Jagdrecht in Schweden

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25 Apr 2016
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Vorab, ich habe diverse Threads hier im Forum durch...unter anderem auch den folgenden:

https://forum.wildundhund.de/showthread.php?114781-Jagen-auf-eigenem-Grundstück-in-Schweden

Bei mir ergibt sich folgende Situation:

1. Eigenes Grundstück in Schweden im Besitz des Vaters als Schenkung der Großeltern
2. Ursprünglicher Kaufvertrag der Großeltern mit Jagdrecht
3. Massive Schwarzwild Schäden auf eigenem Grundstück und in der Umgebung
4. Alle Nachbarn in der Umgebung jagdlich sehr aktiv und aufgeschlossen für tatkräftige Unterstützung bei der Schwarzwildbejagung


Nun zu meiner Frage:

Kann ich auf Basis des Eigentums meines Vaters die Waffeneinfuhr mit meinem EFP beantragen und mich dann vor Ort auf Einladung hin der Jagd anschliessen oder liegen die Hürden hier höher?
 
S

scaver

Guest
Der Besitzer eines Grundstücks mit Jagdrecht, kann dieses Recht auf den Sohn übertragen oder Ehemann/Ehefrau. Wer dann in D jagen darf, darf das dann auch auf dem Grund in Schweden. Wenn man sich einer Jagdgesellschaft anschliessen will, hat das nichts mit dem eigenen Jagdrecht zu tun. Das ist eine andere Nummer, es sei denn, das eigene Jagdrecht liegt in einem VVO, wo man erfreulicherweise beteiligt wäre per Erbrecht des eigenen Grundes. Dies bezieht sich aber auf die Jagd auf Elch oder RoW. Schwarzwild ist wie Bär oder Damwild Niederwild, da mach jeder was er will im VVO oder seinem Grund, je nachdem (Die Gemeinschaft kann Regeln festlegen). Wenn Sauen zu Schaden gehen, kann es sein, dass Grundbesitzer großzügig Überjagen zulassen. Muß aber nicht.Die Jagd ist den Schweden heilig, auch auf Schwarzwild.
sca
 

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