Eigentumsübergang Kanzel Staatsforst

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Hallo zusammen,

nehmen wir an, jemand hat einen entgeltlichen Jagderlaubnisschein bei den Bayr. Staatsf. gehabt und dort auf eigene Kosten Kanzeln aufgestellt. Keine Beistellung des Materials, sondern alles eigenfinanziert.

Nun endet der JES. Sind die Kanzeln automatisch in das Eigentum der Staatsforsten übergegangen, oder habe ich i) Anspruch auf Herausgabe oder ii) auf Ablöse der Reviereinrichtung?

Vielen Dank für Eure Antwort,
Londoneye
 
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Wen bei der Ausstellung des Jagderlaubnis nicht Festgehalten wurde das Jagdeinrichtungen die du in der Landesforst aufstellst in deren Besitz über geht; bleibt dein Eigentum dein Eigentum.

Und darüber kannst du Befinden.

Warum warten bis die Landesforst dir ein Unmoralisches Angebot macht ?

Mach du denen ein Angebot zu welchen Preis du die Einrichtungen antrittst; mit dem Hinweis ( wen deine Jagderlaubnis schon abgelaufen ist) das diese ohne dein Einverständnis bitte nicht zu Nutzen ist; und die Landesforst aber Haftungsrisiko für diese Einrichtung trägt da du derzeitig keinen Zugang mehr hast.

Ich glaube schon das sie sich dann schnell bewegen und du Klarheit hast.

TM
 
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Sollte im Vertrag stehen. Im Saarforst hast du deine Einrichtungen nach einer vorgegebenen Zeit abzubauen. Danach kann der Forst die unentgeltlich übernehmen oder auf deine Kosten entsorgen lassen. Aus versicherungstechnischen Gründen werden die idR abgerissen.
 
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Wenn im Begehschein dazu nichts steht, dann ist eine solche Kanzel ohne Erlaubnis des Eigentümers (Staat) errichtet. Die wird dann genau so behandelt wie ein Auto das irgendwer in den Wald stellt. Eine Kanzel ist nämlich kein Gebäude und geht deswegen nicht automatisch in das Eigentum des Grundeigentümers über. Der Waldbesitzer kann die Kanzel während der Dauer des Begehscheins dulden und nach Ablauf Beseitigung verlangen. Wenn der Waldeigentümer die Kanzeln nicht kaufen will, dann sind diese zu beseitigen. Wenn der Waldeigentümer gar nichts macht, dann bleiben die Kanzeln auch nach dem Ablauf des Begehscheins im Eigentum des Errichters. Wenn der Waldeigentümer diese nun nutz, so kann der Eigentümer Unterlassung verlangen. Dies wird aber umgehend eine Beseitigungsaufforderung mit Fristsetzung und Androhung der kostenpflichtigen Selbstvornahme nach sich ziehen. Fazit: Er kann die Dinger stehen lassen und hoffen, dass keine weitere Reaktion des Waldbesitzers kommt. Das wird die Regel sein. Man kann sich aber auch fair auf eine Ablöse einigen. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Hallo zusammen,

nehmen wir an, jemand hat einen entgeltlichen Jagderlaubnisschein bei den Bayr. Staatsf. gehabt und dort auf eigene Kosten Kanzeln aufgestellt. Keine Beistellung des Materials, sondern alles eigenfinanziert.

Nun endet der JES. Sind die Kanzeln automatisch in das Eigentum der Staatsforsten übergegangen, oder habe ich i) Anspruch auf Herausgabe oder ii) auf Ablöse der Reviereinrichtung?

Vielen Dank für Eure Antwort,
Londoneye

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Nix "Klick", dem Fragesteller geht es nicht um die Beendigung eines Pachtverhältnisses, sondern um die Beendigung einer Jagderlaubnis.
Er war da lediglich (nicht abwertend gemeint!) Jagdgast und hat seinen Sitzstock im Wald vergessen. Also wieder hin und die Klamotten wegholen, falls im Vertrag dazu nichts anderes vereinbart war und der Revierleiter einem Deal nicht zugänglich ist.

basti
 
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Manche FB des BaySF schreiben die Errichtung von jagdlichen Einrichtungen mit gleichzeitiger Überlassung an den FB vor, dann ist die Sachlage klar. Falls nichts im JES stehen sollte, gehören dem Errichter die Einrichtungen mit allen Rechten und Pflichten. Also einfach mal nachlesen was unterschrieben wurde.
 
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Manche FB des BaySF schreiben die Errichtung von jagdlichen Einrichtungen mit gleichzeitiger Überlassung an den FB vor, dann ist die Sachlage klar. Falls nichts im JES stehen sollte, gehören dem Errichter die Einrichtungen mit allen Rechten und Pflichten. Also einfach mal nachlesen was unterschrieben wurde.


:lol::lol: Der war gut :lol::lol:

Du meinst die finden wen, der für einen BGS löhnt, dann selbst die Ansitzeinrichtungen zu seinen Lasten ins Revier stellt und dort belassen muss und dann auch noch fürs erlegt Wildbret zahlt und ggf. noch bei nicht Erfüllung des Abschusses ne Strafzahlung tätig

:lol::lol::lol::lol: ehrlich, der war gut....
 
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Manche FB des BaySF schreiben die Errichtung von jagdlichen Einrichtungen mit gleichzeitiger Überlassung an den FB vor, dann ist die Sachlage klar. Falls nichts im JES stehen sollte, gehören dem Errichter die Einrichtungen mit allen Rechten und Pflichten. Also einfach mal nachlesen was unterschrieben wurde.

Rahmenvereinbarung Jagderlaubnisschein

......
6. Jagdeinrichtungen
a)....
b)....
c)Stationäre Jagdeinrichtungen verbleiben grundsätzlich im Eigentum der BaySF
d)Für vom Jagdgast selbst erstellte Reviereinrichtungen wird keine Haftung übernommen.
f).....
Unter c) sind zu verstehen, jagdliche Einrichtungen die vom Betrieb selbst erstellt wurden oder zumindest das Baumaterial gestellt wurde.
Unter d) sind die vom TS auf eigene Kosten erstellten Einrichtungen gemeint. Keine Haftung heißt abbauen und mitnehmen, oder dem Betrieb schenken oder umsägen und beseitigen.
 
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Rahmenvereinbarung Jagderlaubnisschein

......
6. Jagdeinrichtungen
a)....
b)....
c)Stationäre Jagdeinrichtungen verbleiben grundsätzlich im Eigentum der BaySF
d)Für vom Jagdgast selbst erstellte Reviereinrichtungen wird keine Haftung übernommen.
f).....
Unter c) sind zu verstehen, jagdliche Einrichtungen die vom Betrieb selbst erstellt wurden oder zumindest das Baumaterial gestellt wurde.
Unter d) sind die vom TS auf eigene Kosten erstellten Einrichtungen gemeint. Keine Haftung heißt abbauen und mitnehmen, oder dem Betrieb schenken oder umsägen und beseitigen.

Vielen herzlichen Dank. Das ist auch genau meine Interpretation. Wird Baumaterial gestellt und ich baue daraus eine Kanzel, dann ist meine Arbeitsleistung untergegangen und die Kanzel ist im Eigentum des Forstes. Stelle ich eine Kanzel auf eigene Kosten auf, trifft eine der Optionen aus d) zu.


Besten Dank,
Londoneye
 

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