Schießprüfung NRW 2018

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Wer sagt das? Die Gesetzeslage gibt vor, dass die Standaufsicht davon in Kenntnis zu setzen ist, wenn mehr als eine Patrone geladen werden soll. Wie will man mit einer Patrone den Nachschuss üben? Achso, ganz vergessen, das übt man dann ja auf der Jagd!

Es geht hier um die Schießprüfung in NRW. Da würde ich den Nachschuss jetzt wirklich nicht üben, da soll Leistung erbracht werden. Ansonsten hast du natürlich Recht.
 
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Ich Habe Schlickrutschers Beitrag so verstanden, dass es nicht um Prüfungsbedingungen geht, sondern bei ihnen generell so gehandhabt wird. Bei der Prüfung macht das sicher Sinn.

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Ich Habe Schlickrutschers Beitrag so verstanden, dass es nicht um Prüfungsbedingungen geht, sondern bei ihnen generell so gehandhabt wird. Bei der Prüfung macht das sicher Sinn.

Achso - okay. Ja in dem Fall hilft halt ja die DJV-Schießstandordnung. Wenn da „nur eine Patrone geladen werden darf“ ist das pure Willkür oder aber eine Sicherheitsmaßnahme.
An den ersten zwei Tagen auf dem Stand durften wir auch nur eine laden. Ab dem dritten dann Meldung bei der Standaufsicht - da gabs null Probleme.

Fraglicher Absatz ist 6.4.4 - in der DJv Schießstandordnung.

OT: Gibt es Schießstätten die sich nicht auf diese Ordnung berufen und anderes Regelwerk einsetzen?
 
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Hm ?

Bissl gehts bei der Versicherung generell darum, daß man sich nach den Regeln des versichernden Verbandes benimmt.
 

JMB

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Bei uns auf dem Stand darf sich nur eine Patrone in der Waffe befinden. Sollte das bei euch auch so sein eine olympische Leistung.
Wo genau ist denn dieses "Bei uns" - Land/Bundesland, Standbetreiber (bzw. welcher Jagd- o. Schützen-Verband)?

BTW: Kennst Du die "12 rounds in 2point99"?
Mit'm Revolver inkl. nachladen. :cool:
Zwar nicht olympisch, aber trotzdem "sportlich".

Das mit dem Nachladen war woanders:
Vier Schuss auf den Laufenden Keiler, zwei Patronen in der Linken, "nachstopfen" und noch zwei Schuss.
Allerdings war da die "Schneise" auch gute 100 m breit und der Keiler war auch etwa so weit weg.
Würd' ich auf der Jagd so nicht machen, machte aber Spaß.


Wer sagt das? Die Gesetzeslage gibt vor, dass die Standaufsicht davon in Kenntnis zu setzen ist, wenn mehr als eine Patrone geladen werden soll. Wie will man mit einer Patrone den Nachschuss üben? Achso, ganz vergessen, das übt man dann ja auf der Jagd! Ich würde mal mit den Verantwortlichen bei euch reden.
Das ist kein Gesetz, sondern "nur" die DJV-Schießvorschrift (ich gehe mal davon aus, dass Du diese meinst).
Wie das "D" schon sagt - Deutschland; hier schreiben aber auch Ösis, Schweizer, Südtiroler, Belgier, Holländer, Kanadier, ...
Dazu kommt, dass wohl etliche hier die Stände anderer Verbände (DSB, BDS, BdMP, VdRBw, BSSB, ...) nutzen, von denen zwar die wenigsten über einen Laufenden Keiler verfügen dürften, aber beim sonst meist ziemlich "verschnarchten" DSB gibt's immerhin die Disziplin "Laufende Scheibe" (war früher auch ein Keiler, bis sich die Muselmanen über dieses unreine Tier beschwerten.

Allerdings gibt es wohl auch etliche DJV-Stände, auf denen seltsame Gebräuche herrschen ...


WaiHei
 
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