Moin Gemeinde,
ab dem 25. Mai darf die Behörde zum Beispiel bei Internetkäufen nicht mehr die Gültigkeit des Jagdscheines ggü. dem Verkäufer bestätigen.
Normalerweise tuen die das ja im Rahmen eines Entgegenkommens.
Ansonsten müsste man ständig beglaubigte Kopien des JS oder WBK per Snail Mail durch die Gegend schicken.
Ich habe gehört, daß nun stellenweise die Behörde explizit vom JS Inhaber ermächtigt werden kann, die Daten zu diesem Zweck weiterzugeben.
Das ist ja mal eine Datenweitergabe in unserem Interesse.
Wie wird das bei euch gehandhabt oder gehandhabt werden ?
ab dem 25. Mai darf die Behörde zum Beispiel bei Internetkäufen nicht mehr die Gültigkeit des Jagdscheines ggü. dem Verkäufer bestätigen.
Normalerweise tuen die das ja im Rahmen eines Entgegenkommens.
Ansonsten müsste man ständig beglaubigte Kopien des JS oder WBK per Snail Mail durch die Gegend schicken.
Ich habe gehört, daß nun stellenweise die Behörde explizit vom JS Inhaber ermächtigt werden kann, die Daten zu diesem Zweck weiterzugeben.
Das ist ja mal eine Datenweitergabe in unserem Interesse.
Wie wird das bei euch gehandhabt oder gehandhabt werden ?