Kauf von Land-u forstwirtschaftlicher fläche

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Moinsen,
mal wieder eine Frage des unwissenden:
mir wurde eine gemischte Fläche angeboten. Ca 40% Wald u 60% Grünland.
das Grünland ist mit Binsen durchsetzt. Was kann ich damit sinnvolles anfangen?
ideen:
verpachten an biogasanlage als substratfläche
weihnachtsbaumkultur
energiepflanzenanbau
ausgleichsfläche für umweltzertifikate durch aufforstung

was sollte/ muss ich beachten?
danke für eure Unterstützung
 
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Ergänzend:
Jagdliche Belange sind nebensächlich da die Fläche nicht in der Jagd liegt, können aber bei Begründungen gerne mit aufgeführt werden. Danke
 
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... ich kauf jedes Grundstück was ich bekommen kann ,wenn der Preis passt , der Euro verliert dermaßen an Wert in Naher Zukunft, das du damit Feuer machen kannst, in deinen Kamin ,.... wird so kommen...bei der Politik ,,:cool:
Gruß aus der Lausitz
ho61
 
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Moinsen,
mal wieder eine Frage des unwissenden:

Bundesland ?
mir wurde eine gemischte Fläche angeboten. Ca 40% Wald u 60% Grünland.
das Grünland ist mit Binsen durchsetzt. Evt schon nach §29 BNatSchG geschütze Landschaftsbestandteile Was kann ich damit sinnvolles anfangen?
ideen:
verpachten an biogasanlage als substratfläche Fällt aus; weil Grünland nicht Umgebrochen wqerden darf
weihnachtsbaumkultur Dito Grünlandumbruchverbot
energiepflanzenanbau Dito... Umwandlung von Dauergrünland
ausgleichsfläche für umweltzertifikate durch aufforstung könnte aus besagten Gründen auch ein Problem werden. Mitunter werden Grünlandflächen im bezüglich Eingriffsbewertung und Grünordnungskonzept höher bewertet als Waldflächen.

Sollte die Flächen Landschaftsplanerrisch als Natrurschutzflächen überplant sein; beachte das der Aufwuchs von Natrurschutzflächen nicht so ohne weiters genutzt werden darf ( aus der Sicht des Natrurschutzes das größte Verbrechen : Erziehlung von Wirtschaftlichen Ergebnissen... darf als Kapitalismus in Sozilaistischen Natrurschutz halt nicht sein..)... und ist derzeitig in Nds das größte Problem des Naturschutzes : was machen mit dem Zeug ? Verwerten in Biobetrieben als Futter ? oder als Energiepflanzen ? Keiner will den Dreck haben; taucht nicht mal als Einstreu.

Wen die Fläche als Ausgleichsflächen im Rahmen der Eingriffsbewertung interesant sein sollte; beachte das die Zuständigen Ortsgemeinden ein Vorkaufsrecht haben ( nutzen die auch aus wen sie Ersatzflächen für Bau- und Gewerbegebiete; Straßenbau brauchen)

In NDS gibt es dann noch das Grüundstücksverkehrsgesetz : das Regfelt den Grundstücksverkehr von Land- und Forstwirtschaftlichen Flächen.. und bedeutet das ein Land/ Forstwirt bei Land/Forstwirtschaftlichen Flächen ein Vorkaufsrecht auch bei schon bestehendenb Verträgen hat : er kann zu gleichen Konditionen in den Kaufvertrag einsteigen; dem Verkäufer entsteht somit kein Schaden.


( Wandelt der Landwirt das dann jedoch in Rahmen der Nutzung in andere Konzepte um; macht er sich Schadensersatzpflichtig der geschasten Käufer gegenüber..)


was sollte/ muss ich beachten?
danke für eure Unterstützung

TM
 
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Hallo,

solltest du die Frage nicht lieber unter Off Topic setzen? Deine Motivation scheint ja eher monetärer als jagdlicher Natur zu sein....
 
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Vorab danke.

nds

zu verpachten an biogasanlage: als energiegras bzw. als Fläche für Substrat. Nicht als Ackerfläche.

Wird wenig Zielführend sein :
Ist Grasschnitt von Binsenweiden nun nicht gerade der Bringer für Energiepflanzen ( ganz im Gegenteil: verdrängt es Faulraum der dann nicht mehr zur Gasproduktion zur Verfügung steht; und die Zusätzlichen Eneriekosten bezüglich Rührwerksleistung um aus der Faseriegen Struktur von Grasschnitt über Osmosen gebieldetes Gas auszutreiben und nicht die Anlagenstörenden Schumbildungen Vorschub zu leisten = 15 % Grassilialge füren zu einer Ergebnisverschlechterung von 50 % des Anlagenbetriebes) und als Substratflächen nur Interesant wen der Nährstoffeintrag auch in Futterpflanzen als Aufwuchs wieder zur Verfügung steht.. ansonsten nach DümVO unzulässig.

TM
 
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wer muss denn sonst noch eine mindestgröße an Fläche nachweisen.Bislang Pächter ein Rinder- und Milchbetrieb. aber auch wohl nur als Fläche für Nachweis. Bewirtschaftung durch einen Dritten...

Ich hab keine Ahnung, wie das so läuft!
 
