Verpachtung Wiesen

G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

...

Zu 80x1,5ha. Kann sie jeden Euro gebrauchen. Wie gesagt sie ist in der Ausbildung.

...

wenn Sie die Verpächterin darstellt, obligegt ihr auch die Festlegung der Pachtbedingungen.

Wenn die Pacht ausläuft, so ist das auch kein Thema.. sie muss ja nicht verlängern, sondern kann gleich klarstellen, dass nicht mehr an den bisherigen Verpächter verpachtet wird.

Dem sein dummes Geschau möchte ich dann gerne sehen!

Zudem würde die Pacht jetzt auch gleich mal teurer werden :)

Hallo
.
.
.
.Desweiteren steht drin, das der Grundstückseigentümer die kosten für Wildschaden übernimmt.
Ich möchte nicht unbedingt den genauen Wortlaut wiedergeben.
Normal ist ja die Jagd Genossenschaft in der Haftung und legt es im auf den JAB um.
.....

sie als Grundbesitzerin ist doch auch Jagdgenossein, oder nicht
12.gif


Wenn ihr das Glück habt und der Jagdpächter hat den Wildschaden übernommen.. dann
3.gif


Wenns anders läuft, bleibt jeder auf seinem Schaden selber sitzen.

Zumindest ab dem Zeitpunkt, an dem die Jagdpacht zum Wildschadenausgleich aufgebraucht wurde
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Registriert
8 Apr 2016
Beiträge
8.425
servus



wenn Sie die Verpächterin darstellt, obligegt ihr auch die Festlegung der Pachtbedingungen.

Wenn die Pacht ausläuft, so ist das auch kein Thema.. sie muss ja nicht verlängern, sondern kann gleich klarstellen, dass nicht mehr an den bisherigen Verpächter verpachtet wird.

Dem sein dummes Geschau möchte ich dann gerne sehen!

Zudem würde die Pacht jetzt auch gleich mal teurer werden :)
Genau so würde ich es auch handhaben, für solche superschlaue "Landwirte" muß die richtige Antwort kommen.
Seltsamer Weise kenne ich keinen Ort in dem nicht mindestes ein Bauer meint, schlauer als alle anderen zu sein versucht andere über´s Ohr zu haun:no:
 

JMB

Registriert
2 Jan 2005
Beiträge
25.979
Wenn ihr das Glück habt und der Jagdpächter hat den Wildschaden übernommen.. dann :thumbup:
Wenns anders läuft, bleibt jeder auf seinem Schaden selber sitzen.
Zumindest ab dem Zeitpunkt, an dem die Jagdpacht zum Wildschadenausgleich aufgebraucht wurde
Nein!


WaiHei
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.241
Moin!


(Hüstel) Es war wohl gemeint, dass DU uns mit einem Post am 01.04. auf den Arm nehmen willst ... ;-)

Zu 80x1,5ha. Kann sie jeden Euro gebrauchen.

Aber nicht, wenn sie 120 Euro bekommt und im Jahr 500 Euro für Schäden bezahlen muss. (rein fiktiver Betrag!!)

Ansonsten sei noch erwähnt das die 1,5ha auf 3 Stücke aufgeteilt sind, die nicht zusammenhängend sind. Zu DDR Zeiten wurden den Familien zusammenhängende wertvolle Flächen weggenommen und als Austausch wertlose Splittergrundstücke am A… der Welt gegeben.

Für viele Wessis vielleicht unverständlich: sie weiss aber, wo die Stücke liegen? Die sind nicht Teil einer zu DDR-Zeiten zusammengelegten großen Fläche, die von einem LPG-Nachfolgebetrieb gesamt gepachtet wurde (und wo die die Verträge aufsetzen, einfach weil die auch mal fast komplett auf Pachtland mit schlimmstenfalls drei- oder vierstelliger Eigentümerzahl wirtschaften)?

Wenn die Lage der Flächen bekannt und nachvollziehbar ist, dann könnte man die auch an andere Landwirte oder den JAB verpachten oder schlimmstenfalls gegen kleines Geld (z. B. 120 Euro / Jahr) dem örtlichen (!) Natuschutzverein als Wildblumenfläche etc. überlassen. :twisted:

Viele Grüße

Joe
 
Registriert
7 Mai 2014
Beiträge
5.624
...



Für viele Wessis vielleicht unverständlich: sie weiss aber, wo die Stücke liegen? Die sind nicht Teil einer zu DDR-Zeiten zusammengelegten großen Fläche, die von einem LPG-Nachfolgebetrieb gesamt gepachtet wurde (und wo die die Verträge aufsetzen, einfach weil die auch mal fast komplett auf Pachtland mit schlimmstenfalls drei- oder vierstelliger Eigentümerzahl wirtschaften)?

