Gewerbliche Jagdhundeausbildung inkl. Diebstahl im fremden Revier!

NAF

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Hallo zusammen,

gestern hat ein gewerblicher Jagdhundeausbilder (auch Jäger) ohne unsere Kenntniss mit einer Truppe Hunden in unserem Revier (NRW) Jagdhunde ausgebildet. Er hat in der Brut und Setzzeit auf einer Fläche trainiert wo folgende jagliche Einrichtungen vorhanden sind: Ansitzleiter, Salzlecke, Kirrung für den Fuchs und eine Wildkamera. Sofort nach Kenntnis des Sachverhaltes bin ich ins Revier gefahren und habe festgestellt, dass die Kamera manipuliert wurde und die Speicherkarte geklaut wurde. Meine Frau hat ca. 30 Minuten vor dem Training die Speicherkarten gewechselt. Es war also definiv eine Speicherkarte vorhanden und das mögliche Zeitfenster beträgt 1,5 Stunden.

Der Trainer ist uns namentlich und auch persönlich bekannt und wir werden das entsprechend mit ihm Besprechen, keine Frage wird das Konsquenzen haben. Von allen Trainingsteilnehmern wurden die Nummerschilder fotografiert und die Personen werde gerade ermittelt. Die Hundeszene ist ja recht klein.

Was hat er eurer Meinung nach alles falsch gemacht?

Beste Grüße Alex
 
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Nicht nur er, auch die Teilnehmer. Jagdausübung in einem Fremden Revier ohne Erlaubnis. Waren Waffen im Spiel, unerlaubtes Führen. Der, der die Karte entnommen hat Diebstahl. Brut und setzzeit in NRW erstmal unkritisch, da kein Leinenzwang. Abseits der Wege sieht das allerdings anders aus. Welche jagdlichen Einrichtungen da stehen ist völlig egal, sofern nicht widerrechtlich betreten oder Beschädigt.

Ich würde es beim ersten Vorfall klären wie es sich unter Männern gehört und zwar unter vier Augen. Mit dem Hinweis, dass du die nächsten 3 Jagdhunde bei ihm umsonst ausbildest. Ggf. Im Nachklang noch inkl der Teilnehmer ein klärendes Gespräch.

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Guest
Man kann das ganze abkürzen, er hat unterm Strich nichts richtig gemacht. :no:
 

z/7

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Langsam reiten.

Wenn der nur SitzPlatzFuß mit seiner Truppe geübt hat, braucht er dafür allenfalls als Gewerbetreibender das Einverständnis des Eigentümers der Flächen.

Inwieweit da aufgrund des Standorts eine Jagdstörung in Frage kommt, kommt sehr auf die Interpretation an. Am hellichten Tage auf freier Fläche wahrscheinlich nicht.

Wenn die Teilnehmer mit ihren Gefährten auf öffentlichem Grund geblieben sind, bleibt da auch nix übrig.

Was das freie Betretungsrecht betrifft, kommt es auf die landesspezifischen Gesetze an. In BY z.B. würd der Fall niemanden interessieren, auch in der B&S-Zeit nicht. Selbst in Bundesländern, die strikter sind, wirst auf einem Luderplatz, wo sowieso alle naslang jemand rumlatscht, kaum einen finden, der Feuer schreit.

Das mit der Karte müßte man erstmals beweisen. Das ist ja nur ne Vermutung von Euch. Gibt auch blöde Zufälle.

Würde auf jeden Fall erstmal den Eigentümer der Fläche fragen, ob der was weiß. Danach persönliches Gespräch; schadet nie, denn in Ordnung ist das Verhalten sicher nicht, auch wenn keine Gesetze verletzt wurden.

Warum das so passiert ist, wenn ihr euch alle kennt, ist wohl die eigentliche Frage....
 
S

scaver

Guest
die Ausbildung eines Jagdhundes zur Jagd ist Jagd, und wer das ohne Jagdrecht macht betreibt Jagdwilderei. In diesem Falle gewerbsmäßige Wilderei.
Das täte der bei mir nicht 2 mal. Ich täte sonst was daran setzten, dass der den Jagdschein verliert und die ****en Schüler gleich mit. Denen fehlt die Zuverlässigkeit, die haben sich zu vergewissern, dass der Ausbilder das dort auch darf, wo er das macht.
sca
 
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Du solltest dich mit Jagdwilderei und ihrer Definition nach dem Gesetz noch mal genau auseinandersetzen.

