Es gilt noch Folgendes für die Selbstverwertung:
Die T-Probe kann am Erlegeort oder am Heimatort gemacht werden. Wird das Stück vom Erlegeort zum Heimatort verbracht und ist positiv, oder hat anderen Kummer (Blutprobe) darf das Stück nicht mehr an den Erlegeort verbracht werden. Achtung: Soll das Stück vermarktet werden gelten andere Regeln. Wenn jemand nur selbstverwertet kann er das so machen, sollte er aber auch mal etwas in den Umlauf bringen und sei es nur verschenken, muss das Stück in der Schwarte bleiben.
Das Verbringen an den Heimatort hat ja meist den Zweck, das Stück schon mal zu zerlegen etc, aber nicht essen, verwursten - in der berechtigten Hoffnung es ist sauber.
Noch einmal: Soll es aber vermarktet werden, darf es nicht einmal aus der Schwarte bevor negativ beprobt wurde.
Das gilt für alle Bundesländer fast gleich. Da wir die ASP im Nacken haben, sehen das die Vetämter jetzt sehr penibel streng. Man kann da schnell mal seine Zuverlässigkeit einbüsen. Haben wir die ASP im Land, dürfte das Verbringen ohnehin beendet werden.
Die Ursprungsmarken sind dort zu beziehen, wo das Revier liegt und diese sind auch exklusiv zu verwenden. Auch wenn einige Ämter das nicht schnallen und so Manches unbewusst durchwinken, es ist nicht erlaubt. Kommt es zum Seuchenfall und irgend etwas ist nicht stimmig, wird es erstens teuer und zweitens ist der Schein weg, so war ich hier tippe.
Also schiesst Sauen was das Zeug hält und lagert sie ein, es kommen magere Zeiten.
sca