Wiederladen Vorderladen Oder Watt?

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Dann ist deine Sachbearbeiterin nicht informiert!
Sie soll im Bayrischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nach dem Schreiben mit dem Geschäftszeichen
F8-2130-I/79
fragen.
Stammen tut dieses Schreiben von der ltd. Ministerialrätin Helene Bauer mit dem Inhalt,
" .....im Ergebnis wird die Jagd mit Vorderladerwaffen als unzulässig angesehen".
Das Bedürfnis Jagd entfällt seit 2015 um Schwarzpulver mit dem Erlaubnisschein nach §27 zu erwerben.
Du kriegst zumindest in Ober und Niederbayern in keiner Behörde mehr Schwarzpulver, wenn nur Jagd ansteht.


Prinzipiell interessante Rechtsauffoderung.

Es gibt einen Jagdschein der Bundesweit gültig ist.
Es gibt ein Bundeswaffengesetz das wie der Name vermuten lässt Bundesweit gültig ist.

Somit kann eine bayrische Behörde dem Bayern der in einem anderen Bundesland waidwerkt verbieten Waffen zu verwenden die er dort legal nutzen darf ?
 
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Es gibt auch Jäger die Schwarzpulver Munition Laden!

Ja , mich zb . und ich hab meinen Erwerb für Schwarzpulver schon 30 Jahre und vor einigen das Vorderladerschiessen streichen lassen . Da steht dann zum Laden und Wiederladen von Patronen . Und falls mein SB fragen sollte leg ich ihm selbstgeladene Schrotpatronen auf den Tisch .
 
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Ja , mich zb . und ich hab meinen Erwerb für Schwarzpulver schon 30 Jahre und vor einigen das Vorderladerschiessen streichen lassen . Da steht dann zum Laden und Wiederladen von Patronen . Und falls mein SB fragen sollte leg ich ihm selbstgeladene Schrotpatronen auf den Tisch .[/QUOT

Eine frage, kann man die 45-70 auch mit Schwarzpulver laden und aus einer Kipplaufbüchse verschießen.
Muss die Waffe einen Schwarzpulver Beschuss haben?
 
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Wer ernsthaft mit NC Pulver laden will und nicht gerade ein Außenlager hat, wird es sich genau überlegen, ob er die zulässige Lagermenge durch die Lagerung von Schwarzpulver beschränkt.
 
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Prinzipiell interessante Rechtsauffoderung.

Es gibt einen Jagdschein der Bundesweit gültig ist.
Es gibt ein Bundeswaffengesetz das wie der Name vermuten lässt Bundesweit gültig ist.

Somit kann eine bayrische Behörde dem Bayern der in einem anderen Bundesland waidwerkt verbieten Waffen zu verwenden die er dort legal nutzen darf ?

Ich kann dir nur sagen, du kriegst in Bayern auf das Bedürfnis Jagdschein hin kein Schwarzpulver eingetragen.
 
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Wo bregrenze ich mir da was? Auf das Behältnis kommt es an. Safety Tubes heist das Zauberwort! [emoji6]

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Ich kann dir nur sagen, du kriegst in Bayern auf das Bedürfnis Jagdschein hin kein Schwarzpulver eingetragen.[/QUOT


Du liegst mit deiner Meinung falsch.
In München bekommst du Schwarzpulver auf Jagdschein.
Aussage von meiner Sachbearbeiterin.
 

JMB

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M.W. hat sich der Pulver-Müller diese Safety-Tubes einfallen lassen und POW-EX hat er auch seit vielen Jahren im Programm.
Aber warum sollen die Safety-Tubes nicht mit CH2 funktionieren?
Weil es das nicht als vom Händler in Safety-Tubes gibt oder wird da beim SP noch irgendwie weiter unterschieden (Schwarzpulver-Ersatzstoffe (Pyrodex, Triple Seven) sind etwas anderes)?
Warum sollte man CH2 nicht selbst in Safety-Tubes umfüllen und so lagern können?


WaiHei
 
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Die Lagerung muss ja im Originalbehälter stattfinden. Bei Safety Tubes sogar im original Karton, auch wenn nur noch ein Tube drin ist.

Man muss aber halt auch nicht unbedingt CH2 schießen, ist ja nicht so, dass es keine alternativen gibt.

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Ich kann dir nur sagen, du kriegst in Bayern auf das Bedürfnis Jagdschein hin kein Schwarzpulver eingetragen.[/QUOT


Du liegst mit deiner Meinung falsch.
In München bekommst du Schwarzpulver auf Jagdschein.
Aussage von meiner Sachbearbeiterin.

Das ist keine Meinung, sondern Tatsache.
Abgesehen davon, auf Jagdschein kriegst du nirgends Schwarzpulver.
Lass deinen Schein (§27) verlängern und sie werden dir Schwarzpulver streichen.
Mir so passiert in Freising. Nach dem Umzug nach Niederbayern erneuter Versuch - kein Erfolg.
Es wurde als Begründung das schon genannte Schreiben vorgelegt.
Und ich bin tatsächlich nicht alleine - es geht jedem mit der selben Konstellation so. In ganz Bayern.
Schuld, große Schuld daran hat der BJV.
 
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Der fehlende Durchsetzungswille des DJV und der LJV gegenüber Rechtsvernichtenden Gesetzgebungen und Behördenerlassen ist legendär und ohne erkennbar abnehmende Tendenz.

Würden die nicht die Schießstände betreiben, auf denen ich mich gerne rumtreibe und zu denen es in unserer Gegend keine Alternativen gibt, wäre meine Mitgliedschaft in der Trachtengruppe auch schon Legende.

Wandersmann
 

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