Sachliche Beschränkung unentgeltlicher Begehungsschein

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Servus zusammen

Ich habe einen unentgeltlichen Begehungsschein in Bayern. Im dem Revier sind zwei Jagdpächter welche sich nicht ganz grün sind.
Seit diesem Jagdjahr steht in meinem Begehungsschein unter sachlicher Beschränkung die Fallenjagd drinnen.
Der eine Pächter, mit dem ich mich gut verstehe, betreibt die Fallenjagd und bitte mich wenn er zeitlich verhindert ist die Fänge zu entnehmen.
Wie ist da die rechtliche Lange? Darf ich das? Da ja im Begehungsschein unter den sachlicher Beschränkung die Fallenjagd steht.
Gruß und WMH
 
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Ich würde sagen nein. Du eignest dir das Wild, welches mit der Falle erlegt wurde an.
Bei Lebendfallen ist ja auch noch der Fangschuss nötig.

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Gelöschtes Mitglied 7846

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servas

Servus zusammen

...
Seit diesem Jagdjahr steht in meinem Begehungsschein unter sachlichen Verboten: die Fallenjagd drinnen.
....
Gruß und WMH

ist das eine einseitige Änderung in Deinem laufenden Begehungsschein, oder hat der Gute diese Änderung a u c h mit unterschrieben ?


(schöner Scheixx, wenn einer hüh und der Andere hott sagt.. ich kenne das selbst aus der Vergangenheit nur zu gut :evil: )
 
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Es wurde bei der Verlängerung mit dazu aufgenommen.
Aber es handelt sich doch um ein sachliches verbot und kein jagdliches verbot. Oder?
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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Es wurde bei der Verlängerung mit dazu aufgenommen.
Aber es handelt sich doch um ein sachliches verbot und kein jagdliches verbot. Oder?


wie das rechtlich ausschaut, kann ich Dir auch nicht sagen.
Ob sachlich oder nicht, es müssen beide Pächter damit einverstanden sein, mit allem, was man Dir erlaubt.

Aber Du stellst ja in diesem Fall selber keine Fallen... also jagst Du auch nicht damit.

Aneigen zum Übergeben an den Guten
darfst Du Dir das Wild, das lässt der Begehungsschein ja zu.

Sonst dürftest Du auch kein Schalenwild mitnehmen, nach dem Du es erlegt hast.

Ich sehe Dich eher als Erfüllungsgehilfen des Guten an...

Was sagt der denn dazu ?

Edit, rede mit Beiden und lasse Dir die Erlaubnis zur Fallenkontrolle nebst Fangschuss und Raubwildentnahme schriftlich geben.

D a s schließt dann aber mit ein, dass Du k e i n e Falle selber fängig stellst !

Damit wärst Du aus dem Schneider...
 
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wie das rechtlich ausschaut, kann ich Dir auch nicht sagen.
Ob sachlich oder nicht, es müssen beide Pächter damit einverstanden sein, mit allem, was man Dir erlaubt.

Aber Du stellst ja in diesem Fall selber keine Fallen... also jagst Du auch nicht damit.

Aneigen zum Übergeben an den Guten
darfst Du Dir das Wild, das lässt der Begehungsschein ja zu.

Sonst dürftest Du auch kein Schalenwild mitnehmen, nach dem Du es erlegt hast.

Ich sehe Dich eher als Erfüllungsgehilfen des Guten an...

Was sagt der denn dazu ?

Edit, rede mit Beiden und lasse Dir die Erlaubnis zur Fallenkontrolle nebst Fangschuss und Raubwildentnahme schriftlich geben.

D a s schließt dann aber mit ein, dass Du k e i n e Falle selber fängig stellst !

Damit wärst Du aus dem Schneider...

Das Problem ist er ist absolut gegen die Fallenjagd.....
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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Das Problem ist er ist absolut gegen die Fallenjagd.....

tjo.. er kanns aber dem anderen Pächter aber nicht verbieten.


Ich verstehe es aber immer noch nicht... hat der Fallenfänger die Änderung befürwortet und mit unterschrieben, oder nicht :what:



Schau schwer nach Ärger aus, wenn Du zwischen die Mühlsteine gerätst :?
 
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Ja er musste ja mit unterschreiben sonst hätte ich garkeinen BG bekommen
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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Ja er musste ja mit unterschreiben sonst hätte ich garkeinen BG bekommen

...dann lasse die Hände von den Fallen. Dein Fallenjäger muss sich wohl oder über selbst drum kümmern :?

Vergiss die rechtliche Situation darum...
Du wirst sonst aussortiert !
 
S

scaver

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Seit diesem Jagdjahr steht in meinem Begehungsschein unter sachlicher Beschränkung die Fallenjagd drinnen.
Du darfts nicht mit Fallen jagen. Du darfts in dem Revier die Fallenjagd nicht ausüben. Du darfst in dem Revier noch nicht mal Fallen transportieren, putzen, reparieren. Du darfst auch nicht von anderen dazu berechtigten Personen, die Fallen gestellt haben, diese netterweise kontrollieren, anfassen oder Dich in der Nähe erwischen lassen.
sca

p.s sowie Du eine bessere Jagd hast, wechseln
 
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klar, nächstes Jahr unterschreibt Pächter zwei keinen JES mehr und du bist aussortiert.

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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Aussortieren wird nicht der Fall werde da es mein Vater ist

Ist halt a bissal verzwickt..

ok... andere Sachlage..

Aber wenn der andere Pächter Dich nicht mehr drin haben will, kanns zehnmal Dein Vater sein, der für Dich ist.

Da kommt es auf die Ausgestaltung des Pachtvertrages an, welche Vereinbarungen diesebzüglich getroffen wurden.

Wenn Dich Dein Vater zur Fallenkontrolle beauftragt, dann wird der andere Pächter wohl nichts dagegen tun können.

Nur selber scharfstellen darfst Du mit diesem Verbot keine Fallen.
Damit würdest Du die Kriterien der Jagdausübung erfüllen...

das Raubwild aufsuchen, dem Raubwild nachstellen, das gefangene Raubwild erlegen..

Aber wenns gar so brutal strittig ist, sollte Dein Vater einen Justitiar zu Rate ziehen !!
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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Servus zusammen

Ich habe einen unentgeltlichen Begehungsschein in Bayern. ...
...
Der eine Pächter, mit dem ich mich gut verstehe, betreibt die Fallenjagd und bitte mich wenn er zeitlich verhindert ist die Fänge zu entnehmen.
Wie ist da die rechtliche Lange? Darf ich das? Da ja im Begehungsschein unter den sachlicher Beschränkung die Fallenjagd steht.
Gruß und WMH

noch eine wichtige Frage?

-benötigst Du in Bayern einen Lehrgang zum Fallenfang von Raubwild, und falls ja, hast Du diesen erfolgreich absolviert :what:
 

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