Trichinenschau wie bewerkstelligen?

G

Gelöschtes Mitglied 16162

Guest
Ich habe den Kurs zur Kundigen Person gemacht, mich danach aber nicht mehr weiter darum gekümmert, das gebe ich zu. Und weil ich mich eben jetzt darum kümmere traten bei eben dieser Frage Probleme auf und ich wollte es klären. Ich bin im Mai wieder zur Jagd in einem Landesforst in RLP. Als wir letztes Jahr dort waren hieß es, dass, wenn wir Schwarzwild erlegen und es mitnehmen wollten, wir uns selbst um die Trichinenschau kümmern müssten. Das fiel mir jetzt gerade erst wieder ein, also muss es doch Möglichkeiten geben, dass ich offiziell eine Sau, erlegt in einem fremden Revier hier bei mir untersuchen lassen kann. Da sagt der Landesforst, kümmere dich selbst und hier sagt das Veterinäramt is nicht. Dann dürfte der Forst dies doch garnicht verlangen,oder?

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Kann er sehr wohl. Ist ganz normal.
Problem ist, Du musst vom Veterinäramt bestätigt sein. Da hilft es nichts wenn Du kundige Person bist. Vom Amt bekommst Du die Wildursprungsmarken und die Dokumente dafür.Wenn Du dies dann offiziell bist, kann die Sau her sein wo sie will.
 
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Zitat von Kanzelschläfer:

Bei der Fragestellung des TS frage ich mich u.a. auch, ob den ein Kurs zur Entnahme der Trichinenprobe absolviert wurde und der TS von dem Veterinäramt beauftragt wurde diese Proben dann zu entnehmen? Bei dem Kurs wird einem gelehrt wie das Procedere abzulaufen hat. Nicht jeder der will, kann einfach eine Probe irgendwo abgeben.
Zumindest ist das bei uns in Bayern so.

Moin,
wenn ich mich nicht völlig verhaue dürfen beauftragte Personen lediglich Proben von selbst erlegten Stücken nehmen!

wipi
 
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Zitat von Kanzelschläfer:

[/I]Moin,
wenn ich mich nicht völlig verhaue dürfen beauftragte Personen lediglich Proben von selbst erlegten Stücken nehmen!

wipi


Es geht ja auch um ausschließlich selbst erlegte Stücke.


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Es gibt noch eine einfache Möglichkeit einer Trichinenuntersuchung, eine amtliche Probenentnahme am Erlege- oder Wohnort des Jägers durch einen amtlichen Veterinär.

Bringe meine Sauen immer zu einem Metzgerbetrieb wo die Probe durch einen amtl. Veterinär entnommen wird. Der Metzger zerlegt dann das Wild und ich brauche nur noch die eingeschweissten Pakete abzuholen.
 
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Und wenn Du ein exorbitant guter Schütze bist, erlegst Du die Sau mitsamt der Trichine, dann hat's a Ruh mit der unfruchtbaren Diskussion hier.
 
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Das Problem ist.... es gibt keine bundeseinheitliche Regelungen der Veterinärämter gibt, entweder Klappe halten und deren Entscheidungen hinnehmen, oder ihr habt Stress und schlagt Euch mit denen vor Gericht rum. Danach habt ihr zwar gewonnen, aber sicher bei jeder Kleinigkeit das Amt aufm Hof stehen.


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Welchen "Kurs zur Kundigen Person" hast du denn gemacht? Jener, der dir als Jäger bescheinigt, dass du beim Wild augenfällige Krankheiten erkennst oder den Kurs für die Trichienenprobenentnahmen?

Wenn du den letzteren Kurs schon gemacht hast, bekommst du eine entsprechende Bescheinigung und kannst dich dann zum Entnehmer bestellen lassen. Dazu gibt es dann zig Seiten "AGB" deines Veterinärbezirkes, was die wie machen. Wenn dann dort vermerkt ist, dass du nur Proben aus dem Kreis des Veterinäramtes dort untersuchen lassen darfst, dann musst du mit denen Kontakt aufnehmen wie man deinen Fall dort beurteilt. Entweder du bekommst eine extra Genehmigung oder du musst dich beim Veterinäramt des Erlegerkreises mal melden was die dazu sagen.

Oder jemand anderen wie z.Bsp. einen Metzger oder Tierarzt finden, der die Proben macht.

Früher wurde die Strecke auch komplett von einem Tierarzt untersucht. Aber gerade beim Staatsforst ist es oft so, das direkt ein Wildhändler die gesamte Strecke mitnimmt und selbst beprobt. Da spart man sich natürlich den Tierarzt...
 
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Dieses Probentheater mach ich selbst hin und wieder durch. Ich bejage als Begeher 2 unterschiedliche Reviere in 2 unterschiedlichen LK. Lt Aussage des einen LK darf ich nur in einem bestätigt sein als Probenentnehmer, der andere behauptet das Gegegnteil. Ich bin jetzt in beiden beauftragt jedoch ist es mir nur in einem möglich die Proben prüfen zu lassen. Hintergrund:

LK1: Ich darf als Beauftragter Proben für das gesamte Revier nehmen und diese beim Vet Amt abgeben. Alles unter 20 Kilo ist kostenfrei, über 20 Kilo kostets 5,50€. Die Abgabe ist sogar Arbeitnehmerfreundlich Samstags Vormittags nach Anmeldung möglich. Es gibt einen Stempel auf den Schein und fertig.

