Hallo Zusammen, bei mir war die Verlängerung und Neuausstellung (war voll)des JS fällig. Habe fristgerecht am 19.3. die Verlängerung um 3 Jahre beantragt und alle notwendigen Unterlagen abgegeben. Allerdings war die zuständige SB 3 Wochen im Urlaub und der Vertreter meinte, es wäre ein Sperrvermerk zur Verlängerung hinterlegt. Etwas irritiert fragte ich nach, was denn nach dem 31.3. bis zum Einscheinen der SB passiert. Er war recht entspannt, ich wartete auf die SB. Nachdem sie wieder im Dienst war und ich per Mail freundlich nachfragte, bat sie mich zum Gespräch. 1/2 Tag Urlaub genommen und hin. Dort kam die Überraschung: es lägen Gründe vor, die eine Versagung des Jagdscheines rechtfertigen würden. Da sie mich schon lange kennt, hat sie quasi aus Kulanz den JS um 1 Jahr verlängert. Auf meine Nachfrage bekam ich zur Antwort, das ich doch froh sein könnte, wieder jagen zu dürfen... mir ist kein anhängiges Verfahren in irgend einem Fall bekannt, hatte in den letzten 3 Jahren nicht mal einen Strafzettel... ist sie zur Auskunft bei Versagung des 3 Jahres JS verpflichtet? Bundesland ist Sachsen. Gruß fuchs02