Büchse für reise Verleihen

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Hallo Auslandsjäger,
Ein befreundeter Jäger (ja auch ich hab Freunde:p) hat die Gelegenheit in einigen Wochen in Namibia zu jagen. Nun hat er mich gebeten ihm meine .375H&H auszuleihen da er keine geignete Waffe besitzt. Ich weis, es gibt drei dinge die ein Mann nie verleiht: 1. seine Waffe,2. sein Moped und 3. seine Zahnbürste:roll:.
Aber ernsthaft, was ist dabei zu beachten?
Eine Regelung bei Verlust oder Beschädigung haben wir getroffen.
Es geht mir um die rechtlichen Belange. Auf was muss man achten wie kann man vorgehen?
Danke für alle konstruktive Beiträge.
 
K

Knut

Guest
Am besten einfach dieses Formular im Doppel ausführen und mit det jeweiligen WBK mitführen. Das sollte das Ausleihen abdecken.

Wie es allerdings mit der Waffenaus- und Einfuhr aussieht, wenn die Waffe nicht im Europäischen Feuerwaffenpass des Freundes eingetragen ist, weiss ich leider nicht. Das dürfte schwierig werden.

Was immer geht: die Waffe temporär abgeben, also aus der WBK austragen, bei ihm eintragen und nachher umgekehrt.
Kostet natürlich 4x den Amtsakt.
 
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In D kannst du eine Waffe für max. 1 Monat verleihen. Daher ist erstmal zu klären wie lange er die Waffe benötigt. Dabei ist nicht die reine Reisezeit maßgeblich sondern wie lange er die tatsächliche Gewalt über die Waffe hat.

Um Safe zu sein: Du überlässt ihm die Waffe ohne Übertragung des Eigentums und er lässt sie in seine WBK eintragen. Nach der Reise das Spiel wieder rückwärts. Jeweils 2x Ein-und Austragung macht grob 80 Euro Gebühren, aber im Ausland würde ich mich nicht auf Leihscheine oder ähnliches verlassen.
 
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Da es um Namibia geht und Namibia nicht zur EU gehört ist alles was den Europäischen Feuerwaffenpass betrifft nicht relevant.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Ich würde mich deswegen mal mit der Behörde besprechen, wie sowas zu handhaben wäre und das am besten schriftlich um im Zweifel was in der Hand zu haben!
 
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Hallo Auslandsjäger,
Ein befreundeter Jäger (ja auch ich hab Freunde:p) hat die Gelegenheit in einigen Wochen in Namibia zu jagen. Nun hat er mich gebeten ihm meine .375H&H auszuleihen da er keine geignete Waffe besitzt. Ich weis, es gibt drei dinge die ein Mann nie verleiht: 1. seine Waffe,2. sein Moped und 3. seine Zahnbürste:roll:.
Aber ernsthaft, was ist dabei zu beachten?
Eine Regelung bei Verlust oder Beschädigung haben wir getroffen.
Es geht mir um die rechtlichen Belange. Auf was muss man achten wie kann man vorgehen?
Danke für alle konstruktive Beiträge.

Wenn es keine körperlichen Handicaps gibt - z.B. Linksschütze, würde ich mir das Gewehr vor Ort ausleihen. Sollte das zu bejagende Wild am Reiseziel eine .375 H&H nötig machen, dann ist mit Sicherheit ein Gewehr entsprechenden Kalibers vorhanden.
Unterm Strich problemlosere Abfertigung an den Flughäfen - Ab-und Einreise, weniger Gepäck und nichts geht verloren.
Die paar Euronen für Leihwaffe und Munition fallen da nicht mehr in's Gewicht.
 
K

Knut

Guest
Da es um Namibia geht und Namibia nicht zur EU gehört ist alles was den Europäischen Feuerwaffenpass betrifft nicht relevant.

Die Schweiz auch nicht ;-)

Trotzdem ist es da relevant (nagut, bilaterale etc... Nivht ganz das gleiche). Es gibt Länder, die sehen den trotzdem gerne, auch wenn sie nicht in der EU sind. Ob Namibia dazugehört, weiss ich nicht.
 
