Was passiert, wenn man nur den Lauf einer R93 verkauft ... ?

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folgend Frage beschäftigt mich ...

In meiner WBK ist meine R93 eingetragen, wozu die Behörde eben die Laufnummer der R93 nimmt.

Was passiert nun eintragungstechnisch, wenn ich von dieser komplett eingetragenen Langwaffe nur den Lauf verkaufe?

Die ursprüngliche Waffennummer ist mit dem Verkauf des Laufes dann ja auf einen anderen Waffenbesitzer übergegangen und der Rest der Waffe ist ohne Nummern.

Wie und was bleibt dann in meiner WBK oder was wird neu eingetragen?
 
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folgend Frage beschäftigt mich ...

In meiner WBK ist meine R93 eingetragen, wozu die Behörde eben die Laufnummer der R93 nimmt.

Was passiert nun eintragungstechnisch, wenn ich von dieser komplett eingetragenen Langwaffe nur den Lauf verkaufe?

Die ursprüngliche Waffennummer ist mit dem Verkauf des Laufes dann ja auf einen anderen Waffenbesitzer übergegangen und der Rest der Waffe ist ohne Nummern.

Wie und was bleibt dann in meiner WBK oder was wird neu eingetragen?
Der Verschluß
 
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Dann wird Dir auferlegt, dem Teil eine Nummer verpassen zu lassen,
Bei Eintragungen in eine WBK ist wesentlich die Beschreibung des Teils und die Nummer.

Wandersmann
 
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@ uihhh,

das wird Dir hier keiner so genau sagen können, da es von Landkreis zu Landkreis (leider) unterschiedlich gehandhabt wird. Hatte das von Dir beschriebene gerade durch...
Hatte mir einen zusätzlichen Lauf für die R93 gekauft. Dieser wurde als Wechsellauf in die WBK eingetragen. Irgendwann habe ich dann den alten Lauf verkauft. Dieser wurde ja als Repetierer in der WBK aufgeführt und komplett ausgetragen. Ich besaß nun einen Wechsellauf mit Verschluß, wobei der Verschluß nicht eingetragen wurde.
Es fand nun ein Wohnsitzwechsel stand. Anschließend verkaufte ich die R93 - eingetragen als Wechsellauf, welche aber in Wirklichkeit ein kompletter Repetierer war. Die neue Waffenbehörde machte nun einen Aufstand, wo denn der Verschluß herkommen würde. Auf meine Frage, warum sie denn nicht immer gleich Verschluß und Lauf in die WBK eintragen erhielt ich als Antwort, dass sie dies so nicht machen würden. Entscheidend war dann, dass die Waffenbehörde des Käufers den Wechsellauf als ganze Waffe eingetragen hat und nicht nur als Wechsellauf.

Nachtrag: Bei einem Freund ist es so ähnlich gewesen. Dessen Waffenbehörde änderte die Bezeichnung Wechsellauf, mit Kugelschreiber und Stempel, in der WBK in Repetierer (nachdem er den alten Lauf verkauft hatte). Hierbei handelte es sich sogar um eine R8.
 
Zuletzt bearbeitet:
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@ uihhh,

das wird Dir hier keiner so genau sagen können, da es von Landkreis zu Landkreis (leider) unterschiedlich gehandhabt wird.

Das ist das Hauptproblem. Bei uns im Kreis bzw bei mir Stadt wurde zu R93 Zeiten auch immer nur die Waffe eingetragen und nicht der Verschluss.

Auf meine Frage, warum sie denn nicht immer gleich Verschluß und Lauf in die WBK eintragen erhielt ich als Antwort, dass sie dies so nicht machen würden.

Mittlerweile handlen sie es aber genau so. Lauf wird eingetragen + Verschluss. Das sowas mal nicht bundesweit klar festgelegt wird ist eine Sache, die ich wohl nie verstehen werde. Aber sonst um alles bei dem Thema Waffen ein riesen Geschiss machen.
 
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Das ist das Hauptproblem. Bei uns im Kreis bzw bei mir Stadt wurde zu R93 Zeiten auch immer nur die Waffe eingetragen und nicht der Verschluss.



Mittlerweile handlen sie es aber genau so. Lauf wird eingetragen + Verschluss. Das sowas mal nicht bundesweit klar festgelegt wird ist eine Sache, die ich wohl nie verstehen werde. Aber sonst um alles bei dem Thema Waffen ein riesen Geschiss machen.

