Reduktion von Mähverlusten bei Rehwild und Hasen

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Vielleicht hat der eine oder andere Landwirt oder Jagdausübungsberechtigter bereits Erfahrungen mit diesem Gerät gemacht;
würde mich jedenfalls aktuell mal sehr interessieren!
Mir wurde es jedenfalls von einem Landwirt aus Bayern mit sehr hohem Grünlandanteil seiner bewirtschafteten Flächen empfohlen; ich persönlich habe allerdings keinerlei Erfahrung mit dem Einsatz und der Effizienz.

http://www.ooeljv.at/aktuelles/aktuelles-termine/die-wildrettersirene-hubertus/

Bei den Kosten für dieses Gerät wäre das ja wirklich einmal wert sich mit den entsprechenden Landwirten mal kurz zu schließen.




Gruß

Prinzengesicht
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Vielleicht hat der eine oder andere Landwirt oder Jagdausübungsberechtigter bereits Erfahrungen mit diesem Gerät gemacht;
würde mich jedenfalls aktuell mal sehr interessieren!
Mir wurde es jedenfalls von einem Landwirt aus Bayern mit sehr hohem Grünlandanteil seiner bewirtschafteten Flächen empfohlen; ich persönlich habe allerdings keinerlei Erfahrung mit dem Einsatz und der Effizienz.

http://www.ooeljv.at/aktuelles/aktuelles-termine/die-wildrettersirene-hubertus/

Bei den Kosten für dieses Gerät wäre das ja wirklich einmal wert sich mit den entsprechenden Landwirten mal kurz zu schließen.




Gruß

Prinzengesicht

ab dem zweiten Schnitt macht so etwas eventuell Sinn, denn, Teilzitat:

" ...

Ein völliger Schutz vor Mähverlusten ist durch den Wildretter allerdings nicht zu garantieren,

da der Fluchtreflex des Jungwildes unbedingt vorhanden sein muss-

je nach Tierart 4-6 Tage nach dem Setzen.

.... "


Teilzitat Ende

Wir hatten unlängst die ersten Kitze in der Wiese... stundenlang sind wir drei aufeinanderfolgende Tage durchgegangen und haben gesucht.

Wir hatten Glück, die allermeisten Geissen werden nach der 1.Mahd setzen :thumbup:
Vergnagenes Jahr war es allerdings mächtig übel :?

Keinerlei Fluchtreflexe:
Nr. 1
32638544ch.jpg

Nr.2
32638546zf.jpg


Und so lange es Landwirte gibt, die einem nicht einmal sagen w a n n sie zu mähen gedenken....

Ich sehe da wenig Licht am Horizont :?
 
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Dann musst du deinen Landwirten mal die Sachlage erklären.

Wenn ein Landwirt nicht rechtzeitig vor dem Mähen Bescheid gibt, verstößt er gegen das Tierschutzgestz, weil er nicht ausschließen kann, dass in den zu mähenden Flächen kein Jungwild steckt.

Hier der Bußgelkatalog: https://tierschutz.bussgeldkatalog.org/saeugetiere/

Es gab schon einige Beispiele in den Jagdzeitschriften, wo Landwirte zu Strafen von mehreren Tausend Euro verurteilt wurden.
Angezeigt wurden sie nicht von Jägern sondern von Spaziergängern.

Das wirkt!

Bei mir sagen seit der Aufklärung alle Landwirte rechtzeitig Beischeid.
Die sind auch nicht sauer auf mich, sondern haben das gar nicht gewußt.

TH
 
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Vielleicht hat der eine oder andere Landwirt oder Jagdausübungsberechtigter bereits Erfahrungen mit diesem Gerät gemacht;
würde mich jedenfalls aktuell mal sehr interessieren!
Mir wurde es jedenfalls von einem Landwirt aus Bayern mit sehr hohem Grünlandanteil seiner bewirtschafteten Flächen empfohlen; ich persönlich habe allerdings keinerlei Erfahrung mit dem Einsatz und der Effizienz.

http://www.ooeljv.at/aktuelles/aktuelles-termine/die-wildrettersirene-hubertus/

Bei den Kosten für dieses Gerät wäre das ja wirklich einmal wert sich mit den entsprechenden Landwirten mal kurz zu schließen.

Gruß

Prinzengesicht

Wie oben schon geschrieben wurde, kannst du das Teil, wie alle akustischen Wildretter, fast vergessen.

