rechtl Grauzone? Waffen führen bei Fallenjagd

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günni_ofl

Guest
Mal eine Frage, wie Ihr das seht:


Ich habe einen Begehungsschein für Fallenjagd auf Füchse, Marder und sonstiges Raubzeug. Fallenjagd beinhaltet auch das Erlegen in der Falle.


Wenn ich jetzt durch das Revier gehe, um Fuchsbauten zu finden, darf ich dann eine Waffe mitführen? Ich kontrolliere noch keine Fallen, sondern suche ja nur nach Bauten.


Jetzt ist es aus meiner Sicht eine Gratwanderung. Schonzeit für Füchse, suche nur nach Bauten und es könnte dadurch einen „Spaziergangcharackter“ haben und somit wäre das Führen einer Waffe nicht erlaubt.




Hintergrund: Habe letztens ein totes Reh gefunden, welches vermutlich Verkehrsopfer war und noch nicht lange tot sein konnte. Hätte es noch Lebenszeichen gehabt, hätte es erlöst werden müssen. Dadurch kam die Diskussion auf …


… und ja, habe in der Jagdschule aufgepasst, kenne das Waffengesetz und ich möchte auch keine Diskussion darüber, ob oder warum die Waffe mitgeführt wird!


Ich schreibe hier über - aus meiner Sicht - einer Grauzone und hätte gerne Eure Meinung dazu.

WMH
Günther
 
Registriert
27 Jul 2016
Beiträge
294
Hei,

also für mich ist das keine Grauzone sondern klar geregelt.
Mir scheint deine eigene Unsicherheit und vielleicht auch dein vorauseilender Gehorsam zu groß zu sein... :cool:

Grüße,

Tom
 
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günni_ofl

Guest
Hei,

also für mich ist das keine Grauzone sondern klar geregelt.
Mir scheint deine eigene Unsicherheit und vielleicht auch dein vorauseilender Gehorsam zu groß zu sein... :cool:

Grüße,

Tom


Ein stückweit auch eine sensible Gegend. Man muss damit rechnen, dass Spaziergänger gleich die Polizei rufen, wenn jemand grün gekleidet ist :-(

Ich hatte mal irgendwo ein Urteil gelesen, dass ein Jäger bei einem Spaziergang keine Waffe führen darf - was ja logisch ist. Nun kommen eben die beiden Sachen zusammen: Schonzeit und nur nach Bauten suchen - es könnte mir jetzt so ein Honk einen Spaziergang unterstellen.

Ich habe eigentlich nie eine Waffe dabei, aber manchmal würde ich schon gerne im Rahmen des Ein- und Anschießens meinen kleinen Revolver mit unterschiedlicher Munition ausprobieren.

Vielleicht bin ich wirklich zu vorsichtig ;-)
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Nein zu blöd;-) wie wäre es damit, einfach beim Kontrollieren der Baue, was mit Fallenjagd wegen der Schonzeit nichts zu tun hat einfach keine Waffe zu führen? Wofür auch du wirst sie nicht brauchen und wenn da in dem Gebiet ein Wildunfall etc passiert rufst du den Pächter an den kennst du doch;-) ganz einfache Sache!
 
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Knut

Guest
Welcher Pächter grenzt denn die Tätigkeiten in einem Begehungsschein so stark durch exakte Definition ein?


Jagdliche Tätigkeit = Waffe führen ok -> so einfach sollte es sein.
 
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scaver

Guest
Die Frage ist gar nicht so blöd.
Lass Dir die Führung der Kurz- und Langwaffe generell für die Fallenjagd und alle Reviergänge im Zuammenhang mit der Fallenjagd vom JAB bescheinigen, ausdrücklich auch den Fangschuß auf verletztes Wild, fertig. Man kann nicht so blöd denken, wie es kommen kann, auch wenn man als Jäger, egal auf welcher Jagdart die Waffe führen darf. Ich sage das deßhalb, da hier nur die Fallenjagd scheinbar erlaubt wurde und nicht die Jagd auf Raubzeug generell, das ist eher komisch. Ich will ja gerade die Reduktion der Beutegreifer, da schicke ich doch keinen unbewaffnet ins Revier. Und Jungfüchse sind immer frei, jedenfalls bei uns.
sca
 
Registriert
13 Sep 2016
Beiträge
3.270
Vielleicht doch nicht so ganz in der Jagdschule aufgepasst, oder einfach nur Schwierigkeiten Gesetze richtig zu interpretieren...

