Dachs geschossen !

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Man muß nich alles tun was gesetzlich erlaubt ist, ich denke darüber sind wir uns einig:cheers: Nun hat jemand eine Jungdachsfähe geschoßen, legal! Aber zumindest fraglich!
Hoffen wir doch das der Schütze daraus gelernt hat und hören auf damit uns hier zu zerfleischen:cheers:
 
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Man muß nich alles tun was gesetzlich erlaubt ist, ich denke darüber sind wir uns einig:cheers: Nun hat jemand eine Jungdachsfähe geschoßen, legal! Aber zumindest fraglich!
Hoffen wir doch das der Schütze daraus gelernt hat und hören auf damit uns hier zu zerfleischen:cheers:

Hast ja recht, aber diese Art der Diskussion ist bei so einem Thema vorprogrammiert.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Ja wegen Clown Popow vom Gipfl.

ja, schau.. ganz einfach:

- der Dachs hat Schusszeit
- der Dachs wird, sofern er k e i n zur Aufzucht von Jungtieren notwendiges Elterntier ist e r l e g t

Und jetzt :what:

Ja nix.. das Landesjagdgesetz gibt es her, aus fertig , basta.

Das sind einfach die Fakten.

Da könnt ihr Gift und Galle verspritzen... es ändert nichts daran, dass in diesem einen Bundesland nicht nur ein Dachs, sndern mit Sicherheit noch ein paar andere N i c h t - Elterntiere erlegt werden..

Und warum?

Weil Leute das Jagdrecht haben und und das Landesjagdgesetz das für zulässig erklärt.

Gaaaanz einfach :)

Was der Einzelne darauf macht, bleibt ihm selbst überlassen.

Um nichts anderes geht es mir persönlich.
 
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hört jetzt auf!:evil:

Im Mai da gehn die Rehe auf
und die Foristi warten drauf
vergessen sind dann Zank und Streit
zum Ansitz macht man sich bereit
Und wenn Diana einem lacht
streckt man nen Bock, eh man gedacht
ich wünsch Euch Allen Anblick und reiche Beute
jagt mit Freude, aber bleibt anständig dabei Leute:thumbup:

Horrido
 
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...........................

Ja nix.. das Landesjagdgesetz gibt es her, aus fertig , basta.

Das sind einfach die Fakten.

........................

Mal ne Frage so zwischendurch, kann sein das ich das jetzt irgendwo überlesen habe.
Aber hat der TS mal irgendwo geschrieben in welchem Bundesland der Dachs bzw die Dachsfähe erlegt wurde?
Ich kann das nirgends finden.
Ein Anderer hat ein Bundesland in den Raum geworfen.
Aber wurde der Abschuß auch dort wirklich getätigt?:what::what::what::what::what:
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
@Maxl1984,

gipflzipfla schrieb:
nein, man will auch keine zur Aufzucht von Raubwildwelpen nötige Elterntiere erlegen... !!

Und mit Gewissen im Leib macht man das vorsätzlich auch nicht.


Wohl aber darfst und k a n n s t Du Schmalgeissen, Spießer, Knopfer und sonstige Rehböcke wie auch analog dazu andere Schalenwildarten innerhalb ihrer Jagdzeit erlegen.. da hat kein Mensch etwas dagegen.

Dafür lässt Du Muttertiere unbejagt.



Dann unterstelle bitte einem verantwortungsvollem Jäger aber auch, dass er weiss, was darf !

Und wenn er etwas tut, was er darf, dann halte den Pinsel flach....

So einfach ist das !

Thema durch.... es gibt kein Argument dagegen, dass man bejagbares Wild, Raubwild, innerhalb seiner Schusszeiten bejagen darf.
Darf man dann auch ab 16.8. Geißen vor ihren Kitzen erlegen??????

hast Du ein Textverständnisproblem, oder was :what:

Oder bist Du nur zu unfähig, um zu wissen, wie lange Rehkitze gesäugt und geführt werden :what:

Sei Dir sicher, ich weiss es !



Übrigens sagt unser Landesjagdgesetz aus, dass wir ab 01.08. bis 31.12 führende Geissen und Kitze erlegen dürfen.

Manch einer versteht das dann schon falsch...

