Befahrensverbot für private Waldwege??

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Hallo,
mir ist da Gestern etwas passiert - wäre an fachlichen Meinungen interessiert:
Ich bin im Revier unterwegs - habe einen Begehungsschein im Revier eines Freundes - im schönen Niedersachsen. Die Jagd ist eine Gemeindejagd und auf 12 Jahre durch die Jagdgenossenschaft verpachtet. Mein Revierpächter und einer der Flächenbesitzer ( etwa 1/7 des Reviers ) haben zivile Streitigkeiten, die aber nichts mit dem Revier zu tun haben.
Ich bin also bei der Hundeausbildung im Revier unterwegs und der Mann der Flächenbesitzerin spricht mich an und erteilt mir ein Befahrensverbot für "seine" Wege im Revier:" Sie sind zwar nur derjenige, der hier - mitgefangen mitgehangen - als Begeher nun die Nachteile unseres Streits mitzutragen hat, aber ich verbiete ihnen die Benutzung unserer Wege. Ausnahme Wildbergung. Die Jagd kann ich ja leider nicht verbieten. Die Wege dürfen sie nur noch fussläufig nutzen!"
Es ist doch schlichtweg garnicht machbar, seine Reviereinrichtungen, Kirrungen, Ablenkungsfütterungen, Wildschadensverhütung, ASP Vorsorge ohne eine Transportmöglichkeit fußläufig zu betreiben. Ich bin derzetit erstmal ziemlich ratlos - wie auch mein Freund und Pächter!
Irgendwelche Ideen?
 
S

scaver

Guest
warten bis der **** verliert, oder neuen BGS
man kann auch das Fahrrecht separat erstreiten (Pächter). Nur das macht wenig Spass.
sca
 
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als zur Jagdausübung Befugter darfst Du natürlich Wirtschaftswege befahren. Als Absicherung gegenüber Polizeikontrollen etc. Haben wir die Berechtigung bei unseren Mitjägern in den Begehungsschein geschrieben.
Trotzdem ist Stress im Revier Mist und Dein Freund , als Jagdausübungsberechtigter, sollte versuchen eine Lösung herbei zu führen.

Horrido
 

JMB

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Frag' ihn doch beim nächsten mal nach der Rechtsgrundlage seines "Verbots"!
Sollte er Dich hindern wollen macht er sich ggf. der Nötigung schuldig - immerhin eine Straftat.

Was sollen denn eigentlich "seine" Wege sein?
Sind das tatsächlich nur "Fahrspuren" auf seinem Grund und Boden oder sind das offizielle Feldwege (die i.d.R. im Eigentum der Gemeinde stehen)?


WaiHei
 
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Pächter oder Jagdgenossenschaft kann bei der Gemeinde erfragen welche Widmung der Weg hat.
Vorher ist alles nur Rätselraten.

Robert
 
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Natürlich kann der Grundeigentümer dem Jäger das Befahren seiner Wege verbieten, das Begehen nicht.

Dann geht man halt zu Fuß. Wildfutter wird per Rodel hochgezogenen. Wild per Schubkarren runter gebracht. Wenn man das alleine nicht schafft, dann macht man es zu zweit. So zwei Jahre lang selber durchgemacht.
 
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Natürlich kann der Grundeigentümer dem Jäger das Befahren seiner Wege verbieten, das Begehen nicht.
Ob das so natürlich ist?

Mit Sicherheit wird er "Jagdschaden" geltend machen können, wenn seine Wege durch das jagdbedingte Befahren Schäden erleiden und er diesen Schaden auch beziffern kann, aber sonst?

basti
 
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warten bis der **** verliert, oder neuen BGS
man kann auch das Fahrrecht separat erstreiten (Pächter). Nur das macht wenig Spass.
sca

Warum denn? Wenn vernünftiges Reden nicht hilft einfach ignorieren; soll er doch klagen. Bis dahin hat man dann zumindest einmal Fakten geschaffen. Ansonsten gehen möglicherweise zwei Jahre ins Land, in denen man läuft.....
 
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Also wenn ich § 25 des Waldgesetzes richtig verstehe, schau mal, ob den Weg auch andere befahren. Dann kann er dir recht wenig. Oder sprich halt mal bei der Gemeinde vor, wem der Weg wirklich gehört, und welchen status der Weg wirklich hat.

Aber ohne Gewähr auf Richtigkeit.
VIele Grüße
 
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Meines Wissens stellt jedes Bundesland seine topographischen Karten ins Netz. Da ist nahezu alles drin, Gewässer 1.-3. Ordnung, geschützte Biotope,, ffh-Gebiete, Gemeindegrenzen, Liegenschaftskataster, usw usw, ggf. sogar mit Google street map.
In RLP zB. findet man dies unter lanis.de.

Die Karten kann man hochzoomen, bis man die genauen Bezeichungen der Parzellen (Flur, Flurstück usw) lesen kann.
Mit der Info kann das Katasteramt oder die Liegenschaftsabteilung der Gemeinde Auskunft geben, wem die Wegparzelle gehört.
Ggf. gibt es auch in der Gemeinde oder dem Jagdvorstand den einen oder anderen alten Haudegen, der die Besitzverhältnisse kennt.

WMH
TicTac
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Die Besitzverhältnisse sind nur ein Punkt, der wesentliche Aspekt ist die Widmung wie von Robert oben geschrieben.

Solange würde ich die Wege weiter nutzen. Sollte er dann die Wege sperren -> Ordnungsamt.


CdB
 
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Ich kenn einen Fall, in dem der Grundstückseigentümer recht bekommen hat. Allerdings, führte der Anfang vom Weg direkt an seiner Hofstelle vorbei und zwischen Hof und einer Feldscheune durch.
 
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Ich bedanke mich nochmals bei allen, die hier sachlich und fundiert beigetragen haben. Ist ja nicht immer so. Hatte heute einen Termin mit der Jagdgenossenschaft und werde auf alle Fälle weiter berichten, soweit sich entsprechendes ereignet.
Zunächst werde ich das mündliche und nicht weiter konkretisierte Verbot ignorieren.
 

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