Welche Vorschriften für die Pulverlagerung (NC) im Erdbunker

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Hallo zusammen,

möchte meinen Garten ein wenig umgestalten und einen kleinen "Keller" in den Hang einbringen, in dem ich dann evtl. auch NC Pulver lagern möchte. Leider finde ich hierzu wenig Hinweise bezüglich der Ausführung.

Hat einer von euch sowas schon Umgesetzt? Gelten für außerhalb des Hauses die selben Sicherungsstufen wie innerhalb?

Plan wäre die Seitenmauern zu betonieren und in die Hangseite ein Behältnis einzubauen.
Wie sieht es aus mit:
- Druckentlastungsfläche (1qm?)
- Ausführung Tür ( Stahlblech/Stahl?)
- Ausführung Schloss ( Zylinderschloss?)
- maximale Lagermenge (5kg?)


vg
 
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26 Aug 2008
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Um von vorne herein Probleme so weit als möglich zu vermeiden, würde ich an deiner Stelle zuerst mit der zuständigen Behörde sprechen; die haben evtl. auch ein Merkblatt dazu bzw. nennen dir die Fundstellen für die einschlägigen Regelungen.

Teddy
 
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@ Nikname:

Und wenn Du dann von Deiner Behörde "gesetzessichere" Auskunft hast, wäre es ja nützlich, wenn Du die Eckpunkte hier veröffentlichst.

Wandersmann
 
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...ich würd mal sagen, da sieht keiner nach, warum fragen?

Felix Austria! Aber nicht doch in Preussistan.

TS: Schau nach der " 2.Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) und dort vor allem in den § 4 mit allen Unterabschnitten.
Du kriegst zumindest eine Vorstellung.
 
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So ein erdüberdecktes Bauwerk als Pulverbunker ist durchaus genehmigungsfähig und - je nach Entfernung von den nächsten bewohnten Gebäuden - eben auch für erhebliche Mengen (denk mal so an 500kg bis 2to NEM) geeignet. Die Frage ist nur, nach was Du lagern willst. Entsprechend der Kleinmengenregelung gilt es als "unbewohntes Nebengebäude". Wenn Du darüber hinaus gehen willst (ortsfestes Lager) ist SprengLR 210 und SprengLR 230 Deine Grundlektüre.

http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16497/5_210.pdf
 
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Ich hatte so etwas mal angefragt und die sind fast ausgerastet.

Um Gottes Willen, Sprengstofflager, die Welt geht unter.

Lies Dich erst mal gründlichst ein!
 
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Darum frage ich ja erst mal hier, ob schon jemand bei dem Thema Erfahrungen gemacht hat, bevor die im Amt im Dreieck hüpfen... [emoji6]

VG

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Die werden hüpfen, ein HB Männchen ist nix dagegen.

Warum sollten die hüpfen?
Es gibt die Möglichkeit im Aussenbereich mehr als die drei obligatorischen Kg Pulver zu lagern - für nicht gewerblich meist fünf.
Dafür sind ein paar Regeln zu beachten was die baulichen Maßnahmen betrifft. Die werden kundgetan, die werden umgesetzt und überprüft und schon ist es gut.
 
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Ich hab mir einst einen B-Würfel im Garten einbetoniert. Allerdings nur als Nebengebäude für 5Kg.
In die Rückwand des Würfels habe ich eine Reihe Löcher gebohrt und Vierkantrohre vor geschweißt, so daß "Druck" nach vorne entweichen kann.
Vor das ganze kam eine Blechtür mit Schließzylinder. Die Blechtür habe ich mir aus einem alten Heizungskessel gedengelt.
Das ganze noch mit alten Ziegelsteinen ummauert sieht aus wie 100 Jahre alt.
 
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Warum sollten die hüpfen?
Es gibt die Möglichkeit im Aussenbereich mehr als die drei obligatorischen Kg Pulver zu lagern - für nicht gewerblich meist fünf.
Dafür sind ein paar Regeln zu beachten was die baulichen Maßnahmen betrifft. Die werden kundgetan, die werden umgesetzt und überprüft und schon ist es gut.

Wenn mans sorum angeht, kann es glatt gehen - bei uns gibt es ein Formblatt, wo die rechtlich relevanten Eckpunkte abgefragt werden (Nebengebäude, Druckentlastung, feuerhemmend etc...).

Die Frage: "geht auch ein Erdbunker?" kann schnell zu sehr irritierten und kritischen Gesichtern und Nachfragen führen
 
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