In der aktuellen DWJ wird auf ein Urteil aus Stuttgart verwiesen wo ein ambitionierter Fallenjäger (30 Füchse im letzten Jagdjahr in ortsnähe) aus BW die dritte Kurzwaffe in 22 lfb erstritten hat. (Ich weiß das lange zeit in BW die dritte KW unproblematisch war , in manchen Landstrichen vll auch noch ist)
Der Jäger besaß eine pistole in 45 ACP und einen Revolver in 44 Mag. Für die pistole gab es wohl kein Wechselsystem( d.h. man weiß nicht wie das urteil ausgefallen wäre falls ein solches Verfügbar gewesen wäre), eine einsatzpatrone für den Revolver oder revolverschrot wurde auch vom Gericht als ungeeignet angesehen. Auch wurde verneint , dass der jäger eine seiner großkalibriegen waffen verkauft. Er bejagt schalenwild, schwarzwild und bau und fallenjagd.
Finde das urteil gamz interessant weil es ja mal gegen den mainstram der letzten jahre läuft.
Der Jäger besaß eine pistole in 45 ACP und einen Revolver in 44 Mag. Für die pistole gab es wohl kein Wechselsystem( d.h. man weiß nicht wie das urteil ausgefallen wäre falls ein solches Verfügbar gewesen wäre), eine einsatzpatrone für den Revolver oder revolverschrot wurde auch vom Gericht als ungeeignet angesehen. Auch wurde verneint , dass der jäger eine seiner großkalibriegen waffen verkauft. Er bejagt schalenwild, schwarzwild und bau und fallenjagd.
Finde das urteil gamz interessant weil es ja mal gegen den mainstram der letzten jahre läuft.