...

Genau so wie beschrieben war es bei mir. Ich bin seit vielen Jahren in einer Erbengemeinschaft mit 10 Personen (wusste da überhaupt nichts von) und der Milcherzeugerbetrieb Soundso hat den Vertrag aufgesetzt. Meine "Ländereien" sind gefühlte 5m3, für die ich im Jahr EUR 45,- Pacht bekomme.
Aber angestoßen durch diesen Beitrag werde ich mir das mal anschauen.
 
Registriert
23 Aug 2004
Beiträge
2.835
Zu 80x1,5ha. Kann sie jeden Euro gebrauchen. Wie gesagt sie ist in der Ausbildung.

Gerade dann sollte Sie sich keinen vertrag ans Bein binden, der sie ggf. zu Wildschadenersatz verpflichtet.

Ich habe ja nicht gesagt sie soll die Wiese nicht verpachten, sondern nur dass keine Eile geboten ist.
Die Idee die Fläche gegen kleines Geld an Naturschutz oder den Jagdpächter für einen Wildacker zur verfügung zu stellen finde ich auch gut, aber ob das sinnvoll / möglich ist müsst ihr vor Ort sehen.
 
Registriert
22 Jun 2016
Beiträge
415
Zu 80x1,5ha. Kann sie jeden Euro gebrauchen. Wie gesagt sie ist in der Ausbildung.


wir reden hier über den Gegenwert eines Restaurantbesuches mit 2-3 Personen.....

Gib Du ihr doch die 120 €.
Dafür nutzt Du die Wiesen als Hundespielplatz, oder die örtliche Jägerschaft darf die Wiesen zur Ausbildung/Welpenprägung nutzen, oder Du säst einfach Insekten/Blumen/ was weiß ich dort ein und Du tust etwas für Insekten und Niederwild...
bevor wegen der paar Kröten ein Bäuerlein absurde Forderungen stellt...nur mal so als Gedanke
 
Registriert
27 Nov 2016
Beiträge
16.943
schließe mich meinem Vorposter an.
Solltest Du nicht der JAB in dem Revier sein, in welchem die 1,5ha liegen, dann biete sie dem Jagdpächter/Pächtern als Wildacker an. 1,5ha in mehreren Flächen würde ich sofort für 120,--EURO pachten, ist hier leider auf Grund der hohen Bonitäten undenkbar , hier spricht man von einer 7 vorn... allerdings für Ackerland und Flächen 5 ha+.

Horrido
 
Registriert
22 Mrz 2016
Beiträge
2.852
Wenn ihr das Glück habt und der Jagdpächter hat den Wildschaden übernommen.. dann :thumbup:

Wenns anders läuft, bleibt jeder auf seinem Schaden selber sitzen.

Zumindest ab dem Zeitpunkt, an dem die Jagdpacht zum Wildschadenausgleich aufgebraucht wurde


Wenn der Jagdpächter den Wildschaden nicht übernimmt, muss diesen die Jagdgenossenschaft bezahlen. Entweder sie hat genug in der Kasse, oder muss von den Mitgliedern der Jagdgenossenschaft Geld einsammeln und jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft bezahlt den Schaden anteilig mit.
 
Registriert
16 Jan 2016
Beiträge
977
Moin!

Aber nicht, wenn sie 120 Euro bekommt und im Jahr 500 Euro für Schäden bezahlen muss. (rein fiktiver Betrag!!)


Wenn die Lage der Flächen bekannt und nachvollziehbar ist, dann könnte man die auch an andere Landwirte oder den JAB verpachten oder schlimmstenfalls gegen kleines Geld (z. B. 120 Euro / Jahr) dem örtlichen (!) Natuschutzverein als Wildblumenfläche etc. überlassen. :twisted:

Joe
Das mit den Schaden ist das Problem. Aber wir setzen ein neuen Vertrag auf oder reden erstmal mit dem Betrieb.
Es gibt noch weitere Flächen im Naturschuztgebiet. Sie bekommt da allerdings nur 55 € /ha. Diese Flächen sind praktisch nicht für Landwirtschaft nutzbar.


Wenn der Jagdpächter den Wildschaden nicht übernimmt, muss diesen die Jagdgenossenschaft bezahlen. Entweder sie hat genug in der Kasse, oder muss von den Mitgliedern der Jagdgenossenschaft Geld einsammeln und jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft bezahlt den Schaden anteilig mit.
Genau so ist es eigentlich. Im Vertrag allerdings scheint sich der Betrieb doppelt absichern wollen.
Wildschaden ist für den Pächter gedeckelt. Und das zu recht, denn die Flächen sind wirklich extrem schwer bejagbar(viele Turisten, Flaches Land, nahe an Wohngebiet)

Es ist eigentlich wirklich nur kleines Geld. Allerdings hatte sie mit ihren jungen Jahren ein schicksahlhaftes Leben. Ich möchte da nicht ins Detail gehen.
 
