Ernst gemeint oder bla bla? Glyphosat-Ausstieg soll kommen.

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Lieber Top Hunter,
gratuliere zum Eigentor. Wende den Esiig an und du bist dran.:)
Essig ist kein Pflanzenschutzmittel und damit nicht zulässig zur Unkrautbekämpfung. Kann sehr teuer werden. Ist nicht auf merinem Mist gewachsen, ist nur geltendes EU Recht.
Zum zweiten Post. Da du ja selbsterklärterter Spezialist bezüglich Landwirtschaft und Pflanzenschutz bist wäre es für dein Ornungswiedrigkeiten bzw Strafkonto vieleicht angebracht deine Sachkunde auf den neuesten Stand zu bringen? Denke dran, du mußt alle 3 Jahre deine Sachkunde erneut nachweisen, sonst kannst du im Falle einer negativen Überprüfung u U den geplanten Erwerb eines neuen Revierfahrzeuges um einige Zeit verschieben.
Ich mein ja nur, von wegen Sachkunde und sinnvoll midiskutieren.:)

Ich habe einen Gärtner, der kümmert sich darum!

Werde ihm mal sagen, er soll jetzt Glyphosat nehmen!
Gesetzesuntreue kann ich natürlich nicht unterstüzen!

TH
 
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Ich habe einen Gärtner, der kümmert sich darum!

Werde ihm mal sagen, er soll jetzt Glyphosat nehmen!
Gesetzesuntreue kann ich natürlich nicht unterstüzen!

TH

So blöd wie das ist, aber es ist tatsächlich so:
Alles was wie ein Pflanzenschutzmittel verwendet wird, ist ein Pflanzenschutzmittel!
Jedes Pflanzenschutzmittel braucht eine Zulassung und eine Indikation!
Jede Anwendung ohne Indikation ist verboten!

So wurde es mir auf den letzen Lehrgang vermittelt...:no:

Aber ich finde es lustig, das der am stärksten auf die Bauern schimpft, dessen Gärtner selbst illegale Pflanzenschutzmittel anwendet:biggrin:
 
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Sag ihm lieber mal, er soll sich um das PS Gesetz kümmern.
Da steht nun mal drin, daß PS Mittel, wohlgemerkt zugelassene Ps Mittel, ausschließlich auf Landwirtschaftl, Forstwirtschaftlich oder Gartenwirtschaftlich genutzten Flächen eingesetzt werden dürfen. Andere Einsatzmöglichkeiten wie zB auf Bahngelände, sind ja nur ein paar Quadratmeter;:)oder öffentlichen Flächen, müssen vor Anwendung vom zuständigen PS Amt schriftlich genehmigt werden.
Aber Gesetze gelten wohl heutztage nur noch für Landwirte.
 
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So blöd wie das ist, aber es ist tatsächlich so:
Alles was wie ein Pflanzenschutzmittel verwendet wird, ist ein Pflanzenschutzmittel!
Jedes Pflanzenschutzmittel braucht eine Zulassung und eine Indikation!
Jede Anwendung ohne Indikation ist verboten!

So wurde es mir auf den letzen Lehrgang vermittelt...:no:

Aber ich finde es lustig, das der am stärksten auf die Bauern schimpft, dessen Gärtner selbst illegale Pflanzenschutzmittel anwendet:biggrin:

Ich habe zu "meinen" Bauern ein sehr gutes Verhältnis. Sage denen aber schon meine Meinung.

Und frage sie auch, warum sie nicht bestimmte Dinge verändern? Meistens wissen sie es selbst nicht.
Der ausgetretene Pfad ist halt immer der Bequemste.

TH
 
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Sag ihm lieber mal, er soll sich um das PS Gesetz kümmern.
Da steht nun mal drin, daß PS Mittel, wohlgemerkt zugelassene Ps Mittel, ausschließlich auf Landwirtschaftl, Forstwirtschaftlich oder Gartenwirtschaftlich genutzten Flächen eingesetzt werden dürfen. Andere Einsatzmöglichkeiten wie zB auf Bahngelände, sind ja nur ein paar Quadratmeter;:)oder öffentlichen Flächen, müssen vor Anwendung vom zuständigen PS Amt schriftlich genehmigt werden.
Aber Gesetze gelten wohl heutztage nur noch für Landwirte.

Jetzt machst du aber den Bock zum Gärtner!

Z. B. Güllefahren auf tief gefrorenen Boden im Winter, dafür gibts halt einfach eine Ausnahmegenehmigung, sonnst läuft halt die Güllegrube über.

TH
 
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Verschaff dir erstmal Wissen zu der Problematik und dann hetze bweiter. Ich habe Schluß für heute mit der Face . Ich hab jetuzt Hunger.
 
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Wende den Esiig an und du bist dran.:)
Essig ist kein Pflanzenschutzmittel und damit nicht zulässig zur Unkrautbekämpfung. Kann sehr teuer werden.......
Ich mein ja nur, von wegen Sachkunde und sinnvoll mitdiskutieren.:)

So wegen Sachkunde und sinnvoll mitdikutieren :biggrin:

>>>... sind weder Essig noch Salz Pflanzenschutzmittel und damit deren Einsatz zur Unkrautvernichtung nicht nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten.<<<
Oberlandesgericht Oldenburg, Aktenzeichen 2 Ss OWi 70/17, Beschluss vom 25.04.2017

Aber die Wirkung ist seeehr fraglich.
 
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Ich fände es besser,

die Ministerin sorgte für Bestimmungs-gemäße Anwendung der Mittel, als sie generell zu verbieten. Aber dafür fehlen dann wohl die Fachleute im Feld, die das überprüfen.

Der schlanke Staat hat eben auch seine Schattenseiten, und wer ihn lobhudelt, überblickt nicht alle Konsequenzen seiner Lobhudelei.

Gruß,

Mbogo
 
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Ein Staat muss bestimmunsggemäß schlank sein.
Das er nicht durchsetzungsfähig ist, liegt einfach nur an mangelnder Kompetenz.
Mehr fehlende Kompetenz macht es nur teurer und nicht besser.
 
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Moin!

Zur Kompetenz muss die Kontrolldichte kommen ...

Viele Grüße

Joe
 
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So wegen Sachkunde und sinnvoll mitdikutieren :biggrin:

>>>... sind weder Essig noch Salz Pflanzenschutzmittel und damit deren Einsatz zur Unkrautvernichtung nicht nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten.<<<
Oberlandesgericht Oldenburg, Aktenzeichen 2 Ss OWi 70/17, Beschluss vom 25.04.2017

Aber die Wirkung ist seeehr fraglich.

Dieses Urteil war bei meiner Fortbildung im Januar für den Pflanzenschutz nicht bekannt - oder es wurde nicht kommuniziert.

Aber ganz ehrlich ist es mir so eh lieber!
In dem Bereich drehen die z.Z. dermaßen am Rad, daß man schon an der Zurechnungsfähigkeit von manchem Bürohengst ernsthafte Zweifel bekommen kann...

Das ein OLG ein Urteil fällen muss, ob man Essig oder Salz als Pflanzenschutzmittel einstuft sagt ja eigentlich schon alles aus!
 

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