Trichinenschau wie bewerkstelligen?

Fex

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[/I]Moin,
wenn ich mich nicht völlig verhaue dürfen beauftragte Personen lediglich Proben von selbst erlegten Stücken nehmen!

wipi

Wie kommst du denn darauf?
Dann müsste ja jeder Jäger die Genehmigung zur Trichinenprobenentnahme haben.
 
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Fex

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Jetzt noch eine Quellenangabe und du kriegst 99 Punkte.


Laut meiner Übertragung nach § 6 Abs. 2 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
(Tier-LMÜV) verprobe ich ausschliesslich, wenn ich als Verfügungsberechtigter über das erlegte Wild dieses
- für den eigenen häuslichen Verbrauch verwende oder
- als kleine Menge Wild oder Wildfleisch direkt an Verbraucher oder örtliche Betriebe des Einzelhandels zur direkten Abgabe an Verbraucher abgebe.

Bei der Abgabe an Abgabe an Wildhandels- und Wildbearbeitungsbetriebe, welche nach VO (EG) Nr. 853/2004 zugelassen sind und die den EG-Verordnungen Nr. 178/2002; 852/2004; 853/2004 sowie den nationalen Vorschriften
(LFGB, LMHV, Tier-LMHV) unterliegen, muss ich „kundige Person“ sein. Die Trichinenprobe und Fleischuntersuchung wird durch den Betrieb vorgenommen.

Des Weiteren: Es ist verboten, vor Abschluss der amtlichen Fleischuntersuchung (bei Wild mit bedenklichen
Merkmalen) oder der amtlichen Untersuchung auf Trichinen (bei Wildschweinen, Sumpfbibern,
Dachsen oder anderen Tieren, die Träger von Trichinen sein können) erlegtes Wild an den
Verbraucher abzugeben. (Ausnahme: Die Übernahme der Veranlassung zur Trichinenuntersuchung
durch den Gastronom ist bei vorherigem Einverständnis möglich!)

Anmeldepflicht für die Fleischuntersuchung und die Trichinenuntersuchung bei der für den
Erlegeort oder den Wohnort zuständigen Behörde
- Bei gesundheitlich bedenklichen Merkmalen!
- Bei Wild, die Träger von Trichinen sein können (Wildschweine, Sumpfbiber, Dachse), zur
Trichinenuntersuchung!
- Bei Abgabe an den Einzelhandel oder anderen Jäger hat die abgebende Person bedenkliche
Merkmale mitzuteilen; die Anmeldepflicht geht hierbei auf die verantwortliche Person des
Einzelhandels oder den anderen Jäger über.

Alles nachzulesen im neuen EU-Hygienerecht (insbesondere die EG-Verordnungen Nr. 178/2002, 852/2004,
853/2004).
 
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nur am Rande.
Es ist tatsächlich so daß jedes Veterinäramt macht was es will. Natürlich innerhalb der gesetzlichen Vorgaben, aber da gibt's viel Interpretationsspielraum.
Ein Kumpel von mir hat einen kleinen Geflügel und Schweinemast Betrieb in Hessen und ein Teil in NRW, sozusagen auf der Grenze. Wer mal sehen will wie sich Veterinärämter über Gesetze streiten und diese Teilweise genau Umgekehrt auslegen der sollte mal bei einer Stallkontrolle dabei sein. Ich garantiere er wälzt sich vor lachen am Boden und glaubt er müsste das Formular A38 holen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 9073

Guest
Wie kommst du denn darauf?
Dann müsste ja jeder Jäger die Genehmigung zur Trichinenprobenentnahme haben.


In einer meiner Beauftragungen steht das mit dem "nur selbsterlegt" auch. In zwei anderen nicht.
 
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Laut meiner Übertragung nach § 6 Abs. 2 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
(Tier-LMÜV) verprobe ich ausschliesslich, wenn ich als Verfügungsberechtigter über das erlegte Wild dieses
- für den eigenen häuslichen Verbrauch verwende oder
- als kleine Menge Wild oder Wildfleisch direkt an Verbraucher oder örtliche Betriebe des Einzelhandels zur direkten Abgabe an Verbraucher abgebe.


