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Gelöschtes Mitglied 7846
Guest
servus
wenn Sie die Verpächterin darstellt, obligegt ihr auch die Festlegung der Pachtbedingungen.
Wenn die Pacht ausläuft, so ist das auch kein Thema.. sie muss ja nicht verlängern, sondern kann gleich klarstellen, dass nicht mehr an den bisherigen Verpächter verpachtet wird.
Dem sein dummes Geschau möchte ich dann gerne sehen!
Zudem würde die Pacht jetzt auch gleich mal teurer werden
sie als Grundbesitzerin ist doch auch Jagdgenossein, oder nicht
Wenn ihr das Glück habt und der Jagdpächter hat den Wildschaden übernommen.. dann
Wenns anders läuft, bleibt jeder auf seinem Schaden selber sitzen.
Zumindest ab dem Zeitpunkt, an dem die Jagdpacht zum Wildschadenausgleich aufgebraucht wurde
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Zu 80x1,5ha. Kann sie jeden Euro gebrauchen. Wie gesagt sie ist in der Ausbildung.
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wenn Sie die Verpächterin darstellt, obligegt ihr auch die Festlegung der Pachtbedingungen.
Wenn die Pacht ausläuft, so ist das auch kein Thema.. sie muss ja nicht verlängern, sondern kann gleich klarstellen, dass nicht mehr an den bisherigen Verpächter verpachtet wird.
Dem sein dummes Geschau möchte ich dann gerne sehen!
Zudem würde die Pacht jetzt auch gleich mal teurer werden
Hallo
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.Desweiteren steht drin, das der Grundstückseigentümer die kosten für Wildschaden übernimmt.
Ich möchte nicht unbedingt den genauen Wortlaut wiedergeben.
Normal ist ja die Jagd Genossenschaft in der Haftung und legt es im auf den JAB um.
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sie als Grundbesitzerin ist doch auch Jagdgenossein, oder nicht
Wenn ihr das Glück habt und der Jagdpächter hat den Wildschaden übernommen.. dann
Wenns anders läuft, bleibt jeder auf seinem Schaden selber sitzen.
Zumindest ab dem Zeitpunkt, an dem die Jagdpacht zum Wildschadenausgleich aufgebraucht wurde
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