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- 15 Jun 2011
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Ja hast du, sonst wäre ich nicht darauf eingegangen.
Die entsprechende Nachweispflicht geht aus §36 hervor, nicht aus §39.
Dort steht ganz deutlich dass DU die Maßnehmen nachzuweisen hast.
Deine Aussage hingegen unterstellt das du einzig Nachfragen der Behörde diesbezüglich zu beantworten hast, das musst du auch, aber nicht ausschliesslich.
Die entsprechende Nachweispflicht geht aus §36 hervor, nicht aus §39.
Dort steht ganz deutlich dass DU die Maßnehmen nachzuweisen hast.
Deine Aussage hingegen unterstellt das du einzig Nachfragen der Behörde diesbezüglich zu beantworten hast, das musst du auch, aber nicht ausschliesslich.