Hundeführerschein und Jagdschein in NDS

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Waidmannsheil,

Da ich bei meiner Gemeinde ja erst am Montag wieder jemanden erreiche, wollte ich hier schonmal vorab fragen:

Reicht der Jagdschein als Sachkundenachweis und befreit von der Pflicht einen "Hundeführerschein" zu machen?

Waidmannsheil, Kraw
 
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gismo888

Guest
Nein der JS reicht nicht aus. Brauchbarkeitsprüfung oder Vergleichbares muss erfolgreich absolviert werden.
 
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Moin

Wie sieht das aus, mein Vater ist der Halter unseres Hundes, hat auch die Prüfungen mit ihm gemacht. Allerdings lebe ich seit Jahren mit diesem Hund unter einem Dach und habe einen Jagdschein.
1.)Darf ich den überhaupt mitnehmen zur Jagd ?
2.)Bzw. Den Hund eines älteren Mitjägers ?

Ich befürchte ja fast von nicht. Offiziell gesehen.

3.)Und wenn ich nun irgendwann einen eigenen Hund zur Prüfung bringen will, müsste ich da nicht theoretisch einen Hundeführerschein machen!?
Fragen die mir jetzt mal so in den Kopf kommen.... [emoji16]

Waidmannsheil

Meetschloot
 
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Moin, hast Du eine Prüfung geführt? Nein.
sprich den Hundeobmann eures Hegerings an.

Horrido
 
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Moin

Waidmannsheil,

Da ich bei meiner Gemeinde ja erst am Montag wieder jemanden erreiche, wollte ich hier schonmal vorab fragen:

Reicht der Jagdschein als Sachkundenachweis und befreit von der Pflicht einen "Hundeführerschein" zu machen?

Waidmannsheil, Kraw

Habe auch meinen ersten Hund im letzten Jahr angemeldet. Die Dame von Amt aktzeptierte den Js als Hundeführerschein. Glaub aber die gute wusste nicht was sie tut. Laut meiner Hundetrainerin zählt der Jagdschein als der theoretische teil des Hundeführerscheins und wenn der Hund auf einer BP oder ähnliches geführt wird ist es der praktische teil des Hundeführerscheins.



Moin

Wie sieht das aus, mein Vater ist der Halter unseres Hundes, hat auch die Prüfungen mit ihm gemacht. Allerdings lebe ich seit Jahren mit diesem Hund unter einem Dach und habe einen Jagdschein.
1.)Darf ich den überhaupt mitnehmen zur Jagd ?
2.)Bzw. Den Hund eines älteren Mitjägers ?

Ich befürchte ja fast von nicht. Offiziell gesehen.

3.)Und wenn ich nun irgendwann einen eigenen Hund zur Prüfung bringen will, müsste ich da nicht theoretisch einen Hundeführerschein machen!?
Fragen die mir jetzt mal so in den Kopf kommen.... [emoji16]

Waidmannsheil

Meetschloot

Ich würde sagen du führst den Hund ja nur. Du bist ja nicht der Halter. Hundeführerschein wird ja nur für den Halter gefordert. Lebe auch schon seit Jahren mit Hunden unter einem Dach. Wurde vom Amt nicht anerkannt.

Wenn du einen Hund irgendwann mal dein eigen nennen möchtest hast du den Jagdschein als theoretischen Nachweis und sobald du ihn auf einer Prüfung geführt hast auch den praktischen Nachweis.
 
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Ist doch auch logisch. Der Hundeführerschein (Sachkundenachweis) besteht in einigen Bundesländern halt aus Theorie und Praxis. wobei die Theorie zum Halten befähigt und die Praxis durch eine Prüfung nachgewiesen werden muss. Das muss auch keine BP sein. kann auch z. B. die Begleithundeprüfung sein.

in NRW bedarf es nur für 20\40 Hunde nen Sachkundenachweis der aber nur aus nem theoretischen Teil besteht. Da reicht der JS oder macht eben nen Test beim Tierarzt.

Hier mal Infos aus NRW http://www.tieraerztekammer-nordrhe...cheinigungen-lhundg/96-sachkundebescheinigung

Zusammenleben mit dem Hind reicht hier aber auch nicht. Nur das Halten (Also beim Amt gemeldeter Halter eines Hundes) befreit nach einer bestimmten zeit des Haltens vor dieser Regelung von dem Nachweis. deshalb läuft unser zweiter Gund auch über mich und nicht über meine Holde.
 
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Mein bester Freund, in Niedersachsen wohnhaft, musste den Hundeführerschein nicht machen. Jagdschein wurde als Theorie und die HZP plus Zusatzfächer seines KLM als Praktischer Teil anerkannt.

In Bremen dachten die Politiker über sowas auch mal nach. Auch da würden mein Jagdschein und die 2 auf BP geführten Hunde ausreichen laut Ordnungsamt. Bis jetzt gibt es den Hundeführerschein in HB aber nicht.

A.
 
A

anonym

Guest
Hundeführerschein ?
Ihr solltet in euren Bundesländern bei den Landtagswahlen mal aufpassen wo ihr euer Kreuz macht.
 
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das macht vollkommen Sinn. Heißt ja auch nur Umgangssprachlich Hindführerschein.
Ist halt nen Sachkundenachweis und wenn man ein Tier halten will ist ein wenig sachkubde schon wichtig. Ohne Zwang eignen sich aber viele diese Sachkunde halt erst im Nachinein zu, wenn uberhaupt.

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Sorry, anscheinend zu dicke Finger für das Handy heute Morgen! Kann es leider nicht mehr Berichtigen.

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scaver

Guest
Danke für den Hinweis (auch wenn mich das als Uraltführender nicht mehr trifft), aber was in NRW gilt, sollte gerichtlich auch für NDS durchgeboxt werden können, wenn man will. Gleichbehandlung! Man kann ja mit der Schweinepest drohen. Die braucht Hunde und Hundeführer:biggrin:
sca.
 
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um Gottes Willen, Nein sca. Bloß nichts aus dem "ANTIJAGDGESETZ" der dunkelrotgrünen "Alleskönner" aus NRW nach NDS überschwappen lassen.:no:

Horrido
 
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der JS reicht doch auch in NS.
da in NS für den Sachkundenachweis eben auch die praktische Ausbildung mit einbezogen ist, muss man halt auch ne Leistungsprüfung sportlich oder jagdlich nachweisen. Wo siehst du da eine Ungleichbehandlung?

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