Bei der Abgabe an Abgabe an Wildhandels- und Wildbearbeitungsbetriebe, welche nach VO (EG) Nr. 853/2004 zugelassen sind und die den EG-Verordnungen Nr. 178/2002; 852/2004; 853/2004 sowie den nationalen Vorschriften
(LFGB, LMHV, Tier-LMHV) unterliegen, muss ich „kundige Person“ sein. Die Trichinenprobe und Fleischuntersuchung wird durch den Betrieb vorgenommen.

Des Weiteren: Es ist verboten, vor Abschluss der amtlichen Fleischuntersuchung (bei Wild mit bedenklichen
Merkmalen) oder der amtlichen Untersuchung auf Trichinen (bei Wildschweinen, Sumpfbibern,
Dachsen oder anderen Tieren, die Träger von Trichinen sein können) erlegtes Wild an den
Verbraucher abzugeben. (Ausnahme: Die Übernahme der Veranlassung zur Trichinenuntersuchung
durch den Gastronom ist bei vorherigem Einverständnis möglich!)

Anmeldepflicht für die Fleischuntersuchung und die Trichinenuntersuchung bei der für den
Erlegeort oder den Wohnort zuständigen Behörde
- Bei gesundheitlich bedenklichen Merkmalen!
- Bei Wild, die Träger von Trichinen sein können (Wildschweine, Sumpfbiber, Dachse), zur
Trichinenuntersuchung!
- Bei Abgabe an den Einzelhandel oder anderen Jäger hat die abgebende Person bedenkliche
Merkmale mitzuteilen; die Anmeldepflicht geht hierbei auf die verantwortliche Person des
Einzelhandels oder den anderen Jäger über.

Alles nachzulesen im neuen EU-Hygienerecht (insbesondere die EG-Verordnungen Nr. 178/2002, 852/2004,
853/2004).

Vielen Dank!
Das wollte ich wissen (ja, ich hätte selber googeln können). Es geht nicht um Landes oder gar Kommunalrecht, es geht um Recht, das Deutschland weit um zu setzen ist.
Für mich heißt das, auch wenn die Veterinärmitarbeiter uns was ganz anderes erzählt haben, dass die für meinen Wohnort zuständige Behörde die Trichinenuntersuchung veranlassen m, egal wo die Sau erlegt wurde (siehe Fallbeispiel TS).
Mit der Beauftragung Trichinenproben entnehmen zu dürfen, hat das aber nichts zu tun. Das müßte dann vor (Heimat)Ort ein zugelassener Tierarzt machen.
 
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10 Nov 2008
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5.324
Er kann die Sau in jedem Fall unbeprobt mitnehmen.

Die Abgabe an andere Kundige Personen am Besten mit schriftlichem Hinweis das die Trichinenprobe noch zu erfolgen hat.

Verzehr oder Abgabe an Endverbraucher nein !

Jetzt muß zumindest der amtliche Trichinenfänger die Probe nehmen und im anderen Bundesland abgeben können.
 
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2 Apr 2001
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servus


eine Kühlbox mit Eispaketen drin tut wahre Wunder...

Da muss man aber

schon eine sehr große Eisbox zur Hälfte mit Eisblöcken füllen, um sommers darin eine Sau herabzukühlen in 3 Stunden Fahrzeit ...

Sauber aufgebrochen, ausgespült und luftig und Fliegen—geschützt transportiert ist da hygienischer und praktischer. Bei Ankunft ab in den Wildkühlschrank und runterkühlen, fertig.

Wir bekommen unsere Trichinenbeschau-Ergebnisse innerhalt von 2 Werktagen, danach können wir zerwirken. Und die 2 Tage muss die Sau sowieso mindestens abhängen.

Gruß,

Mbogo
 
Registriert
3 Mai 2014
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174
Da muss man aber

schon eine sehr große Eisbox zur Hälfte mit Eisblöcken füllen, um sommers darin eine Sau herabzukühlen in 3 Stunden Fahrzeit ..

Gruß,

Mbogo

Ich denke mal mit einer Eisbox Kühlakkus lager, (PET Flasche funzt auch), und damit die Sau zum Transport "füllen".
 

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