Registriert
5 Sep 2013
Beiträge
2.367
Zum Datum, habe ich einfach aus der MLUL Webseite kopiert. Das nimmt sich die Jahre nichts.

Zu 80x1,5ha. Kann sie jeden Euro gebrauchen. Wie gesagt sie ist in der Ausbildung.

Ansonsten sei noch erwähnt das die 1,5ha auf 3 Stücke aufgeteilt sind, die nicht zusammenhängend sind. Zu DDR Zeiten wurden den Familien zusammenhängende wertvolle Flächen weggenommen und als Austausch wertlose Splittergrundstücke am A… der Welt gegeben.
Klagen hat übrigens nichts gebracht. Außer Kosten für den Anwalt.

Nicht so schnell..... und nicht nur auf die paar Kröten schauen sonder alles im Auge behalten!
Je nachdem wie der Jagdpachtvertrag ist kann der Schuß nach hinten los gehen. Wenn die Genossenschaft (der Sie angehören müsste) den Wildschaden nicht vertraglich an den Jagdpächter weiterreicht oder der Betrag gedeckelt ist kann Sie bei Wildschaden dem Wiesenpächter unter Umständen die Wiese wiederherstellen und die entstandenen Kosten (zumindest zum Teil) selbst zahlen, inkl. Ausfallsbeträge.
Wenn es ihre Wiese ist dem jetzigen Pächter erklären dass es so nicht funktioniert und ansonsten an einen anderen Verpachten oder selbst/anders nutzen.

WaiHei
 
Registriert
13 Sep 2012
Beiträge
5.008
Es ist eigentlich wirklich nur kleines Geld. Allerdings hatte sie mit ihren jungen Jahren ein schicksahlhaftes Leben. Ich möchte da nicht ins Detail gehen.

Welches Bundesland ?

Googel bitte ob es in eurem Bundes einen Grundstücksverkehrsausschuß giebt

https://www.gesetze-im-internet.de/grdstvg/BJNR010910961.html

Verwaltet wird es beim Zuständigen Ortnungsamt des Landkreises.

Dort können einem Auskunft über die Höhe der zuletzt abgeschlossenen und Rechtsgültigen Pachtverträge gegeben werden ( alleine das Argument das sie wegen Ausbildungsfördrung die Tasächlichen und Möglichen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung offen legen muß sollte ausreichen um Ihr die Benötigten Informationen Anonymisiert; also ohne Größen- und Namensbezug aber Regional zugehörig aufzuzeigen).

Damit hat sie dann einen Vergleich für Ortsübliche Pachten der einer Statistichen Absicherung Stand hält. Den weiteren Punkt Wildschadesausschluß dann über JG klähren.

Gruß

TM
 

JMB

Registriert
2 Jan 2005
Beiträge
25.979
Nicht so schnell..... und nicht nur auf die paar Kröten schauen sonder alles im Auge behalten!
Wenn die Genossenschaft (der Sie angehören müsste) den Wildschaden nicht vertraglich an den Jagdpächter weiterreicht oder der Betrag gedeckelt ist kann Sie bei Wildschaden dem Wiesenpächter unter Umständen die Wiese wiederherstellen und die entstandenen Kosten (zumindest zum Teil) selbst zahlen, inkl. Ausfallsbeträge.
Wenn sie Grundeigentümerin der (bejagbaren) Fläche ist, dann müsste sie nicht nur, sondern sie ist Jagdgenossin!

Diese 1,5 ha sind max. 1% der Jagdfläche eines GJB, somit würde sie auch nur für max. 1% des zu erstattenden Wildschadens haften.
Um die o.g. 120,- € dafür zu "verbraten" müssten also 12.000,- € von der JG zu erstattender Wildschaden auftreten.


WaiHei
 
Registriert
22 Mrz 2016
Beiträge
2.852
Wenn sie Grundeigentümerin der (bejagbaren) Fläche ist, dann müsste sie nicht nur, sondern sie ist Jagdgenossin!

Diese 1,5 ha sind max. 1% der Jagdfläche eines GJB, somit würde sie auch nur für max. 1% des zu erstattenden Wildschadens haften.
Um die o.g. 120,- € dafür zu "verbraten" müssten also 12.000,- € von der JG zu erstattender Wildschaden auftreten.


WaiHei

Und das auch erst, wenn die Kasse der Jagdgenossenschaft leer ist ;)
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
138
Zurzeit aktive Gäste
805
Besucher gesamt
943
Oben