Leinenpflicht...Zahlen und Fakten ?

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Hmmm ich habe meinen Hund fast nie an der Leine....
So trete ich hier als Jäger auf, Leute die schnell ihren Hund an die Leine nehmen wenn sie meinen Geländewagen kommen sehen begrüße ich nett und Frage ob der Hund nicht hört , und wenn doch, warum sie ihn denn dann an die leine nehmen..
Seit dem ist die Stimmung im Revier wesentlich besser.
Einen Hund hab ich Mal hinter ner Rotte verfolgt und dann eingefangen und den Rottweiler zurückgebracht. dem Besitzer hab ich weder gedroht seinen Hund zu erschießen, noch ihn anzuzeigen, sondern ihn nur freundlich darauf hingewiesen, das er das unter Kontrolle haben muss und sowas.mal , aber nicht wieder vorkommen darf.
Was meint ihr wer seitdem 8 immer an der Leine ist, wenns Richtung Wald geht...

Wer einen Hund sein Leben an der Leine rumschleppt braucht keinen Hund, artgerechte Haltung gibt's auch bei Haustieren.
Man muss den hund halt auch steuern können beim rumlaufen/stöbern, und augenscheinliche Brutplätze und einstände werden nicht betreten , fertig.

Und wenn ich alles ( nur das was ich mitbekommen) zusammenrechnen was Jagdhunde so auf treibjagden und abseits von diesen anstellen , was nicht auf dem Jagdplan stand, dann sind die paar Risse und Störungen von Muttis wauzis echt egal.

Anders bei richtig wildernden Hunden, da muss man einen Riegel vorschieben, egal wem er gehört, aber das geht auch meist über den Besitzer besser als über den Hund
....

Dann kommt noch dazu ,das ich nur wenn ich die Störung , tötung und Lebensraumentfernung durch forstliche baumassnahmen, holzmachen etc und wildunfälle zusammenrechne, die paar Hundestörungen echt lapidar sind.



Ich bin froh das wir in rlp kein Leinenzwang haben.
Und in der Setzzeit sind die Leute hier mit ihrem Hund vorsichtiger, ganz einfach ohne Verbote...
Ganz scheint das Gehirn noch nicht aus der Mode zu sein...

Die meisten Jäger die sich über sowas.hier bei uns ständig aufregen haben ein Revier mit hohem Freizeitaufkommen, also wochenends Parkcharakter....
Das war schon vor der Pacht so und wird so bleiben, deshalb wars auch billiger als andere.
Aber der Wald ist für alle da, so ist es nunmal zum Glück.
Da gibt's dann eh wenig Hasen und co. So what?

Gruss vom kaffee im Sonnenschein..
Eiche

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Hmmm ich habe meinen Hund fast nie an der Leine....

Wer einen Hund sein Leben an der Leine rumschleppt braucht keinen Hund..

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Äh...
mal Ehrlich : kann es sein das du dir selber etwas Vormachst ?

Wer meint die Leine behindert den Hund; hat einen Ziehmliches Wissendefezit.

Die Leine Begrenzt nicht den Hund; sie Verbindet Hund und Hundehalter; geben dem Hund verläsliche Grenzen die er nicht immer neu Austesten muß.

Wer mein " Artgerechte Hundehaltung" ist frei laufenb lassen; sollte sich besser keinen Hund anschaffen.

Artgerechte Hundehaltung ist auch sich mit dem Hund auseinander setzen; ihn Artgerecht beschäftigen und Motivieren; ihn lenken und leiten und vor Schäden bewahren. Frei stromern und toben zu lassen hat nicht; aber auch granichts mit Artgerecht in Bezug auf Hund zu tun !

TM
der von Hundehaltung nun so keine Ahnung hat...
 
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Du kannst auf Deinem Land machen was Du möchtest, in Jagdrevieren sollte man so was unterlassen, vor allem wenn man Jäger und damit anerkannter Naturschützer ist.

Horrido
 
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Was soll ich unterlassen?
Meine Hunde sind gesetzeskonform wo erlaubt Offline und da wo sie angeleint sein müssen, abseits der Wege und im Ort an der Leine. Absuchen von Wiesen oder stöbern im Wald findet nicht statt. Wo genau ist da jetzt das Problem?

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Was soll ich unterlassen?
Meine Hunde sind gesetzeskonform wo erlaubt Offline und da wo sie angeleint sein müssen, abseits der Wege und im Ort an der Leine. Absuchen von Wiesen oder stöbern im Wald findet nicht statt. Wo genau ist da jetzt das Problem?

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Nun:
läßt du deine Hunde dort wo Leinenzwang ist Traben und Galopieren ohne Leinenbindung ?

In Nds gillt : Leinenzwang.
Ausgenommen sind Jagd- Blinden- und Diensthunde die bei der Ausübung ihrer Aufgaben sind ( ergo auch nicht der Spaziergang im Fremden Revier..) und bei Diensthunden als solche gekenzeichnet sind.
Mehr Ausnahmen läßt das Gesetz nicht zu und hat sein Begründung im Natur- und Artenschutz; nicht im Jagdschutz. Das Gesetz gillt für alle...
unsere Gemeindeverwaltung freut sich jedesmal wen wieder 185 € im Gemeindesäckel klimpern. Im Wiederhohlungsfall gibt es Aufschläge...
bringen Jäger das Fehlverhalten zur Anzeige; bekommen die Anzeigenden dann evt. im Widerspruchsverfahren Zeugengeld.

TM
 
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15 Okt 2011
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7.718
Nun:
läßt du deine Hunde dort wo Leinenzwang ist Traben und Galopieren ohne Leinenbindung ?

Wenn du meine Beiträge aufmerksam verfolgt hast, kennst du die Antworten ja.
Meine Hunde traben bzw. galoppieren auch da wo sie an der Leine seien müssen, auch ohne dass ich auf dem Fahrad sitze! [emoji6]

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