- Registriert
- 24 Sep 2017
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Hallo,
mir ist da Gestern etwas passiert - wäre an fachlichen Meinungen interessiert:
Ich bin im Revier unterwegs - habe einen Begehungsschein im Revier eines Freundes - im schönen Niedersachsen. Die Jagd ist eine Gemeindejagd und auf 12 Jahre durch die Jagdgenossenschaft verpachtet. Mein Revierpächter und einer der Flächenbesitzer ( etwa 1/7 des Reviers ) haben zivile Streitigkeiten, die aber nichts mit dem Revier zu tun haben.
Ich bin also bei der Hundeausbildung im Revier unterwegs und der Mann der Flächenbesitzerin spricht mich an und erteilt mir ein Befahrensverbot für "seine" Wege im Revier:" Sie sind zwar nur derjenige, der hier - mitgefangen mitgehangen - als Begeher nun die Nachteile unseres Streits mitzutragen hat, aber ich verbiete ihnen die Benutzung unserer Wege. Ausnahme Wildbergung. Die Jagd kann ich ja leider nicht verbieten. Die Wege dürfen sie nur noch fussläufig nutzen!"
Es ist doch schlichtweg garnicht machbar, seine Reviereinrichtungen, Kirrungen, Ablenkungsfütterungen, Wildschadensverhütung, ASP Vorsorge ohne eine Transportmöglichkeit fußläufig zu betreiben. Ich bin derzetit erstmal ziemlich ratlos - wie auch mein Freund und Pächter!
Irgendwelche Ideen?
mir ist da Gestern etwas passiert - wäre an fachlichen Meinungen interessiert:
Ich bin im Revier unterwegs - habe einen Begehungsschein im Revier eines Freundes - im schönen Niedersachsen. Die Jagd ist eine Gemeindejagd und auf 12 Jahre durch die Jagdgenossenschaft verpachtet. Mein Revierpächter und einer der Flächenbesitzer ( etwa 1/7 des Reviers ) haben zivile Streitigkeiten, die aber nichts mit dem Revier zu tun haben.
Ich bin also bei der Hundeausbildung im Revier unterwegs und der Mann der Flächenbesitzerin spricht mich an und erteilt mir ein Befahrensverbot für "seine" Wege im Revier:" Sie sind zwar nur derjenige, der hier - mitgefangen mitgehangen - als Begeher nun die Nachteile unseres Streits mitzutragen hat, aber ich verbiete ihnen die Benutzung unserer Wege. Ausnahme Wildbergung. Die Jagd kann ich ja leider nicht verbieten. Die Wege dürfen sie nur noch fussläufig nutzen!"
Es ist doch schlichtweg garnicht machbar, seine Reviereinrichtungen, Kirrungen, Ablenkungsfütterungen, Wildschadensverhütung, ASP Vorsorge ohne eine Transportmöglichkeit fußläufig zu betreiben. Ich bin derzetit erstmal ziemlich ratlos - wie auch mein Freund und Pächter!
Irgendwelche Ideen?