Neue Regelung Sicherheitsüberprüfung NRW?

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DerTom

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Hallo zusammen,
vorletzte Woche habe ich eine Waffe bei meiner Behörde austragen lassen (hab meine Frau hingeschickt). Was sonst ganz schnell und unkompliziert ging ist jetzt etwas schwieriger geworden. Jetzt muss die WBK für eine standardmäßige Sicherheitsüberprüfung dort bleiben, falls die letzte Überprüfung länger als sechs Monate zurück liegt. Ursache ist wohl ein neuer Erlass. Auf telefonische Nachfrage wie ich denn jetzt zur Jagd fahren soll sagte mir die nette Dame dass ich im Falle einer Kontrolle einfach sagen soll dass die Karte zur Überprüfung sein. Das wäre dann kein Problem...

Kann mir jemand etwas zu dem Erlass sagen? Vielleicht sogar ein Link? Eventuell steht da ja auch etwas drin wie die Abwesenheit der WBK organisiert ist.

Grüße Thomas
 
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Wird im WO Forum bereits heiß diskutiert. So wie ich es verstanden habe, betrifft derzeit es nur NRW.

Ich schicke dir mal den Link zur Diskussion per PN.
 
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Der Erlass muss aber neu sein.
Mir hat der SB zwei mal etwas falsches in die WBK geschrieben ... .
Beim letzten mal die falsche Position ausgetragen. Dann einfach durchgestrichen?

Wenn es Details gibt bitte hier posten.
 
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Wird im WO Forum bereits heiß diskutiert. So wie ich es verstanden habe, betrifft derzeit es nur NRW.

Ich schicke dir mal den Link zur Diskussion per PN.



Moin,

der Link wäre wahrscheinlich für alle interessant.
Vielleicht kann man ihn offen posten...

Gruß FLorian
 
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Die WBK würde ich nicht dalassen, der SB kann sich ja eine Fotokopie machen.


wmh

Jäger:cool:
 
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Bei LWs wäre mir das auch neu. Bei KWs zumindest in Ba-Wü schon gang und gebe.

WBK durfte ich damals auch dort lassen. Aussage der Sachbearbeiterin was ich denn dann vorzeigen soll war die gleiche wie bei dir. Ich bin dann eine ganze Weile mit einer Kopie durch die Gegend gelaufen (hab was WBKs und JS angeht alles gescannt). Wurde allerdings auch nie kontrolliert in der Zeit (Gott sei dank...). Wäre sonst nämlich auch witzig geworden.
 
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Die würden das der Polizei dann telefonisch bestätigen.
Das mag ja Werktags funktionieren, aber was ist Nachts oder am Wochenende?!

Dann ist keiner mal schnell telefonisch erreichbar. Und dann? Darf man dann drauf hoffen, dass die Polizei einen guten Tag hat und keinen Aufstand daraus macht?
 
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Moin!

Für den Dabehalt der WBK gibt es keinen Grund, außer dem, dass die das auf Halde legen wollen und abarbeiten, wenn Du wieder weg bist. Das Anschieben einer Sicherheitsprüfung erfordert nicht das Vorliegen der WBK und wenn dabei rauskommt, dass Du die abgeben musst, dann können die sich auch melden und die dann einfordern, wenn das Ergebnis der Prüfung kommt. Ohne WBK dabei bist Du im Nachbarlandkreis, im Nachbar-RP oder gar im Nachbar-Bundesland im Falle eines Falles aufgeschmissen und hast den ersten "strike" in Richtung Unzuverlässigkeit "kassiert".

Viele Grüße

Joe
 
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DerTom

Guest
Hallo,
das ist mir alles bewusst. Schlagt doch mal bitte konkrete Maßnahmen vor.
 
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Ist das die großartige Regierung, mit der alles besser wird?
 

ElCaracho

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Ist das die großartige Regierung, mit der alles besser wird?

Cast sagt`s zwar bissig, aber irgendwie muss doch eine Rechtsgrundlage für den Dabehalt da sein abgesehen vom Entzug. Die Behörde muss sich doch auf irgendwas berufen können. Ohne WBK dabei bin ich mir recht sicher, dass du das einem Kadi erklären darfst und wenn die Tante von der Behörde dann meint "so hab ich das nie gesagt", dann Glückwunsch.... ich würde hingehen und die nerven.
 
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. Schlagt doch mal bitte konkrete Maßnahmen vor.
Karte nicht da lassen.
Hier stelle ich den Antrag und lege meine WBK erst vor wenn die Ihren Kram erledigt haben. Dann wird gestempelt und ich verlasse die Behörde mit WBK in der Tasche.
 
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Verstehe ich auch nicht.
Die können doch die Sicherheitsüberprüfung ohne die WBK veranlassen und wenn dieselbe erfolgt ist marschiere ich hin und fertig.

WBK ist mein Nachweis über den Besitz, ich gebe in der Behörde doch auch nicht meinen KFZ Brief ab.
 
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Moin!

Da ich nicht weiss, wie Dein SB "tickt", wie Du "tickst" und wie die Chemie zwischen Euch beiden ist kann man Dir da keine seriösen und konkreten Handlungsempfehlungen geben, sorry. Die Argumente sind IMHO alle genannt, anwenden und den SB überzeugen (notfalls unter Zuhilfenahme des / der Vorgesetzten) kannst nur Du, weil nur Du einschätzen kannst, wann Du dem SB wie auf die Nerven gehen kannst / musst, um zu bekommen, was Du willst.

Viele Grüße

Joe
 

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