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Na er möchte halt mit meiner Büchse jetzt schon üben, und eine bekannte Büchse zu der man Vertrauen hat, gibt wohl ein gutes Gefühl, Kennt jemand die Einfuhrbedingungen für Namibia, welche Papiere werden da benötigt?:cheers:
 
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da brauchst Du nur mal Waffeneinfuhr Namibia eingeben und findest jede Menge Infos, meist von Jagdfarmen.

Horrido
 
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Bei mir wollten sie im Nam beide male die WBK sehen und haben auch auf die Waffennummer geschaut. Inwiefern das da aber üblich ist entzieht sich meiner Kenntnis.
 
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@ Snoebel

"Da es um Namibia geht und Namibia nicht zur EU gehört ist alles was den Europäischen Feuerwaffenpass betrifft nicht relevant."

Um diese Deine Aussage zu erweitern:

Da es um Namibia geht und der heute in der Regel indigene Grenzbeamte(in) inzwischen weder des Deutschen noch des deutschen Waffenrechts kundig ist, hat er von meiner WBK gar nichts und ich lege sie ihm auch nicht vor - wurde auch seit 1990 noch nie danach gefragt.
----------------------------------
aber zur Frage des Fadenstarters @ Schlumpschütz:

halte Dich an Kuno's weisen Rat aus seinem Post 6 - alles andere riecht nach Komplikations-Unrat.
Frag Deinen Gastgeber nach seinem Leihwaffenkaliber, wenn es eine .375 Wumme sein soll, geh mit der Knarre Deines Freundes üben und prüfe Deine Belastungsfähigkeit - und nutze unten die dort auf Dich wartende. Probeschüsse und gut. Und die Reise stress- und sorgenfrei!!!

Wandersmann
 
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Da hast du was falschverstanden, meine Belastungsfähigkeit liegt weit über der .375H&H:roll: mein Neffe möchte meine Kniffte mitnehmen, da er nichts über.308 besitzt. Aber danke für den Rat:cheers:
würde ich nach Afrika reisen wäre dies der willkommene Anlass noch ein Dickschiff über der .375H&H zu erwerben:biggrin:
 
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Wheelgunner_45ACP

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Naja, war auch schon ein paar mal mit Waffen fliegen, die Bundespolizei wollten immer beim einchecken kontrollieren
- dass die Waffen gemäß IATA transportiert werden
- ich gültige Papiere habe

An Zielland sind Waffen auch in Normalfall anmeldepflichtig, die dortigen Zöllner wollten auch immer Papiere über den legalen Besitz sehen, Voranmeldung usw.

Den Besten Spruch hatte ich allerdings in 2000 in Anchorage:cool: Nach dem Vorzeigen der Papiere kam nur ganz lapidar zurück:"Eurer Staat vertraut euch, dann machen wir das auch, bitte weitergehen." Und dann hatte einer von uns eine Uhr von Sinn am Handgelenk und einer der Zöllner sammelte die gleiche Marke. Das Gespräch dauerte 15 Minuten:lol::lol:
 
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@ Wheelgunner:

Die Bundespolizei kontrolliert natürlich die Waffe und die zugehörigen Papiere: WBK und JJSch für die mitgenommene Munition (falls nicht in WBK eingetragen). Das war aber nicht die Frage.
Bei Snoebel ging es aber um die Namibier bei der Waffenkontrolle - und da reicht das ausgefüllte Namibia Formblâtt mit der Waffennummer/Beschreibung. Dt. WBK ist dort schlicht nicht gültig.
Manche nehmen aber auch Trauschein und Katasterauszug mit, um Personenstand und Zahlungsfähigkeit zu dokumentierenn :cheers:
 

Wheelgunner_45ACP

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@Wandersmann

Eigentlich sind wir uns einig: Zur Einreise brauchst du auch in irgend einer Form gültige Papiere. Wenn das in Namibia ein Formblatt ist, dann passt das schon:-D
 

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