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Gelöschtes Mitglied 20170
Guest
Warum war nix mit Erbe?OT
Gab's vor drei Jahren mal für 'nen Zwanziger, incl. 200 Schuß Munition. Hab sie zerlegt und poliert. Ich finde den Klassiker schöner als die WALTHER PP.
Warum war nix mit Erbe?OT
Gab's vor drei Jahren mal für 'nen Zwanziger, incl. 200 Schuß Munition. Hab sie zerlegt und poliert. Ich finde den Klassiker schöner als die WALTHER PP.
Warum war nix mit Erbe?
- Kurzwaffen haben ein hohes Gefährdungspotential, daher sollte ihre Zahl so gering wie möglich gehalten werden
OT
Nein, die Makarov habe ich im Netz gekauft. Der Verkäufer wohnte aber nur 10 Kilometer entfernt. Hat sie dann raus genommen. Habe sie dann aufgehübscht. Bei AUCTRONICA habe ich die gleiche Waffe im letzten Jahr für 22 Euro ersteigert. Danach habe ich den Verkäufer (FRANKOIA) gebeten, mir für die 22 Euro nur die beiden Magazine und die Griffschalen zu zuschicken und den Rest zu verschrotten. Ging aus unerfindlichen Gründen aber nicht. War dann egal, sie haben sie nochmals eingestellt.
Ich habe nichts nachgeredet, ich habe meine Auffassung der Intention des Gesetzgebers wiedergegeben.Diese Aussage wird immer so gerne nach geredet
nur mal im Ernst: Ist das so?
Wie die meisten hier bin ich bei entsprechendem Wetter ohne weiteres in der Lage, mit einem normalen Jagdgewehr eine Person auf 600 Meter sehr sicher, auf 800 Meter sehr wahrscheinlich und auf 1000 Meter bei gutem Wetter mit hohen Chancen zu füsilieren.
Alle Amokisten der letzten 20 Jahren hatte nur EINE Waffe und legten direkt los.
...
Und auf die jährlich rund 70 Todesfälle durch Schusswaffen in Deutschland, die keine Amokläufe sind, trifft das meist nicht zu.
Ganz abgesehen davon, dass es beim Gefährdungspotential auch nicht nur darum geht, was der legale Besitzer mit den Waffen machen könnte, sondern auch, wie viele und welche Waffen z.B. im Einbruchsfall für illegale Waffenbesitzer verfügbar werden.
Von daher ist es definitiv sinnvoll, die Art und Anzahl der legalen Waffen einzuschränken.
Nun kann man sich trefflich darüber streiten, ob der Durchschnittsjäger 2 oder 3 Kurzwaffen braucht. Bei 5 würden die meisten wohl zustimmen, dass das deutlich über dem Normalbedarf liegt, bei 10 ganz sicher die ganz grosse Mehrheit.
Des weiteren ist es auch nicht so, dass Langwaffen in absolut beliebiger Zahl besessen werden dürfen, auch wenn der Gesetzgeber kein pauschales Limit für Jäger vorsieht. Auch da hat es Fälle von deutlich überzogenen Waffenmengen gegeben (ich weiss die Zahl nicht mehr genau, aber es waren einige Dutzend Langwaffen), in denen die Behörde den Waffenbesitz eingeschränkt hat.
Dies stellt aber den tatsächlichen Grund (laut Gesetzesbegründung) dar.Wenn ich eine Kurzwaffe zugestehe sind die folgenden für eine Gefährdung unerheblich - es sei denn ich phantasiere mir eine neue Wehrsportgruppe Hoffmann herbei.
...Bei meinen Jagdfreunden ist das ganz genau so - da ist sogar ein Wehrdienstverweigerer dabei !
Der hat Angst vorm Finanzamt. Wenn der nicht min. 100 % Marge macht, glaubt er, das er Probleme mit mit der Steuer bekommt. Hat bei einer Prüfung mal schlechte Erfahrungen gemacht. Ich habe dann zwei Walther PP Magazine auf einem Trödelmarkt gekauft. Passen auch, sind fast identisch. Haben nur einen schwarzen Abschluss. Anhang anzeigen 62122Hat Dir kein örtlicher Büchser gegen Handling Fee helfen können?
Alles. Es geht um das allgemeine, gesamte Gefährdungspotenzial durch Kurzwaffen. Nicht nur durch Kurzwaffen, die in verantwortungsvoller Jägerhand sind.Und wieviele Tote durch Polizeiwaffen sind da drin? Wieviele aus Notwehr? Wieviele Unfälle? Was hat das alles mit Gefährdung zu tun?
Das eine Extrem (freie Anzahl) durch das sinnverzerrte andere Extrem (keine Waffen in Privathand) zu begründen, ist irgendwie wenig sinnvoll. Meist ist ein gescheiter Kompromiss dazwischen das Erstrebenswere.Nein. Ist es NICHT. Denn genau diese Denke führt dazu daß in letzter Konsequenz die Waffen wieder zusammen mit 5 Patronen beim Polizeiposten abgeholt werden, und auch ja die leeren Hülsen zurückgezählt werden.
Wer BRAUCHT Kaugummi oder Atombomben? Das Argument an sich ist sinnlos und gehört abgeschafft. Es ist darüber hinaus auch gar nicht der Grund für Beschränkungen, sondern für Freigaben. Der Gesetzgeber erkennt das Bedürfnis des Jägers nach Kurzwaffen an. Aufgrund der allgemeinen Sicherheit wird es aber auf zwei eingeschränkt.Wer BRAUCHT Motorräder, wer BRAUCHT Dutzende Klappmesser, wer BRAUCHT Fun-SUVs, etc. etc. etc. .... sorry, in meinen Augen KEIN Grund für Beschränkungen.
Nein, ist es eben nicht. Denn es ist ein Unterschied, ob im Einbruchsfall zwei, drei oder zehn Kurzwaffen abhanden kommen.Wenn ich eine Kurzwaffe zugestehe sind die folgenden für eine Gefährdung unerheblich
Zumindest der Gesetzgeber hat sich bei der Gesetzgebung Gedanken darum gemacht. Er hat die Einschränkung für Jäger gegen den Sicherheitsgewinn für die Gesellschaft abgewogen.Richtig, da gab es Gerichtsentscheide. Weil das WaffG nunmal so ist wie es ist. D.h. aber letztlich nicht daß das auch sinnvollerweise so ist.
Kann ich verstehen. Nur ist das Bedürfnis halt nicht durch die Jagd abgedeckt.Warum ich mehr als zwei KW haben möchte? Freude am Besitz!