Hallo liebe Waidfrauen und Männer,
nach einer hitzigen Diskussion am gestrigen Tag zu dem im Titel erwähnten Thema stelle ich euch folgende Frage.
Einem Jagdkamerad, der mit mir 2017 seine Prüfung abgelegt hat, wurde eine entgeltliche Jagderlaubnis angeboten.
Ich verstehe die Situation nun so.
Er, 2. Jagdjahr, ist laut dem Gesetz nicht Jagdpachtfähig. Wenn ich mir nun das LJG NRW und den § 12 Jagderlaubnis (Zu § 11 Abs. 1 Satz 3 BJG) anschaue, interpretiere ich es so, das das Vorhaben formal nicht funktioniert.
Schätze ich es richtig ein ?
Danke
Besten Gruß
Sascha
nach einer hitzigen Diskussion am gestrigen Tag zu dem im Titel erwähnten Thema stelle ich euch folgende Frage.
Einem Jagdkamerad, der mit mir 2017 seine Prüfung abgelegt hat, wurde eine entgeltliche Jagderlaubnis angeboten.
Ich verstehe die Situation nun so.
Er, 2. Jagdjahr, ist laut dem Gesetz nicht Jagdpachtfähig. Wenn ich mir nun das LJG NRW und den § 12 Jagderlaubnis (Zu § 11 Abs. 1 Satz 3 BJG) anschaue, interpretiere ich es so, das das Vorhaben formal nicht funktioniert.
Schätze ich es richtig ein ?
Danke
Besten Gruß
Sascha