ElCaracho
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So ein Blödsinn. Jetzt tragen die schon Schäfte ein...
Jubb, so wollte die Behörde es halt....was willste machen, kannst nix machen :roll:
So ein Blödsinn. Jetzt tragen die schon Schäfte ein...
Ich hab jetzt ne R8 mit 3 Positionen drin (Einträge 2018), eben genau weil in Zukunft wohl jedes Teil eingetragen werden soll, siehe Bild:
Anhang anzeigen 62694
Was ich gesagt habe !)Unglaublich - manchen Sachbearbeiter sollte man mal auf seinen Verstand prüfen....
Jubb, so wollte die Behörde es halt....was willste machen, kannst nix machen :roll:
Ich hab jetzt ne R8 mit 3 Positionen drin (Einträge 2018), eben genau weil in Zukunft wohl jedes Teil eingetragen werden soll, siehe Bild:
Anhang anzeigen 62694
Ja klar, Eintrag ist Eintrag! Es sind 5 Positionen, wenn die Karte schnell voll ist, kaufst du dann eine neue !Zahlt man da dann auch wirklich 3-mal?! Das ist ja die Oberhärte [emoji38]
soweit ich weiß, hat der aber keine Nummer in meiner R93 ...
Unglaublich - manchen Sachbearbeiter sollte man mal auf seinen Verstand prüfen....
Jetzt muss ich aber noch mal nachfragen:
Du hast die gleiche R8 als Repetierbüchse, also komplette Waffe eingetragen UND Verschluss sowie "Griffstück" dann noch mal zusätzlich?
Aus dem Foto ist nicht ersichtlich ob die Waffe an sich ausgetragen und in Verschluss und "Griffstück" "zerlegt" wurde.
Dein SB sollte sich mit der fachlichen Leitstelle in Verbindung setzen und du den Eintrag des "Griffstücks" nicht tolerieren.
Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage wurde das "Griffstück" ( schon dieser Terminus zeugt von Sach- und Fachkunde...) eingetragen?
Was ich gesagt habe !)
3 Mal 18€ Eintrag.
3 Mal 15€ Austrag.
und woher nimmt dann derjenige, welcher dem Verschluss die Nummer verpasst diese?
generiert er die mit den nächsten Lottozahlen?
und in logischer Abfolge ... nun gebe ich meiner Verschlusskammer die Nummer 1234567
und ein anderer Büchsenmacher gibt einer anderen Verschlusskammer auch die identische Nummer ...
Hurra ... der Wahnsinn ist perfekt ... ;-)
Aber nicht da du den Schaft ohne Anzeige des Überlassens verkaufst.......und auf die EWB des Erwerbers achten!