- Registriert
- 10 Jan 2018
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Zwei Landwirte in meinem Revier züchten und mästen Rinder. Diese werden nahe am Wald in lediglich mit einfacher Elektrolitze "gesicherten" Koppeln gehalten und zumindest die Kälber verabschieden sich jeden Abend durch einen Satz über oder unter dem Zaun hindurch in die Umgebung, streifen über Wiesen und leider auch den Wald. Jagd ist daduch deutlich erschwert - teilweise Kirrungen abgefressen.
Neben der Tatsache, dass sich hier eine optimale Ausgangsbasis für die Etablierung eines ganzen Wolfsrudels bildet (analog zu Teiien von Sachsen-Anhalt und Südrand Berlin, wo jetzt schon Freilandhalter von Rindern durch auf Kälber spezialisierte Wolfsrudel in die Geschäftsaufgabe getrieben wurden) frage ich mich, ob das rechtlich zulässig ist.
Den Landwirten sind die Absetzbewegungen ihrer Viecher herzlich egal und es heißt dann oft, man könne diese nicht besser kontrollieren (wobei das vom ja eigentlich wilden Schwarzwild dann schon im Gegenzug doch eingefordert wird).
Wie sieht hier die Rechtslage aus ? Weiß jemand da bescheid ?
Herzlicher Dank im Voraus !
Neben der Tatsache, dass sich hier eine optimale Ausgangsbasis für die Etablierung eines ganzen Wolfsrudels bildet (analog zu Teiien von Sachsen-Anhalt und Südrand Berlin, wo jetzt schon Freilandhalter von Rindern durch auf Kälber spezialisierte Wolfsrudel in die Geschäftsaufgabe getrieben wurden) frage ich mich, ob das rechtlich zulässig ist.
Den Landwirten sind die Absetzbewegungen ihrer Viecher herzlich egal und es heißt dann oft, man könne diese nicht besser kontrollieren (wobei das vom ja eigentlich wilden Schwarzwild dann schon im Gegenzug doch eingefordert wird).
Wie sieht hier die Rechtslage aus ? Weiß jemand da bescheid ?
Herzlicher Dank im Voraus !