Streunende Rinder im Jagdrevier

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Zwei Landwirte in meinem Revier züchten und mästen Rinder. Diese werden nahe am Wald in lediglich mit einfacher Elektrolitze "gesicherten" Koppeln gehalten und zumindest die Kälber verabschieden sich jeden Abend durch einen Satz über oder unter dem Zaun hindurch in die Umgebung, streifen über Wiesen und leider auch den Wald. Jagd ist daduch deutlich erschwert - teilweise Kirrungen abgefressen.

Neben der Tatsache, dass sich hier eine optimale Ausgangsbasis für die Etablierung eines ganzen Wolfsrudels bildet (analog zu Teiien von Sachsen-Anhalt und Südrand Berlin, wo jetzt schon Freilandhalter von Rindern durch auf Kälber spezialisierte Wolfsrudel in die Geschäftsaufgabe getrieben wurden) frage ich mich, ob das rechtlich zulässig ist.
Den Landwirten sind die Absetzbewegungen ihrer Viecher herzlich egal und es heißt dann oft, man könne diese nicht besser kontrollieren (wobei das vom ja eigentlich wilden Schwarzwild dann schon im Gegenzug doch eingefordert wird).

Wie sieht hier die Rechtslage aus ? Weiß jemand da bescheid ?

Herzlicher Dank im Voraus !
 
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Wem gehört das Gelände/Wald in den die Kälber ausbüchsen?

Vielleicht weiß der das gar nicht und will es auch nicht haben.

TH


P.S: Im Notfall kann ich mit Wölfen aushelfen, musst du aber selber einfangen!
 
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In der Regel sollte der LW ein großes Interesse haben, dass seine Tiere im Zaun bleiben, sofern es nicht ein sehr abgelegenes Gebiet ist, da jeglicher Schaden, der durch sie verursacht wird auf den Besitzer zurückfällt (Kollision mit KFZ und Personenschaden,...).

Die Jagdgenossen bei uns haben sich erst letzte Woche über so einen Fall unterhalten. Wenn einzelne Individuen verstanden haben auszubrechen, machen sie das immer wieder und die anderen folgen, wenn es ganz dumm läuft. Erst nachdem sie hier entnommen wurden bzw. sie in den Stall kamen war wieder Ruhe. Die neue Herde machte es nicht mehr.

Ich würde an den JGV herantreten und ihn bitten mit seinem Kollegen zu sprechen und im verdeutlichen, was das für die Bejagung und den verbiss bedeuten kann.
Auf jeden Fall so viel wie möglich dokumentieren, sowohl Kühe als auch auch Aufforderungen an den Besitzer.

Sofern hier Zuchtvieh (Damwild, ziegen, Schafe,...) länger entlaufen sind, wird es teils sogar zum Abschuss freigegeben, da das Risiko zu hoch ist.
 
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.... das gleiche Problem hatte ich vor einigen Jahren, da streunten 5 Jungrinder ständig :evil:durch mein Revier. Ich habs auf dem Ordnungsamt probiert ... nicht zuständig:lol:.... habs beim Veterinäramt probiert .... nicht zuständig:no:erstmal :what:.... Polizei ... nicht zuständig:biggrin:erstmal, da ist mir der Kragen geplatzt :16:, da hab ich in Potsdam im Landwirtschaftsministerium angerufen und wollte ein Termin beim Minister,... der Sekretär dort fragte mich höflich nach meinem Anliegen, welches ich ihm schilderte , er sagte er klärt die Angelegenheit . Zwei Tage später lwar ein Schreiben vom Veterinäramt und der Polizei das die Rinder unverzüglich zu erlegen sind , wegen Verkehrsgefährdung . Das hab ich auch gemacht :)
Gruß aus der Lausitz
hoppel61
 
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.... das gleiche Problem hatte ich vor einigen Jahren, da streunten 5 Jungrinder ständig :evil:durch mein Revier. Ich habs auf dem Ordnungsamt probiert ... nicht zuständig:lol:.... habs beim Veterinäramt probiert .... nicht zuständig:no:erstmal :what:.... Polizei ... nicht zuständig:biggrin:erstmal, da ist mir der Kragen geplatzt :16:, da hab ich in Potsdam im Landwirtschaftsministerium angerufen und wollte ein Termin beim Minister,... der Sekretär dort fragte mich höflich nach meinem Anliegen, welches ich ihm schilderte , er sagte er klärt die Angelegenheit . Zwei Tage später lwar ein Schreiben vom Veterinäramt und der Polizei das die Rinder unverzüglich zu erlegen sind , wegen Verkehrsgefährdung . Das hab ich auch gemacht :)
Gruß aus der Lausitz
hoppel61

Wo gibt es so große Kühltruhen? :biggrin:

TH
 
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Auf unserer Farm trieben sich immer wieder 29 (!) Rinder rum, verursachten Schäden, störten Gäste und der Hauptbulle jagte unsere Arbeiter. Eines Sonntags standen sie mitten in unserem heiligen Knoblauchfeld. Ich explodierte, rief die Polizei zum xten Male an und sagte, wenn die Rinder in 30 Minuten noch da sind, fange ich an zu schießen.

Klar waren sie noch da - ich konnte ja keine leeren Versprechungen machen, holte die .30-06 und schoß einen jungen Bullen. Die Arbeiter freuten sich über das Fleisch, unsere Hunde auch. Ab da blieben die Rinder plötzlich weg...
 
