NC-Pulver als Deutscher in Österreich kaufen

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30 Apr 2018
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Hallo,
wollte mal kurz fragen ob es noch möglich ist, in Österreich frei ab 18 Jahren NC-Pulver zu kaufen.
Vor 5 Jahren ging es noch, die wollten nur meinen Ausweis sehen und haben sich die Daten notiert, da ich Deutscher bin. Nichtmal die Verbringungserlaubnis wollten die sehen.
Mache demnächst dort Urlaub und da das Pulver billiger ist im Vergleich zu Deutschland wollte ich ein paar Kg mitnehmen.
Danke im voraus.
 
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Seit einem Jahr brauchst du eine WBK, Jagdkarte oder einen Schießmittelschein. Ob "fremdländische" Dokumente anerkannt werden ist mir unbekannt. Allerdings gilt ja eine dt. Jagdprüfung auch in Österreich...
 
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Du brauchst zimlich sicher eine "Verbringungserlaubnis", wie ich letzt hörte kann die für ein Jahr ausgestellt werden.... frag mal beim Zoll nach
 
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Kaufen ... ja.

Pulver nach Deutschland einführen und dort lagern/verbrauchen ... das musst Du mit Deiner Behörde ausschnapsen.
 
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Vor allem den Eintrag in der Erlaubnis nach §27, von wegen max Menge in 5 Jahren und so. Den wirst du in Ö wohl nicht bekommen, bzw. ist es dort ja nicht nötig.

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JMB

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Läuft das ähnlich, wie mit Luxemburg?
Auf der Seite von Hunting-Sport ist das Verfahren LUX - D beschrieben.

Wie viel günstiger ist das TLP denn in AT?
Lohnt das den Aufwand wirklich?


WaiHei
 
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30 Apr 2018
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Hat sich erledigt.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006570

Besitz und Erwerb von Schießmitteln
§ 23. (1) Besitz und Erwerb von Schießmitteln sind grundsätzlich nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung erlaubt. Die Bewilligung wird durch Ausstellung eines Schießmittelscheins durch die Behörde erteilt. Der Schießmittelschein hat für natürliche Personen inhaltlich dem Muster der Anlage C, für juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften inhaltlich dem Muster der Anlage D zu entsprechen.
(2) Eine Bewilligung gemäß Abs. 1 ist nicht erforderlich für
(Anm.: Z 1 entfällt durch die BGBl. I Nr. 120/2016)
2. Inhaber eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte,
3. traditionelle Schützenvereinigungen und ihre Mitglieder,
4. Sportschützenvereinigungen und ihre Mitglieder oder
5.Inhaber einer Gewerbeberechtigung für das Waffengewerbe.


Ab dem 01.07.2017 wurde der Verkauf verboten, außer einer der oben genannten Gründe treffen auf einen zu.
Ein Schützenvereinmitgliedsausweis sollte zum Kauf ausreichen.
Die Verbringungserlaubnis wollen die auch nicht sehen, das interessiert erst an der Grenze den Zoll, oder?
 
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