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Wenn sie Grundeigentümerin der (bejagbaren) Fläche ist, dann müsste sie nicht nur, sondern sie ist Jagdgenossin!
Diese 1,5 ha sind max. 1% der Jagdfläche eines GJB, somit würde sie auch nur für max. 1% des zu erstattenden Wildschadens haften.
Um die o.g. 120,- € dafür zu "verbraten" müssten also 12.000,- € von der JG zu erstattender Wildschaden auftreten.
WaiHei
Da die Zwangsmitgliedschaft in der Genossenschaft ja nicht mehr zu 100% vorausgesetzt werden kann (Dummheit....ähhh...Gewissensgründe) hab ich das mal zumindest theoretisch etwas offener gelassen. Mit deiner Rechnung hast du natürlich recht, nichts desto trotz würde ich dieses "Problem" einfach gar nicht aufkommen lassen und dem potentiellen Pächter einen schönen Tag wünschen und ihn bitten einen anderen Dummen zu suchen.
WaiHei