Du bist zur befugten Jagdausübung mit Pistole, Jagdschein, WBK und Personalausweis im Revier für das Du einen Begeungschein hast unterwegs, stellst dem Wild also nach, suchst seine Einstände auf... also, ist das Jagd!!! Ob Du jetzt Wild erlegst, oder erlegen darfst, ist für das Jagen unerheblich....

Ich kenne keinen Paragraphen der aussagt, dass das Führen im Revier an Schon- und Jagdzeiten gebunden ist!?!

Außerdem führst Du die Waffe zum Eigenschutz im Revier mit.

Das sich der ein oder andere immer von Unwissenden so seltsame Dinge einreden läßt..

Falls in Deinem Begehungsschein jedoch steht, die Jagd darf nur und ausschließlich innerhalb der Jagdzeit ausgeübt werden, so wäre das Führen außerhalb dieser Zeit auch nicht zulässig.


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günni_ofl

Guest
Nein zu blöd;-) wie wäre es damit, einfach beim Kontrollieren der Baue, was mit Fallenjagd wegen der Schonzeit nichts zu tun hat einfach keine Waffe zu führen? Wofür auch du wirst sie nicht brauchen und wenn da in dem Gebiet ein Wildunfall etc passiert rufst du den Pächter an den kennst du doch;-) ganz einfache Sache!

Ich schrieb ja, dass ich nie eine Waffe dabei habe ... aber was wäre wenn? Ich erwähnte auch kurz das Ein- und Anschießen ...

Update:
Habe gerade den Pächter angerufen, ich kriege einen BGS auf Raubwild aller Art OHNE Einschränkung auf Fallenjagd! Ändert sich dadurch der Sachverhalt?

Ich bin ja noch Jungjäger und meine Erfahrung hält sich noch etwas in Grenzen ;-)
 
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scaver

Guest
Damit sind alle Fragen geklärt. Du bist bewaffnet willkommen, es sei denn, Du kannst Bluetooth:cool:
Das will ich noch los werden. Kenne Keinen, der als Fallenmann nicht zum guten Jäger wurde, da kann man viel lernen und neben bei auch sonst was werkeln im Revier, da kommt der freie Bock schon im ersten Jahr.
Waidmannheil
sca

falls noch keine Waffe vorhanden und Jungjäger auch an Jahren und gute Augen reicht bis 80 Meter auch KiKo
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Registriert
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Man kann sich auch Probleme einreden, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Wenn Du bedenken hast, lass die Waffe zu Hause (und bleib am besten bei Ihr :evil:)
Solche Fragen lassen allerdings wirklich an der Qualität der heutigen Jungjägerausbildung zweifeln. Du kannst da vielleicht nichts für :sad: aber Deine Ausbilder :help:
 
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günni_ofl

Guest
Man kann sich auch Probleme einreden, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Wenn Du bedenken hast, lass die Waffe zu Hause (und bleib am besten bei Ihr :evil:)
Solche Fragen lassen allerdings wirklich an der Qualität der heutigen Jungjägerausbildung zweifeln. Du kannst da vielleicht nichts für :sad: aber Deine Ausbilder :help:


Es war natürlich zu erwarten, dass wieder so ein Schlaumeier um die Ecke kommt ... und am Thema vorbei labert ... werde den Admin bitten den Post zu schließen!

Oft ist es einfach ein Fehler, in einem Forum Fragen zu stellen.
 
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Es war natürlich zu erwarten, dass wieder so ein Schlaumeier um die Ecke kommt ... und am Thema vorbei labert ...
Zuviel der Ehre
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werde den Admin bitten den Post zu schließen!
:thumbup:
 
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günni_ofl

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Zuviel der Ehre
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:thumbup:


Sie zeigen Ihren Intellekt ... sorry, wenn ich ein Fremdwort erwähne ... es ist eben nicht jedermanns Stärke inhaltlich auf Fragen einzugehen ... Standardparolen sind dann doch einfacher um die Anzahl der eigenen Posts zu erhöhen :) Ihnen geht es gut damit und es ist somit schön für Sie und das freut mich auch jetzt :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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27 Jun 2014
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9.491
Moin.

In meiner mündlichen Prüfung damals hat mir einer der Prüfer eine eine PPK in .22lfb in die Hand gedrückt und mich gefragt, wozu ich die im Revier gebrauchen könnte.
Ich habe dann geantwortet, sinnvoll eigentlich nur für den Fangschuss bei der Fallenjagd. Damit war der Prüfer dann auch einverstanden, und er fragte mich, wozu denn noch.
Ich meinte, man könne sie natürlich auch noch zur Hundeausbildung benutzen. Aber viel mehr würde mir eigentlich nicht einfallen.
Seine Antwort war dann, man könne sie noch zum Selbstschutz mitführen.
 
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