Auslandischer Jeger mit Schalldempfer in DE

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Das musst du den Zollbeamten fragen. Ich kann es dir nicht sagen. Ich empfehle auch alles im Vorfeld zu regeln und nicht beim Amtmann vor Ort.
Ich kann dir aber garantieren, dass der eintrag eines SD in den EFWP nicht vorgesehen ist und der EFWP in Deutschland als Besitzdokument ausgeschlossen ist.
 
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In Schweden kann ich mein Auto ausrüsten wie es mir gefällt. Ganz ohne die tausend Eintragungen, die ich in Deutschland für diese Anbbauteile haben müsste. Und wenn ich dann nach Deutschland auf Urlaub fahre, kann kein deutscher Polizist mich daran hindern, das Fahrzeug, das hier in diesem Zustand zugelassen ist, zu benützen.
Genau dasselbe trifft auch auf Waffen zu. Ist die Waffe in meinem Heimatland in diesem Zustand zugelassen, darf ich sie auch in Deutschland benützen.
 
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Hei,
ich danke allen fuer die Antworten.
Ein lieber Forist hat mir die relevanten Gesetze/ Bestimmungen gesendet.
Danke dafuer:thumbup:.

Ich werde es vermutlich so machen wie Cast vorgeschlagen hat. Das deutsche Waffengesetz ist sehr komliziert finde ich. Ich werde die Dokumente sicher noch einige Male lesen muessen um es richtig zu verstehen. Die Sako neu einschiessen ist einfacher;-)

Danke nochmal an alle

tømrer
 
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@ ebbe
Deutschland macht dir da aber Auflagen. Um diese Auflagen geht es. Es gibt in DEU eben Gesetze. Diese sind zu beachten, wenn man nicht überrascht werden möchte.
Dein Auto können sie dir übrigens auch ganz lässig stilllegen, wenn es eine Gefährdung darstellt.

Konkret kümmern sich §32WaffG, 30AWaffV und zugehörige WaffVwV um den Punkt Mitnahme von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Gesetzes.
 
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In Schweden kann ich mein Auto ausrüsten wie es mir gefällt. Ganz ohne die tausend Eintragungen, die ich in Deutschland für diese Anbbauteile haben müsste. Und wenn ich dann nach Deutschland auf Urlaub fahre, kann kein deutscher Polizist mich daran hindern, das Fahrzeug, das hier in diesem Zustand zugelassen ist, zu benützen.
Genau dasselbe trifft auch auf Waffen zu. Ist die Waffe in meinem Heimatland in diesem Zustand zugelassen, darf ich sie auch in Deutschland benützen.


Du hast keine Ahnung, wenn du hier mit deiner Schüssel bspw in eine Umweltzone fährst und keine Feinstaubplakette in der Windschutzscheibe hast, bist du fällig. Genauso sind hier 100 W Lampen verboten.
Für Waffen in Deutschland gilt deutsches Recht. Du kommst bspw mit deiner Eftersökslampan nicht über die Grenze, das ist hier ein verbotener Gegenstand.
 
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Das musst du den Zollbeamten fragen. Ich kann es dir nicht sagen. Ich empfehle auch alles im Vorfeld zu regeln und nicht beim Amtmann vor Ort.
Ich kann dir aber garantieren, dass der eintrag eines SD in den EFWP nicht vorgesehen ist und der EFWP in Deutschland als Besitzdokument ausgeschlossen ist.

Der EFWP ist für den deutschen Waffenbesitzer kein Besitzdokument in Deutschland, weil er dafür eine Waffenbesitzkarte hat.

Der EFWP ist aber sehr wohl die Legitimation des ausländischen Waffeninhabers im Gastland..... was sonst sollte er sein?


Gruß

HWL
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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servus

In Schweden kann ich mein Auto ausrüsten wie es mir gefällt. Ganz ohne die tausend Eintragungen, die ich in Deutschland für diese Anbbauteile haben müsste. Und wenn ich dann nach Deutschland auf Urlaub fahre, kann kein deutscher Polizist mich daran hindern, das Fahrzeug, das hier in diesem Zustand zugelassen ist, zu benützen.

...dann kommst Du einmal zu uns, da stehst Du schneller ohne Kennzeichen auf Deiner Karre da, als Du mucken kannst...

Genau dasselbe trifft auch auf Waffen zu. Ist die Waffe in meinem Heimatland in diesem Zustand zugelassen, darf ich sie auch in Deutschland benützen.
Du meinst, dann ist das deutsche Waffengesetz komplett ausser Kraft gesetzt und Du dürftest einen Schalldämpfer benutzen, wenn das, je nach Bundesland, noch nicht einmal der Einheimische ohne Genehmigung darf ?


Probiere es aus und berichte... :biggrin:
 
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Der EFWP ist für den deutschen Waffenbesitzer kein Besitzdokument in Deutschland, weil er dafür eine Waffenbesitzkarte hat.

