders nachgewiesen werden.
 
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Dann tu wenigstens allen anderen Jägern den Gefallen und renn nicht bei jeder Wiedereinreise stolz mit Deinem wunderschönen INF3 Formular proaktiv zum Zöllner und präsentier Dein Fleißkärtchen...etwaige andere Jäger die am Zoll den Unfug nicht mitmachen werden es Dir danken. Du kannst ja bei einer etwaigen Frage das Ding immer noch rausziehen....

Das ist Unfug.

Denn das "proaktive Rennen" musst du nämlich sowieso bei der Mitnahme von Waffen, § 33 Abs. 1 WaffG.

Tust du das nicht - herzlichen Glückwunsch - hast du ein Bußgeldverfahren gewonnnen, § 53 Abs. 1 Nr. 15 WaffG.
 
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Mal zum besseren Verständnis: Dieses Formular ist keineswegs Pflicht!

Es dient nur als Nachweis der sog. Rückwareneigenschaft. Diese könnte im Zweifelsfall auch anders nachgewiesen werden.
Natürlich!
allerdings hat man ein erhebliches Problem, wenn das weder bei der Wiedereinreise noch später gelingt. Denn der, der INF3 für blöde staatliche Schikane hält und konsequenterweise nicht hat, wird natürlich die wertvollen Teile seines Reisegepäcks, z.B. die 2500 € Leica Kamera mit 5000 € Objektivset, nicht anmelden und die Gattin natürlich auch nicht den 2Kt Brilli für 15000 €. Und was ist dann die normale Reaktion des Zolls auf diese versuchte Steuerhinterziehung?
Dann müssen nur noch die Anschaffungsbelege fehlen (Weggeworfen weil Gewährleistungsfrist vorbei etc.) und auch die nachträgliche Lösung scheitert.

M.E. spart man sich diesen ganzen Trödel vernünftigerweise - ebenso, wie man ein Auslandskrankenversicherung abschließt.

Teddy
P.S. Steuerhinterziehung = Regelunzuverlässigkeit => Folgen sind bekannt
 
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ja, ja, die rechtstreuen Jäger...
bei Steuerhinterziehung hört die Rechtstreue dann auf ?

Teddy
Selten so einen Unfug gelesen. Und dein nächster Post ist noch schlimmer. Völlig unfundiertes Halbwissen rausgeschleudert. Aber es kommt immer von den Gleichen. Bei den 2k Karat Brillies musst Du übrigens nochmal die Marktpreise verproben. Aber wahrscheinlich bist Du von hochwertigen Schmuckstücken soweit weg wie von einer Jagdreise.
 
Zuletzt bearbeitet:
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26 Aug 2008
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... Aber wahrscheinlich bist Du von hochwertigen Schmuckstücken soweit weg wie von einer Jagdreise.
Noch immer nicht gemerkt, dass es bei INF3 nicht um Jagdreisen geht?

habe ich nicht anders erwartet; wer nicht mal in der Lage ist, den offiziellen Erklärungstext des Zolls zu lesen und sinnerfassend zu verstehen, muss natürlich ausfällig werden, nur weil sein beschränkter Horizont alles außerhalb eigener Erfahrungen als nicht existent betrachtet.

Teddy
dass du die Erfahrung mal machst, die du für völligen Unsinn hälst, wünsche ich dir nicht
 
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Wir hatten dieses Thema schon an anderer Stelle bis zum Erbrechen.
Mir konnte auch dort schon keiner erklären wie ich denn eine Waffe mehr als 3 Jahre in meiner WBK stehen haben kann, ohne diese zu besitzen.
Oder wie ich überhaupt eine Waffe aus dem Ausland so mirnixdirnix in meine WBK eingetragen bekomme.
Ich glaube das verstehen auch die Zöllner, und haben deswegen bei mir noch nie nach ner INF3 gefragt.
Eine schriftliche Anfrage beim Hauptzollamt Leipzig erbrachte übrigens.....nix, d.h. keine Antwort [emoji849]
 

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