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...Denen fehlt die Zuverlässigkeit, die haben sich zu vergewissern, dass der Ausbilder das dort auch darf, wo er das macht.
sca

Das ist dann jetzt aber ein großer Schritt. Wenn jemand eine Hundeschule betreibt, werde ich wohl nicht den Grundeigentümer der Wiesen fragen müssen, ob darauf geübt werden darf. Wenn ich mit anschaue, auf welchen Flächen hier mit dem JGV geübt wird, müsste ich einmal durch den Kreis telefonieren.
 
S

scaver

Guest
Du solltest dich mit Jagdwilderei...

nicht nötig, wer mich fragt, kann viel bei mir machen. Ansonsten ist Hundehaubildung auch Hasenspur. Das die ist ohne meine Genehmigung - Nachstellen von Wild - ergo Wilderei. Und genau dies wird mein Rechtsverdreher dem Nähmlichen ganz deutlich klar machen und die Gesetze sind so ausgelegt, dass man sie interpretiert und die Richter entscheiden. Und in so einem frechen Falle, kehre ich vor dem Richter auch den Waldbauern raus und nicht den Jäger, da laufe ich Rosagrün rum, und Richter sind selten pro Jagd eingsestellt.

Man kann ja fragen, dann ist obiges überflüssig.

Ich kann Hundeausbilderfutzis auf meinem Land überhaupt nicht leiden, wenn die nicht net fragen können.
sca
 
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Langsam reiten.

Wenn der nur SitzPlatzFuß mit seiner Truppe geübt hat, braucht er dafür allenfalls als Gewerbetreibender das Einverständnis des Eigentümers der Flächen.

Inwieweit da aufgrund des Standorts eine Jagdstörung in Frage kommt, kommt sehr auf die Interpretation an. Am hellichten Tage auf freier Fläche wahrscheinlich nicht.
...


Du überrascht mich mit deiner Auslegung des geltenden Rechts. Bis dato war ich mit meiner diesbzgl. Rechtsauffassung ganz dicht bei @ scavers Ausführungen.

Nach meinem Verständnis und dem, was ich in grauer Vergangenheit (bei der KJS :biggrin: ) mal gelernt habe, ist die Ausbildung des Jagdhundes per se Jagdausübung und damit ist ggf. auch die Nutzung der Waffe - als jagdlich geführt - abgedeckt.

Nach meinem Verständnis muss der nicht jagdliche Ausbilder den Grundeigentümer fragen, greift aber nicht in fremdes Jagdrecht ein. Wer seinen Hund oder als Ausbilder mehrere Hunde jagdlich ausbildet, tangiert, nach meinem Verständnis, sehr wohl fremdes Jagdrecht.

Ist das so pauschal falsch?


Grosso
 
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Nein, ist nur keine Wilderei.
Die Hasen und Kaninchenspur kann ich ja auch mit Stallhasen machen oder mit Dummy und Duftstoff. Schon wird das nachstellen von Wild schwer zu begründen sein.
Ein Eingriff in fremdes Jagdrecht ist es aber trotzdem, da wie bereits gesagt Jagdausübung.

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z/7

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Du überrascht mich mit deiner Auslegung des geltenden Rechts. Bis dato war ich mit meiner diesbzgl. Rechtsauffassung ganz dicht bei @ scavers Ausführungen.

Nach meinem Verständnis und dem, was ich in grauer Vergangenheit (bei der KJS :biggrin: ) mal gelernt habe, ist die Ausbildung des Jagdhundes per se Jagdausübung und damit ist ggf. auch die Nutzung der Waffe - als jagdlich geführt - abgedeckt.

Nach meinem Verständnis muss der nicht jagdliche Ausbilder den Grundeigentümer fragen, greift aber nicht in fremdes Jagdrecht ein. Wer seinen Hund oder als Ausbilder mehrere Hunde jagdlich ausbildet, tangiert, nach meinem Verständnis, sehr wohl fremdes Jagdrecht.

Ist das so pauschal falsch?
Nur weil der Hund einer Jagdhunderasse angehört, und der Führer zufällig Jäger ist, muß eine Hundeausbildung keine Jagdhundeausbildung sein. Kumpel von mir hat bspw. in ner stinknormalen Hundeschule mit seinem Jagdhund für eine BH geübt. Die Ausbilderin hat zufällig auch den Jagdschein, und der Übungsort war vielfach die Wiese neben einem Wirtschaftsweg. Sitz, Platz, Rückruf, Ablegen etc. wurde da geübt. Was jeder Hund so können sollte. Würdest Du das jetzt auch als Jagdausübung im fremden Revier bezeichnen?
 

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