Ich habe mir gerade wieder eine R8 bestellt. Bin mal gespannt, ob sie nun Verschluß und Lauf eintragen werden... Zumindest werde ich sie dann wieder zu dem o.a. „Problem“ befragen. Bei meiner anderen R8 ist auch nur die Nummer des Laufs eingetragen. Die Landkreise LG, PE, HK, CE tragen den Verschluß z. B. nicht ein. Landkreis Hannover wohl schon...
 
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Meine R8 war ursprünglich als eine Repetierbüchse eingetragen. Nach einem Kaliberwechsel ist sie nun a) ein Verschluss und b) ein Austauschlauf. Die Kaliberangabe .300 WSM ist aber auch für den Verschluss eingetragen...

Es ist eigentlich ein Witz, dass es für die Eintragung modularer Waffen nach wie vor keine bundeseinheitliche und klar definierte Vorgehensweise gibt.
 
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Im NWR als Empfehlung.
[h=2]Modulare Waffen (Repetierbüchse z.B. Blaser R93, Blaser R8, Merkel Helix, Sauer 202)[/h]
?Da bei den modularen Waffen wesentliche Waffenteile, wie Lauf und Verschluss austauschbar und kombinierbar sind, empfehlen wir die Zerlegung der kompletten Waffe in wesentliche Waffenteile.

1. Grundwaffe erhält den Status „zerlegt in wesentliche Teile“
2. Neuanlage des Laufes, bzw. Austauschlauf als Waffenteil gemäß dem Katalog „Waffe/Waffenteil“
3. Neuanlage des Verschlusses („Waffe.neu“) als Waffenteil gemäß dem Katalog „Waffe/Waffenteil“
 
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In meiner WBK ist meine R93 eingetragen, wozu die Behörde eben die Laufnummer der R93 nimmt.

Was passiert nun eintragungstechnisch, wenn ich von dieser komplett eingetragenen Langwaffe nur den Lauf verkaufe?

Mal ganz hart nach Gesetz formuliert:
Für die Restwaffe ohne Lauf bestünde kein Bedürfnis, das sie für die Jagd nicht geeignet ist.
Folglich ist die Auflage neuer Lauf zu erteilen oder der Eintrag zu widerrufen und die Waffe (Verschluss) an einen Berechtigten zu überlassen.
 
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Es ist offenbar fuer B..... ein unloesbares Problem ein Verschluss mit ein Waffennummer zu stempeln. Vielleicht interessiert die Firma sich nur nicht genug fuer ihre Kunden?
Dann waere der Staat entlastet neue Gesetze zu machen und die Waffenbesitzer haetten eine bessere Rechtsicherheit.

Vielleicht interessiert die Firma sich nur nicht genug fuer ihre Kunden?

Nur meine Gedanken dazu.

tømrer
 
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Sowas ist nur ein Deutschland möglich.... ich kann mir nicht vorstellen, dass es im Rest der Welt so ein Problem überhaupt geben kann,..... Österreich vielleicht..:twisted:

Ich bin dafür, dass künftig beim Versuch des Verkaufs eines Wechsellaufs, der Lauf, der Rest vom Trümmerhaufen und der Eigentumer vom SEK abgeholt und in den Hochsicherheitstrakt einer Strafanstalt verbracht werden....

Gruß

HWL
 
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Das wurde meines Wissens geändert , alle wesentlichen Waffenteile müssen nun Markiert sein .
 
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Das wurde meines Wissens geändert , alle wesentlichen Waffenteile müssen nun Markiert sein .

Ist geändert und wird von den Behörden trotzdem je nach Belieben eingetragen oder nicht.... Schuld ist nicht Blaser sondern die nicht bundeseinheitliche Regelung zur Eintragung.
 
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26 Jul 2005
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Es ist offenbar fuer B..... ein unloesbares Problem ein Verschluss mit ein Waffennummer zu stempeln. Vielleicht interessiert die Firma sich nur nicht genug fuer ihre Kunden?
Dann waere der Staat entlastet neue Gesetze zu machen und die Waffenbesitzer haetten eine bessere Rechtsicherheit.

Vielleicht interessiert die Firma sich nur nicht genug fuer ihre Kunden?

Nur meine Gedanken dazu.

tømrer

Deine Gedanken sind .......

Der Verriegelungskopf ist nummeriert. Allerdings findet die Nummer nicht jeder!
 

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