K

Knut

Guest
In Deutschland dürfte man dann WBK und Jagdschein abgeben, dem Bauern die Kuh plus Verdienstausfall ersetzen und vermutlich noch dessen verstörten Kindern zwei Jahre lang täglich Gute-Nacht-Geschichten vorlesen, weil diese Kuh Frieda so geliebt haben.
 
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Und das zu Recht @ Knut, da
a) Selbstjustiz hierzulande nicht gerne gesehen wird (Notstand ist noch nicht- und Notwehr gar nicht gegeben) - und
b) das Töten anderer Leute Nutzviecher nicht zu den jagdlichen Tätigkeiten gehört - es ist ein rein ordnungsrechtliches Problem und auch verzögerte Behördenaktivität rechtfertigt keinen Einsatz mit der Jagdwaffe - nur entschädigungsrechtliche Forderungen.

Und @ Hoppel61:
"Zwei Tage später lwar ein Schreiben vom Veterinäramt und der Polizei das die Rinder unverzüglich zu erlegen sind , wegen Verkehrsgefährdung"
Oh ja, im Osten ticken die Uhren noch anders: seit wann ist es Aufgabe der Jägerschaft, Obliegenheiten unserer bewaffneten Blaumänner zu übernehmen, nur weil die Jungs zu faul oder unfähig sind? Auf so einem glitschiges Brett geh ich nicht über trübes Wasser.

Wandersmann

der verzweifelt in der Liste der Tiere, die dem Jagdgesetz unterliegen, noch Rindvieh sucht...
 
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Mir waere als erstes eingefallen den Bauern zu informieren, ihm Hilfe beim zurucktreiben der Tiere anzubieten und mit ihm zusammen den Zaun nach Fehlern abzusuchen. Damit waere Dir und dem Bauern geholfen.

@Black Grouse
Bist DU bei dem Bauern gewesen? Hast DU von ihm gehoert das es ihm egal ist? Ja? Nochmals versucht mit ihm sachlich zu reden? Ja?

Die Rinder laufen nicht zu den Woelfen. Niemals. Wo hast du dein Jegerdiplom her? Die Hoffnung mit populaerer Argumentation (Wolf) hier Leute auf deine Seite zu ziehen, hoffe ich schlaegt fehl.:no:

@Jfgpm
Du wohnst in der Stadt, richtig?

@hoppel 61
Hast du genug Rueckrat hier deinen Namen zu veroeffentlichen? Dein Jaktschein und deine Zuverlaessigkeit waeren hier bei uns auf Lebenszeit weg, wenn du hier Zuchtrinder abschiesst:no:

@Knut
Und das ist auch genau richtig so. Ich nehme an in Deutschland gibt es auch Gesetze an die der Bauer UND der Jaeger sich halten muessen.

@Wandersmann
:thumbup:


tømrer
 
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Moin!

Streunende Rinder sind hier bei uns auch mal vorgekommen - der Halter war bekannt, war lernresistent (die sind nicht nur einmal ausgebüxt und Zäune bauen hat DER nie gekonnt) und die Wölfe haben das Kalb erwischt. :roll: Die anderen waren dann fällig, weil sie nach mehreren Einfangversuchen auch die Waldarbeiter bei deren Routinearbeiten aggressiv angegangen sind. Da wird nicht lang gefackelt - wenn der Halter versagt, macht es - legal - "Bumm". Rotwild auf den engen Alleen ist schon tödlich genug für die Autofahrer, Rinder braucht hier keiner zusätzlich.

Viele Grüße

Joe
 
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K

Knut

Guest
Und das zu Recht @ Knut

@Knut
Und das ist auch genau richtig so.


Mal ganz locker fluffig entspannt durchatmen, ich wollte gar nicht das Gegenteil davon implizieren.

Natürlich wäre ein Erschießen der Rinder nicht nur Unrecht ohne behördliche Anweisung, sondern auch grundsätzlich kontraproduktiv, was jede Zusammenarbeit zwischen Bauern und Jägern angeht.

Der letzte, flapsig-humorige Teil bezog sich allein darauf, dass Waffenbesitzer in Deutschland beim Strafmaß meist noch gern eine Schippe drauf gelegt bekommen.


Gibt es eigentlich rechtlich einen Unterschied zwischen Nutztieren, und Wildtieren in Gatterhaltung, wenn sie ausbrechen?

Wir haben bei uns im Revier und auch im Kreis mehrere Damwildgatter mit kommerzieller Nutzung. Wenn die ausbrechen (was schon mehrmals vorgekommen ist), dann werden sie rechtlich relativ schnell herrenlos -wenn der Halter keine Bemühungen zeigt, den Tieren nachzustellen, nahezu unverzüglich (obwohl ich die genauen Fristen nicht im Kopf habe). Und die untere Jagdbehörde ordnet die Erlegung an.
Aus gutem Willen heraus haben wir das Wildbret bis jetzt immer nach Absprache mit dem früheren Besitzer unter den Jagdgenossenschaft verteilt. Das hilft, Konflikte einzudämmen.

Aber anders als bei Rindern ist bei Damwild es auch quasi unmöglich, die Tiere wieder zurück in's Gatter zu bekommen. Nach ein paar Tagen ist der Zug definitiv abgefahren und sie sind meist bereits über einige Reviere verteilt.
 
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