Ist doch völlig egal. Wenn es so wichtig fur dich ist, stell nen schriftlichen Antrag und bestehe auf Bearbeitung.
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Sorry wollte nur berichten wie die Sache ausging !
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Ist doch völlig egal. Wenn es so wichtig fur dich ist, stell nen schriftlichen Antrag und bestehe auf Bearbeitung.
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Wir exerzieren das auch gerade durch (BY). Wobei mir völlig unverständlich ist, dass ich unentgeltlich nach Belieben vergeben kann, beim entgeltlichen aber die Pachtfähigkeit erforderlich sein soll. Ich verstehe den Sinn der Regelung einfach nicht...
Nein, der Gesetzgeber will mit der 1.000h-Regelung verhindern, dass sich eine Person die "Alleinherrschaft" über zu grosse Gebiete erpachten kann.Der Gesetzgeber geht (aller Vs. nach) davon aus, das ein entgeltlicher JES ähnlich stark wie bei einer Pacht in Anspruch genommen wird, der JES-Inhaber also das für sich beste für sein Geld reinholen will.
Nein, der Gesetzgeber will mit der 1.000h-Regelung verhindern, dass sich eine Person die "Alleinherrschaft" über zu grosse Gebiete erpachten kann.
Sollte (regional) dieser Gedanke auch auf die entgeltlichen Jagderlaubnisse ausgeweitet worden sein, dann nur, um die beliebte Strohmann-Nummer zu erschweren.
basti