Das wirkt nur wenn das Wild so alt ist, dass es sich bei Gefahr nicht mehr drückt, sondern flieht.
Das ist nicht nach 6 Tagen der Fall, frühestens nach 2 Wochen oder später.

TH
 
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Ich hatte unsere Methode schon einmal beschrieben:

Was haben wir früher für einen Aufwand getrieben, die Kitze im hohen Gras zu finden, meist alles mit nur sehr mäßigem Erfolg!

Dann kam ich 2012 in mein jetziges Revier, damals noch als BGS-Inhaber und habe schnell vom Pächter gelernt, wie man die Kitze aus den Wiesen bekommt.
In den vergangenen 6 Jahren kenne ich nur 1 Kitz, welche totgemäht wurde, nicht weil unsere Methode versagt hat, sondern weil der Bauer nicht bescheid gesagt hat. Es handelte sich schon um ein sehr großes Kitz, das wohl immer weiter in die Mitte der Wiese geflüchtet ist und dort letztlich totgemäht wurde.

Jetzt zu unserem Erfolgsrezept:
1. Alle Bauern wurden dazu verdonnert mindestens einen Tag besser 2 Tage vor dem Mähen Beischeid zu sagen. Einige haben es sofort begriffen, anderen habe ich erklärt, dass das Bescheid sagen keine Kannregel ist, sondern ein Muß!
Habe ihnen von den Verurteilungen von Bauern erzählt, die es nicht begreifen wollten (Zeitschrift W & H) und von den Strafen.
Außerdem liegt die Kitzrettungsverantwortung bei den Jägern, wenn sie Beischeid sagen, dann kann ihnen nichts mehr passieren. Das hat gewirkt.

2. Am Abend vorher hängen wir Einkaufstüten (nur an einem Henkel) an Langen Stangen (Haselnuss oder Bambus) auf. Wenn man Glück hat, hat man Gräben in den Wiesen, da stecken wir die Stangen längs zum Graben schräg ein, so, dass die Einkaufstüte ca. 1 m über dem Gras hängt und vielleiht auch im Wind weht, muss aber nicht. In den Gräben stören die Tüten nicht beim Mähen und werden nach dem mähen mit dem Geländewagen eingesammelt.
Wenn wir viel Zeit haben, gehen wir in der Dämmerung noch einmal kreuz und quer mit einer Rassel durch die Wiese(n).
Nachts holen die Ricken ihre Kitze aus den Wiesen und alle sind in Sicherheit.

Gemäht mus am nächsten Tag werden oder spätestens am übernächsten Tag. Sonnst verlieren die Tüten ihre Wirkung.
Im Zweifen müssen die Tüten wieder raus. Kommt bei uns aber höchst selten vor, z. B. bei einsetzendem Starkregen.

Etwas aufwendiger ist es, wenn in den Wiesen keine Gräben sind. Dann stören die Stangen beim Mähen!
Dann fahr ich, mein Sohn oder unser BGSler hin, warten bis der Bauer einmal rumgemäht hat und sammeln die Stangen mit dem Geländewagen ein. Dauert nicht lange.

Und wir haben viele Wiesen, die man in Nordeutschland nicht als klein bezeichnen kann.

Unsere Nachbarn arbeiten nach anderen Methoden, die jedoch viel aufwendiger sind und nicht so erfolgreich!

TH
 
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Gelöschtes Mitglied 15851

Guest
Bei uns wurden die Kitzretter bezuschusst und an die Bauern verteilt.
Ein einziger meiner fünf Landwirte, die Heu oder Silage machen, nutzt sie.
Aber alle rufen an und bei den Kitzen hatten wir in den letzten drei Jahren nur einen einzigen Mähverlust und den auch nur, weil es ein Missverständnis gab.

Wir stellen am Abend vorher Fahnen auf, verstänkern die Wechsel in die Wiese und nutzen biologische Kitzretter.

Morgens vor der Maht:
Anhang anzeigen 63102

Abends zum Üben und zur Nachkontrolle waren schon wieder Hasen da:
Anhang anzeigen 63103

Macht Spaß und ist zudem Prüfungsvorbereitung.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Dann musst du deinen Landwirten mal die Sachlage erklären.

....

TH

ich muss da erst einmal gar nichts ;)

Ich bin lediglich Jagdgelegenheitsinhaber, der ordentlich mit anpackt. Sonst nichts.

Und das ist gut so :thumbup:
... und ich muss mit niemanden Stress beginnen oder haben.

Die Sachlage ist bekannt!
 