LK2: Ich darf ebenfalls Proben von den im Revier erlegten Stücken entnehmen, hab aber hier nur die Möglichkeit diese beim zuständigen TA abzugeben da die Untersuchungsstelle ausserhalb des Vet Amtes ist, der zuständige Untersucher noch andere Aufgaben hat und es zwar feste Ansetzzeiten aber keine festgelegten Abgabezeiten gibt. Es war mal eine Zeit lang so, dass man Proben in einem bereitgestellten Kühlschrank legen konnte, nach vorheriger telefonischer Anmeldung. Das gibt's aber nicht mehr weil wohl zuviel Murks passiert ist. Deshalb nur noch Abgabe über den TA, Kostenpunkt 13€ (alles unter 20 Kilo ebenfalls kostenfrei).

Was ich mich allerdings frage ist, ich darf ja auch unbeprobte Stücke kaufen bzw verkaufen. Auch als Nichtjäger/Nicht Sachkundiger Probennehmer. Hierbei muss ich ja das erworbene Stück vom Tierarzt beproben lassen. Also warum gibt's da dann so viele Probleme seites des Vet Amtes? Bin ich nicht im jeweiligen LK regestriert, lass ich den TA kommen und fertig.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Was ich mich allerdings frage ist, ich darf ja auch unbeprobte Stücke kaufen bzw verkaufen. Auch als Nichtjäger/Nicht Sachkundiger Probennehmer.


Moin,

wo hast Du denn diese interessante Information her? Und welcher Berechtigte, der halbwegs bei Verstand ist, gibt unbeprobtes Schwarzwild ohne Wildursprungschein an Dritte ab?

Erklär mal bitte näher, ich lerne gerne dazu.

Cheers,
Schnepfenschreck.
 
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Der Faden hat mit dem Schlussakord in #38 seinen vorläufigen Höhepunkt erreicht:

"Was ich mich allerdings frage ist, ich darf ja auch unbeprobte Stücke kaufen bzw verkaufen"


Die Mods oder der Admin sollte diesen Faden nun aber schleunigst
a) in die Rubrick "Aus dem Tollhaus" verschieben und dann
b) schließen und Schreddern!

ein (selten) sprachloser Wandersmann.
 
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@ Wandersmann: Vom Schließen des Threads hat niemand etwas, aber Du als mit Sicherheit fachlich prädestinierter könntest ja einmal eine sachlich richtige Auskunft zu # 38 geben.

Ansonsten galt es in dem Thread um eine andere Fragestellung des Threadstarters.


wmh

Jäger:cool:
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Der Faden hat mit dem Schlussakord in #38 seinen vorläufigen Höhepunkt erreicht:
"Was ich mich allerdings frage ist, ich darf ja auch unbeprobte Stücke kaufen bzw verkaufen"

Die Mods oder der Admin sollte diesen Faden nun aber schleunigst
a) in die Rubrick "Aus dem Tollhaus" verschieben und dann
b) schließen und Schreddern!


ein (selten) sprachloser Wandersmann.


* V E T O *

...jetzt, wo es gerade interessant wird
 
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nur am Rande.
Es ist tatsächlich so daß jedes Veterinäramt macht was es will. Natürlich innerhalb der gesetzlichen Vorgaben, aber da gibt's viel Interpretationsspielraum.
 
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Ich zitiere:

Übertragung der Trichinenprobenentnahme auf Jäger
Eine Trichinenuntersuchung von Schwarzwild und Dachsen ist grundsätzlich durch den Jäger zu
veranlassen, wenn diese für den eigenen häuslichen Gebrauch verwendet oder an Dritte abgeben
werden.
Ausnahme: Bei Wild, das über zugelassene Wildbearbeitungsbetriebe nach Verordnung (EG) Nr.
853/2004 in Verkehr gebracht wird, braucht der Jäger keine Proben zu entnehmen, weil die Trichi-
nenprobenentnahme und -untersuchung im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung im zuge-
lassenen Wildbearbeitungsbetrieb durchgeführt werden muss. Das gleiche gilt bei Abgabe des
untersuchungspflichtigen Wildes an andere Jäger oder lokale Einzelhandelsbetriebe, die selbst für
die Trichinenprobenentnahme und -untersuchung sorgen.

Zitat Ende.

Lokal bedeutet hierbei ja nicht automatisch gleicher LK und somit auch ggf ein anderes Vet Amt, ebenso andere Jäger, das kann ja durchaus der Begeher oder ein Bekannter von sonstwo sein
 
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Ich zitiere:

Übertragung der Trichinenprobenentnahme auf Jäger
Eine Trichinenuntersuchung von Schwarzwild und Dachsen ist grundsätzlich durch den Jäger zu
veranlassen, wenn diese für den eigenen häuslichen Gebrauch verwendet oder an Dritte abgeben
werden.
Ausnahme: Bei Wild, das über zugelassene Wildbearbeitungsbetriebe nach Verordnung (EG) Nr.
853/2004 in Verkehr gebracht wird, braucht der Jäger keine Proben zu entnehmen, weil die Trichi-
nenprobenentnahme und -untersuchung im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung im zuge-
lassenen Wildbearbeitungsbetrieb durchgeführt werden muss. Das gleiche gilt bei Abgabe des
untersuchungspflichtigen Wildes an andere Jäger oder lokale Einzelhandelsbetriebe, die selbst für
die Trichinenprobenentnahme und -untersuchung sorgen.

Zitat Ende.

Lokal bedeutet hierbei ja nicht automatisch gleicher LK und somit auch ggf ein anderes Vet Amt, ebenso andere Jäger, das kann ja durchaus der Begeher oder ein Bekannter von sonstwo sein

Jetzt noch eine Quellenangabe und du kriegst 99 Punkte.
 

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