Guten Tag Werte Floristik!
Ich habe da ein Problem. Ich wohne im Kreis Borken (NRW Münsterland) und meine Jagdgelegenheit befindet sich im Kreis Gießen (Vogelsberg). Wenn ich dort nun eine Sau erlege und sie mitnehmen möchte, muss ja die Probe untersucht werden. Eigentlich kann der Pächter ja nicht über das Stück verfügen bevor die Probe durch ist und das Stück freigegeben wurde.
Ich habe den Kurs zur Probenentnahme besucht und einen Aufkleber als kündige Person zur Entnahme von Trichinenproben in meinen Jagdschein bekommen.
Eben telefonierte ich mit dem Kreis Borken, dort sagte man mir, dass ich den Antrag zugesendet bekomme um Marken sowie Wildursprungsscheine zu erwerben. Im gleichen Zuge sagte der Herr mir jedoch auch, dass ich nur Proben aus dem Kreis Borken untersuchen lassen dürfe.
Der Pächter, bei dem ich ab und jagen kann darf mir aber ohne Freigabe durch die Untersuchung das Stück nicht einfach mitgeben, ich darf aber auch die Sau nicht selbst mit den Borkener Marken versehen.
Wie soll ich denn nun vorgehen, wenn ich von Freitag bis Sonntag in Hessen bin, wo dann ja keine Probenuntersuchung erfolgen kann, aber eine erlege Sau mit in den Kreis Borken nehmen möchte um sie zu verwerten.
Das Problem ist ja, dass das in Gießen ansässige Amt verlangen kann, dass die Sau zur weiteren Untersuchung zu ihnen verbracht wird. Da macht es sich schlecht, wenn ich die Sau mitnehmen und sie 280km weiter hängt.
Gibt es hier Jäger mit einem ähnlichen Problem?
Ich wäre sehr dankbar für eure Unterstützung.
Waidmannsheil
Sven
Gesendet von meinem BLA-L29 mit Tapatalk
Ich habe da ein Problem. Ich wohne im Kreis Borken (NRW Münsterland) und meine Jagdgelegenheit befindet sich im Kreis Gießen (Vogelsberg). Wenn ich dort nun eine Sau erlege und sie mitnehmen möchte, muss ja die Probe untersucht werden. Eigentlich kann der Pächter ja nicht über das Stück verfügen bevor die Probe durch ist und das Stück freigegeben wurde.
Ich habe den Kurs zur Probenentnahme besucht und einen Aufkleber als kündige Person zur Entnahme von Trichinenproben in meinen Jagdschein bekommen.
Eben telefonierte ich mit dem Kreis Borken, dort sagte man mir, dass ich den Antrag zugesendet bekomme um Marken sowie Wildursprungsscheine zu erwerben. Im gleichen Zuge sagte der Herr mir jedoch auch, dass ich nur Proben aus dem Kreis Borken untersuchen lassen dürfe.
Der Pächter, bei dem ich ab und jagen kann darf mir aber ohne Freigabe durch die Untersuchung das Stück nicht einfach mitgeben, ich darf aber auch die Sau nicht selbst mit den Borkener Marken versehen.
Wie soll ich denn nun vorgehen, wenn ich von Freitag bis Sonntag in Hessen bin, wo dann ja keine Probenuntersuchung erfolgen kann, aber eine erlege Sau mit in den Kreis Borken nehmen möchte um sie zu verwerten.
Das Problem ist ja, dass das in Gießen ansässige Amt verlangen kann, dass die Sau zur weiteren Untersuchung zu ihnen verbracht wird. Da macht es sich schlecht, wenn ich die Sau mitnehmen und sie 280km weiter hängt.
Gibt es hier Jäger mit einem ähnlichen Problem?
Ich wäre sehr dankbar für eure Unterstützung.
Waidmannsheil
Sven
Gesendet von meinem BLA-L29 mit Tapatalk