Der EFWP ist aber sehr wohl die Legitimation des ausländischen Waffeninhabers im Gastland..... was sonst sollte er sein?


Gruß

HWL
Lies dir die Eu Richtlinie bitte selbst durch. DER EFWP ist für niemanden ein Besitzdokument. Es ist eine europäische Vereinbarung zu Mitnahmen von Waffen und Munition.
Er spart Erlaubnisanfragen innerhab des Gültigkeitsbereichs, indem man sich diesen gegenseitig als Erlaubnis anerkennt.
Man hat einfach nur Bürokratie abgebaut.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Lies dir die Eu Richtlinie bitte selbst durch. DER EFWP ist für niemanden ein Besitzdokument. Es ist eine europäische Vereinbarung zu Mitnahmen von Waffen und Munition.
Er spart Erlaubnisanfragen innerhab des Gültigkeitsbereichs, indem man sich diesen gegenseitig als Erlaubnis anerkennt.
Man hat einfach nur Bürokratie abgebaut.

:thumbup:

genau d a s, wurde mir bei der Verlängerung zum wiederholten Male so mitgeteilt: der EuFwP ist k ei n waffenrechtliches Dokument!

Und im Übrigen ist für mich zur Mitnahme der Jagdwaffe nach Deutschland zusätzlich zwingend eine Jagdeinladung erforderlich.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

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In Schweden kann ich mein Auto ausrüsten wie es mir gefällt. Ganz ohne die tausend Eintragungen, die ich in Deutschland für diese Anbbauteile haben müsste. Und wenn ich dann nach Deutschland auf Urlaub fahre, kann kein deutscher Polizist mich daran hindern, das Fahrzeug, das hier in diesem Zustand zugelassen ist, zu benützen.
Genau dasselbe trifft auch auf Waffen zu. Ist die Waffe in meinem Heimatland in diesem Zustand zugelassen, darf ich sie auch in Deutschland benützen.

Wenn Du mit ner Waffe und Anbauteilen die bei euch zugelassen sind, HIER ABER NICHT, damit zur Polizei fährst, denen das vorzeigst und das NICHT zu irgendwelchen Problemen führen sollte, fresse ich meinen Jagdschein mit Honig und Majo!
 
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Wenn Du mit ner Waffe und Anbauteilen die bei euch zugelassen sind, HIER ABER NICHT, damit zur Polizei fährst, denen das vorzeigst und das NICHT zu irgendwelchen Problemen führen sollte, fresse ich meinen Jagdschein mit Honig und Majo!

Obacht - bei uns wird gegenüber alternativen Kulturen ausgeprägte Toleranz freigesetzt.

Halte also Honig und Majo bereit.:roll:
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Naja wenn er es mit der Nazikeule probiert könnte es sein, dass die Polizei ihm den Spaß gönnt....... oder er muss ne Broschüre lesen das man sowas hier nicht macht, dann wäre ich fein raus:twisted:
 
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......fresse ich meinen Jagdschein mit Honig und Majo!

Den Jagdschein musst jetzt wegen mir nicht fressen, aber die Parteibroschüre der Grünen wär mal ein Anfang....

Würd ich gerne sehen wie die das schmeckt ...:biggrin:

Wenn du dass machst, würde ich sogar eine kleine Spende in deinem Namen an Greenpeace oder dem WWF machen ...


:bye::bye:
 
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Lies dir die Eu Richtlinie bitte selbst durch. DER EFWP ist für niemanden ein Besitzdokument. Es ist eine europäische Vereinbarung zu Mitnahmen von Waffen und Munition.
Er spart Erlaubnisanfragen innerhab des Gültigkeitsbereichs, indem man sich diesen gegenseitig als Erlaubnis anerkennt.
Man hat einfach nur Bürokratie abgebaut.

Du vereinfachst das, und das ist Glatteis beim Waffenrecht.

Wie bereits geschrieben wird der Schalldämpfer im deutschen Recht, und um das geht es hier, wie ein wesentliches Teil einer Schusswaffe behandelt.

Und es ist eben nicht so, dass ALLE Waffen(teile) einfach so mitgenommen werden dürfen, siehe Spalte 5 des EWFP, da hat das Gastland ein Wörtchen mitzureden und erlaubt das Mitbringen, oder auch nicht.

Die Probe kann jeder bei der Waffenbehörde des Gastlandes machen.

Ich für meinen Teil, und ich bin mit Lang- und Kurzwaffen in unterschiedlichen Ländern unterwegs, hab mir das alles schön eintragen und erforderlichen falls vom Gastland gegenzeichen lassen (je nach Kategorie) und komme problemlos damit zurecht.

Ob das alles sinnvoll ist, mag dahingestellt sein.

Norwegen betrachtet einen Schalldämpfer als besseres Wasserleitungsrohr, was er im Grunde ja auch ist. In Österreich eiert man noch rum, denkt aber über eine gleichartige Lösung zumindest nach.

Nur in Deutschland droht der Untergang des Abendlandes.....


Gruß

HWL
 
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