Fex
Moderator
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Passend zum Thema Altersstruktur passt die Meldung, dass der LJV Baden-Württemberg eine Altersbegrenzung bei den Prüfungskommissionen einführen will - mit Erreichen des 70. Lebensjahres soll der Prüfer aus der Kommission ausscheiden.
Wurde natürlich sehr kontrovers diskutiert - auch ich bin mir nicht sicher, ob das der richtige Weg ist. Man verliert viel Erfahrung und Leute, die sich engagieren.
Jedenfalls weiss ich von keiner KJV, wo die Aspiranten für die Kommission Schlange stehen und nicht reinkommen, weil die Plätze alle von älteren Jägern belegt sind...
Update vom 24.4.2018:
In Baden-Württemberg ist folgende Regelung angedacht:
Wer in dem Jahr der Neubestellung das 71. Lebensjahr vollendet, kann nicht mehr als Mitglied der Prüfungskommission berufen werden.
Das bedeutet für die kommende Periode 2019-2023: Kommissionsmitglieder, die im Jahr 1947 und früher geboren wurden, können nicht mehr berufen werden.
Wer im Jahr 2019 also 71 Jahre alt ist (er hat das 71. Lebensjahr nicht vollendet), kann bestellt werden und bis zum 75. Lebensjahr dieses Amt ausüben.
Wurde natürlich sehr kontrovers diskutiert - auch ich bin mir nicht sicher, ob das der richtige Weg ist. Man verliert viel Erfahrung und Leute, die sich engagieren.
Jedenfalls weiss ich von keiner KJV, wo die Aspiranten für die Kommission Schlange stehen und nicht reinkommen, weil die Plätze alle von älteren Jägern belegt sind...
Update vom 24.4.2018:
In Baden-Württemberg ist folgende Regelung angedacht:
Wer in dem Jahr der Neubestellung das 71. Lebensjahr vollendet, kann nicht mehr als Mitglied der Prüfungskommission berufen werden.
Das bedeutet für die kommende Periode 2019-2023: Kommissionsmitglieder, die im Jahr 1947 und früher geboren wurden, können nicht mehr berufen werden.
Wer im Jahr 2019 also 71 Jahre alt ist (er hat das 71. Lebensjahr nicht vollendet), kann bestellt werden und bis zum 75. Lebensjahr dieses Amt ausüben.
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