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Dieses jahr mit akustischem Wildretter und nur auf und ab gemäht. Man hat das Wild, vor allem Hasen, sehr gut abspringen sehen.
 
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Dieses jahr mit akustischem Wildretter und nur auf und ab gemäht. Man hat das Wild, vor allem Hasen, sehr gut abspringen sehen.


Danke für diesen Erfahrungswert,
das ist mal eine konkrete Antwort auf meine Frage!:thumbup:
Mit ist durchaus bewusst, das weiteren Möglichkeiten bez. Vermeidung von Mähverlusten existieren;
führe ich in Laufe meiner jagdlichen Sozialisierung seit mittlerweile mehr als 40 Jahren durch!
Daher die nochmal die Frage etwas eingegrenzter und detailierter formuliert:
Hat jemand konkrete Erfahrungen mit derartigen Wildrettern, kann es nicht noch eine zusätzliche und sinnvolle Ergänzung zu den anderen Maßnahmen sein!
Und zu den gesetzlichen Fragestellungen bezüglich Tierschutz und Mähverlusten;
auch das ist mir bekannt und auch "meinen" aktiven Landwirten (wir, in unserem Revier zumindest, haben hier keine beratungsresistenten oder ignoranten Landwirte) .
Ich persönlich hingegen bevorzuge jedoch ein kooperatives Zusammenarbeiten mit den Landwirten anstelle ihnen den Hinweis auf einen entsprechenden Bußgeldkatalog anzuführen, bis jetzt haben die Kooperation und die Absprachen noch immer gut funktioniert!:)

Gruß

Prinzengesicht
 
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Wie oben schon geschrieben wurde, kannst du das Teil, wie alle akustischen Wildretter, fast vergessen.

Das wirkt nur wenn das Wild so alt ist, dass es sich bei Gefahr nicht mehr drückt, sondern flieht.
Das ist nicht nach 6 Tagen der Fall, frühestens nach 2 Wochen oder später.

TH



Hast du zu dieser These irgendeine fundierte Untersuchung zur Hand oder ist diese Aussage mehr so aus deinem Bauch heraus entstanden?
Würde mich jedenfalls sehr interessieren,
Danke im Voraus!

Gruß

Prinzengesicht
 
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Hast du zu dieser These irgendeine fundierte Untersuchung zur Hand oder ist diese Aussage mehr so aus deinem Bauch heraus entstanden?
Würde mich jedenfalls sehr interessieren,
Danke im Voraus!

Gruß

Prinzengesicht

Schau dir die Bilder oben an. Die beiden Kitze sind erheblich älter als 6 Tage und drücken sich acu noch.

TH
 
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servus



ich muss da erst einmal gar nichts ;)

Ich bin lediglich Jagdgelegenheitsinhaber, der ordentlich mit anpackt. Sonst nichts.

Und das ist gut so :thumbup:
... und ich muss mit niemanden Stress beginnen oder haben.

Die Sachlage ist bekannt!




Als Revierpächter und Landwirt ist man verpflichtet Mähtode zu vermeiden.

Und wenn der Landwirt dazu nicht bereit ist (hab ich selber schon erlebt), wird er auch über eventuelle Konsequenzen aufgeklärt.
 
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Rechtsgrundlage, bitte ?




ja schon... meinetwegen. Aber nicht durch mich.



BSP auch dem Tierschutzgesetz

Erster Abschnitt
Grundsatz





§ 1


Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.









2. Wenn nicht durch dich, durch wen sonst?



Grüße und WmH
 
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1. Rechtsgrundlage, bitte ?



2. ja schon... meinetwegen. Aber nicht durch mich.


Zu 1.) Tierschutzgesetz!

Ahndungsrecht
Die einzige Strafvorschrift des Tierschutzgesetzes findet sich in § 17. Mit ihr soll tierschutzwidriges Verhalten geahndet werden. Als Straftatbestände gelten die ungerechtfertigte Tiertötung sowie die rohe und quälerische Misshandlung von Tieren. Geahndet wird die vorsätzlich und vollendet begangene Tierquälerei mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Ebenfalls zum Tierschutzahndungsrecht gehört § 18, der bestimmte vorsätzliche oder fahrlässig begangene Tierschutzvergehen als Ordnungswidrigkeiten einstuft und im Bußgeldverfahren mit Geldbußen bis 25.000 Euro ahndet.
Quelle: www.tierschutzbund.de



Zu 2.) Durch wen denn sonst?

TH
 
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