Ich finde das aber nicht gut :no:
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
serus

Mal ne Frage so zwischendurch, kann sein das ich das jetzt irgendwo überlesen habe.
Aber hat der TS mal irgendwo geschrieben in welchem Bundesland der Dachs bzw die Dachsfähe erlegt wurde?
Ich kann das nirgends finden.
Ein Anderer hat ein Bundesland in den Raum geworfen.
Aber wurde der Abschuß auch dort wirklich getätigt?:what::what::what::what::what:

Wurde es dementiert :what:
Nein, ich habe nichts gegenteiliges gelesen...


Bleiben wir also doch der Einfachheit halber bei der legal erlegten Jungdachsfähe, in einem Bundesland, in dem sie Schusszeit hat.

Das erspart Dir weitere Spekulationen...

und es ändert auch nichts an der Tatsache, dass wenn etwas erlaubt, so auch nicht verboten ist.

Änderungswünsche darf man bestimmt an die jeweilige Landesregierung senden.... :biggrin:
 
G

Gelöschtes Mitglied 9073

Guest
Gipfl, eine letzte Frage:

Woran erkennst DU Mitte April ob eine Fähe führend ist oder nicht? Nun lass mal deinen Sachverstand fließen!

Legal ist die Sache auch in MV ja nur, wenn die Fähe nicht führend war. Vermutlich hat das der TS mit Hilfe einer Fachfirma und ihrer Inspektionstechnik sicher evaluieren können, als Mutti gerade mal einkaufen musste.

Anhang anzeigen 62061
 
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Das Bundesland ist von mir. Wollte halt wissen wo man jetzt uberhaupt Dachse schießen darf. Gehe jetzt aber schon davon aus, dass der TS im Rahmen der Jagdzeit gehandelt hat. Der TS meldet sich aber auch anscheinend nicht, also entweder Zündler, aus einem anderen Bundesland oder ihm is klar geworden, was er ggf. angerichtet hat und traut sich nicht mehr.
wenn die Zähne noch gut aussehen hat es ja vieleicht gepasst. Zur Altersbestimmung gibt es einiges im Netz ist aber alles eher Kaffeesatzleserei. Ggf. meldet er sich ja noch.

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Die erweiterte Suchfunktion benutzen nach Beiträgen, unter Benutzernamen den Threadstarter eingeben, und dann weiß man, woher der Wind weht.

Wenn die Jungjägerprüfung im Bezirk Urfahr-Umgebung abgelegt hat, dann würde wohl das oberösterreichische Landesjagdgesetz gelten.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LROO&Gesetzesnummer=20000471

Wer nicht nachlesen will, die Schonzeit der Dachse in Oberösterreich:
Dachsvom 16. Jänner bis 30. Juni.

Aber wie gesagt, alles rein spekulativ, da sich der Threadstarter bis dato standhaft geweigert hat, die Frage nach dem Bundesland zu beantworten.

Alles in Allem eine dubiose Sache, zuerst voller Inbrunst die Erlegung vermelden und dann abschwächen, es wäre ein anderer gewesen und er gehe jetzt aus dem Revier, weil da so manches nicht passt....

Ich denke mir meinen Teil nach all dem Gelesenen und gottseidank ist Denken nicht verboten!
 
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serus



Wurde es dementiert :what:
Nein, ich habe nichts gegenteiliges gelesen...


Bleiben wir also doch der Einfachheit halber bei der legal erlegten Jungdachsfähe, in einem Bundesland, in dem sie Schusszeit hat...................

Da sich der TS nicht mehr meldet und auch das Bundesland hier nicht bestätigt hat, gehe ICH davon aus das es KEIN legaler Abschuß war.
Denn sonst könnte er ja klipp und klar schreiben: "Das war im Bundesland XY und Dachse sind bei uns offen!"
Hat er aber nicht. Und das geht in keinster Weise gegen dich gipflzipfla!

Bei uns sind auch diverse Jungtiere offen, ABER bevor ICH bei denen den Finger krumm mache muß ich mir schon 200%ig sicher sein.
Und da man das in der Dämmerung oder bei Nacht nicht sein kann, bleibt der Finger bei MIR in so einem Fall gerade! ENDE !
 
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Und bleibt die Kugel in dem Lauf- regt kein Mensch sich drüber auf.....:biggrin:

CD
 

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