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Um nochmal zu den ursprünglichen Fragen von MAFRI zurückzukommen:
Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Pachtfähigkeit solltest du kennen, du solltest mit deiner UJB klären, ob du zum Termin X pachten kannst. Soweit ich gehört habe gibt es auch Ausnahmegenehmigungen, wenn zwischen dem Pachtbeginn und dem Ablauf der drei Jahre nicht allzu viel Zeit liegt.
Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Pachtfähigkeit solltest du kennen, du solltest mit deiner UJB klären, ob du zum Termin X pachten kannst. Soweit ich gehört habe gibt es auch Ausnahmegenehmigungen, wenn zwischen dem Pachtbeginn und dem Ablauf der drei Jahre nicht allzu viel Zeit liegt.