Darüber solltest Du noch mal nachdenken: über den Unterschied, bei der Landwirtschaft auf eigenem Grund und Boden selbst angebaute (EIGENE) Früchte zu ernten, oder auf eigenem Grund und Boden das Jagdrecht auszuüben und dabei NUR JENE HERRENLOSEN Tiere "ernten" zu dürfen, die per Gesetz (sinnvolle Nutzung und nicht im Bestand bedroht) als Wild definiert wurden (§2 BJG) und auch eine Jagdzeit haben!
Lebende Wildtiere gehören niemandem, auch nicht dem Jagdausübungsberechtigten. Deshalb hat er auch keinerlei Rechte an Ihnen, im Gegensatz zu seinem Eigentum auf den Feldern. Die Existenz und Unversehrtheit freilebeneder Tiere liegen allen Menschen am Herzen und sie zu töten, verlangt in westlichen Kulturen zwingend nach einen vernünftigem Grund. Den muss nicht jeder Jäger vor jedem Schuss nachweisen, wer aber nicht stets vernünftig damit umgeht und sich nur auf den aktuellen Rechtsstatus zurückzieht, muss sich nicht wundern, wenn die nächste Gesetzesnovellierung weitere Restriktionen bringt.
Deshalb halte ich den ÖJV-Ansatz für völlig richtig, unabhängig von gerade geltendem Jagdrecht aller Bejagung eine sinnvolle Ausrichtung durch die genannten "vernünftigen Gründe" zu geben. Das macht die Jagd deutlich weniger angreifbar.