Nötigung

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Moin!
Ich dachte, poste es mal hier rein!
Kann jede(n) passieren[emoji203][emoji268]
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Nicht dass ich es nicht glauben würde, aber es könnte auch genau umgekehrt gewesen sein und bei 2 gegen einen geht es immer so aus.
Was würdet Ihr machen, wenn ein Auto sich von hinten nähert und langsam hinter Euch her fährt?
 
G

Gelöschtes Mitglied 3257

Guest
Nicht dass ich es nicht glauben würde, aber es könnte auch genau umgekehrt gewesen sein und bei 2 gegen einen geht es immer so aus.
Was würdet Ihr machen, wenn ein Auto sich von hinten nähert und langsam hinter Euch her fährt?

Ich würde auch Platz machen und gut ist.

Und warum sollten sich Spaziergänger die Mühe machen jemanden anzuzeigen, der freundlich grüßend langsam an ihnen vorbei gefahren ist?
 
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Ich würde auch Platz machen und gut ist.

Und warum sollten sich Spaziergänger die Mühe machen jemanden anzuzeigen, der freundlich grüßend langsam an ihnen vorbei gefahren ist?

Warum soll ein 71jähriger Fussgänger nötigen? Keiner von uns war dabei und was Gerichte so urteilen ist ja auch bekannt.
Es gibt immer solche und solche.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3257

Guest
Ok verstehe. Es darf nicht sein was nicht sein kann. Und weil es immer solche und solche gibt kann sich natürlich keiner von uns vorstellen, dass ein Herr um die 70 bei Dingen die ihm nicht passen vielleicht nicht die Mittel der Kommunikation wählt, die in der heutigen Zeit(aber auch schon früher) angemessen gewesen wären. :cheers:
 
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Was wäre denn die korrekte Reaktion auf einen solch knappen Zeitungsausriss?
1. Schlaget ihn bis er Blut pisst!
oder
2. Die Hundeweiber sind gemein!
Eigentlich kann man nur die Akte schließen und was vernünftiges machen.
 
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Wir waren alle nicht dabei, aber klassisches 2:1

Hier gibt's aber den ein oder anderen der auf Wirtschaftswegen sei es im Wald oder im Feld dem Landwirt mit Schlepper oder dem Förster im Subaru Forester keinen Platz machen will und meint der Weg gehöre ihm.
 
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Der Autofahrer war wohl ein toxischer alter weisser Mann, von daher kann er nicht hart genug bestraft werden. Hauptsache er wird bestraft, egal wofür.

#metoofürarmeleute
 
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Aus finanziell leidvoller Erfahrung kann ich resümieren, daß ich im eigenen Revier, mit Baschlikmütze und Lodenmantel, beim sichtig werden von mehr als einer dogdancing Trulla
SOFORT und UNVERZÜGLICH die Hacken zusammen knalle und schnellstmöglich den Abstand zu diesen GutmenschINNEN auf mehr als einen Kilometer vergrößere.

Als vom Phänotyp zweifelsfrei zu verortender Lodenjockel, bin ich für die mehrheitlich, weibliche ( #metoo Alarm ) Schleppleinen-Dummy Fraktion der personifizierte Antichrist, welcher in seinem Revier NICHTS zu suchen hat, solange diese sich dort mit der filmischen Dokumentation ihrer Jagdhundausbildung abmühen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Warum soll ein 71jähriger Fussgänger nötigen?

...weil er sich und seine Empfindungen n i c h t im Griff hat :what:

Keiner von uns war dabei und was Gerichte so urteilen ist ja auch bekannt.
Es gibt immer solche und solche.

absolut richtig !

Und vielen Leuten ist es auch nicht bekannt, dass Nötigung einen recht großen Rahmen hat.

Anders gesagt, man kann da sehr schnell davon betroffen sein :?
 
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11 Apr 2006
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71 jähriger Rentner mit Geländewagen = Jagdpächter oder JAB ???


Ich denke, wenn es ein Jäger gewesen wäre, hätte es in dem Artikel dringestanden.

wmh

Jäger:cool:
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Was wäre denn die korrekte Reaktion auf einen solch knappen Zeitungsausriss?

1. Schlaget ihn bis er Blut pisst!

oder

2. Die Hundeweiber sind gemein!

Eigentlich kann man nur die Akte schließen und was vernünftiges machen.


...auch richtig!

Einfach einmal die wwweltweitgrößte Bibliothek bemühen und herausfinden, wa s genau Nötigung bedeutet.

Zitat:

"
[h=1]§ 240
Nötigung
[/h](1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.



(3) Der Versuch ist strafbar.



(4) [SUP]1[/SUP]In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

[SUP]2[/SUP]Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter


1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
"

Zitat Ende

Mag sich jeder seinen Teil dazu denken
 
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Allen die auch ein Revier betreuen, dürften ähnliche Situationen schon vorgekommen sein:evil:
Ich handhabe es so: Ich spreche niemand an, wenn es mehrere Personen sind, bei Frauen schon gar nicht! Ich spreche niemand an, wenn ich eine sichtbare Waffe dabei habe. Ich bin freundlich, bestimmt und erkläre worum es geht, sollte das keine Wirkung zeigen, bin ich bei Wiederholungstätern schon deutlicher. Ich habe nur wenige "Hardcore Querulanten" kennengelernt, die mich dann, im richtigen Moment, aber auch. Es gibt Menschen bei denen keine Sozialisierung stattgefunden hat, dafür gibt es dann den "Schnellkurs".
Wenn es um das Laufenlassen von Hunden während der Brut- und Setzzeit und abseits von Wegen geht, kann ich natürlich nur dann Leute ansprechen, wenn ich mich selbst korrekt verhalte. Bei mir ist selbst die Teckelhündin während dieser Wochen nur angeleint mit unterwegs.

Horrido
 
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