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wer muss denn sonst noch eine mindestgröße an Fläche nachweisen.Bislang Pächter ein Rinder- und Milchbetrieb. aber auch wohl nur als Fläche für Nachweis. Bewirtschaftung durch einen Dritten...

Ich hab keine Ahnung, wie das so läuft!

Du meinst bestimmt eine § 51 a BewG ( Gesellschaft gemäß § 51 a Bewertungsgesetz ) um die Gewerblichkeit durch Überschreitung der Steuerlichen Bewertungsgrenzen bei Ausweitung der Viehaltung zu vermeiden.

Das ist allerdings an Regeln gebunden :
Es musse in § 51a Gesellschaft gegründet werden;
alle Gesellschafter müssen hauptberuflich Landwirte sein;
die Betriebe der Beteiligten dürfen maximal 40 km vom Kooperationsstandort entfernt liegen;
alle Gesellschafter müssen freie Vieheinheiten auf die Gesellschaft übertragen;
...

um nur einige Pferdefüsse aufzuzeigen


TM
 
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Kann er nicht auch Flächennachweis für das Ausbringen von Gülle meinen ? Wenn ein Betrieb nicht genug Fläche hat, muss er einen teil seiner Gülle teuer verbringen. Da werden dann auch Grenzertragsböden plötzlich interessant - wenn man in einer Gegend wohnt, wo zu viel Gülle anfällt.

Westniedersachsen also, Ostniedersachsen eher nicht.

Ansonsten - schau Dir die Bodenrichtwerte an. Bei uns z.B. 60-70 ct/m2 Wald, 6-7 €/m2 für Ackerland. (Dauer-)Grünland etwas günstiger. Dafür ist bei uns aber praktisch keine Fläche in vernünftiger Größe (ab 1ha aufwärts) mehr zu haben - schlicht weil keiner verkauft.

Rüber ins Westfälische sollen - raunt man - auch schon 10 €/m2 gezahlt werden. Und dann glaubt ja jeder Flächeneigentümer felsenfest, dass seine Flächen irgendwann mal Bauland werden.

Ich habe mit Flächenkäufen in den letzten Jahren nie was falsch gemacht - aber man konnte eigentlich auch nichts falsch machen, der Markt kannte nur ein Richtung. Aber irgendwann ist das auch mal vorbei.

Wenn Du das Geld nicht brauchst - warum nicht. Vielleicht entwickelt sich daraus mal eine (Mit-)Jagdgelegenheit.

Ach ja, Ertragswert ... kannst Du bei Wald knicken, gibt für de Normalbürger keine wirklichen Erträge. Ja klar, die Geschichte, dass jemand einen Wald kauft und im ersten Jahr mit dem Verkauf des dort wachsenden Edelholzes den ganzen Kaufpreis reinholt, habe ich auch schon gehört - ist aber heutzutage eher unwahrscheinlich.

Und bei Äckern sind die Preise so davon gelaufen, dass man mit der Pacht auch keine vernünftige Verzinsung des Kapitals erzielen kann. Selbst bei einem Kapitalwertfaktor von 30 (bei Häusern und gewerblichen Immobilien rechnet man mit 10-20) darf der Acker bei einer Pacht von max. 1.500 €/ha nicht mehr als 45.000 €/ha kosten, kostet aber schon mehr als 60.000 €/ha.

Aber wie gesagt, dass sind nüchterne Zahlen, und bei Immobilien werden gerade Spekulationspreise bezahlt.
 

z/7

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Bei der Größe zahlt man für Wald schon immer Liebhaberpreise. Normal gilt für die Bewertung über den Daumen der geringste landwirtschaftliche Bodenpreis der Gegend plus das, was draufsteht. Aktuell sind die Waldpreise aber derart durch die Decke, daß das nur was zum Geldversenken ist, egal, was draufsteht.

Wer abholzt, muß auch wieder anpflanzen. Bzw. sollte schon Verjüngung da sein, sonst greift evtl ein Kahlschlagverbot. Falls Du sowas vorhaben solltest. Wirtschaftlich nutzbar sind solche Miniflächen nicht, insbesondere nicht in Alleinlage. Also eigentlich arB. Dafür werden sie auch pauschal besteuert. Was ins Geld geht, sind die Beiträge zur BG. Wenn das Deine einzigen Flächen sein sollten. Die Beiträge sind inzwischen überproportional hoch, da zahlst mehr, als Du erwirtschaftest mit der Fläche.

Zum Grünland kann ich nix sagen.
 
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Kann er nicht auch Flächennachweis für das Ausbringen von Gülle meinen ? Wenn ein Betrieb nicht genug Fläche hat, muss er einen teil seiner Gülle teuer verbringen. Da werden dann auch Grenzertragsböden plötzlich interessant - wenn man in einer Gegend wohnt, wo zu viel Gülle anfällt.

.

Es war noch nie eine gute Idee wen ein Betriebszweig einen anderen Subventionieren soll... also die Viehaltung den Ackerbau ( Pachtpreise)

Wen die Renditen aus der Viehaltung nicht mehr kommen; ist der Untergang durch Doppelbelastung ( Viehaltung Defizär; und Axkerbau ohne Viehaltung nicht zu halten) unausweichlich.

TM
 
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Kapitalwertfaktor find ich bei Immobilien schon krass u bei Ackerbau erst recht.
Vorteil Landwirtschaft ist der finanzierungszins.
 

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